BRAUNSCHWEIG / LONDON (IT BOLTWISE) –

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In einem bemerkenswerten Rechtsstreit hat das Arbeitsgericht Braunschweig die Klage einer der AfD nahestehenden Arbeitnehmerorganisation abgewiesen, die Zugang zu einem Werk der Volkswagen Group Services forderte. Diese Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, denen sich alternative Gewerkschaften in Deutschland gegenübersehen, insbesondere wenn es um die Anerkennung ihrer Tariffähigkeit geht.

Die Organisation, die sich selbst als ‘alternative Gewerkschaft’ bezeichnet, hatte versucht, das Werksgelände in Isenbüttel zu betreten, um dort eigene Vertrauensleute zu wählen. Volkswagen verweigerte den Zutritt mit der Begründung, dass die Organisation nicht tariffähig sei. Das Gericht bestätigte diese Sichtweise und wies darauf hin, dass die Kläger nicht nachweisen konnten, dass eines ihrer Mitglieder im Werk beschäftigt sei.

Volkswagen Group Services sieht sich durch das Urteil in seiner Haltung bestätigt. Ein Sprecher des Unternehmens betonte, dass die Einhaltung von Sicherheitsstandards und der Schutz von Betriebsgeheimnissen höchste Priorität habe. Daher sei man nicht verpflichtet, jeder Organisation Zugang zu gewähren.

Die IG Metall äußerte derweil Besorgnis über die Aktivitäten der AfD-nahen Organisation innerhalb des Volkswagen-Konzerns. Thorsten Gröger, Bezirksleiter der IG Metall für Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, warnte, dass solche Aktivitäten Unruhe stiften und die Belegschaften schwächen könnten.




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Gerichtsurteil: AfD-nahe Arbeitnehmerorganisation scheitert bei VW
Gerichtsurteil: AfD-nahe Arbeitnehmerorganisation scheitert bei VW (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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