MÜNCHEN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Verkehrsministerkonferenz in München hat beschlossen, den Preis des Deutschlandtickets im Nahverkehr ab 2026 auf 63 Euro zu erhöhen. Diese Entscheidung folgt auf eine vorherige Erhöhung von 49 auf 58 Euro und ist Teil eines anhaltenden Finanzstreits zwischen Bund und Ländern. Ohne zusätzliche Mittel droht eine Finanzierungslücke von 800 Millionen Euro.

Die Verkehrsministerkonferenz in München hat eine weitere Erhöhung des Preises für das Deutschlandticket beschlossen. Ab 2026 soll das Ticket im Nahverkehr 63 Euro kosten, nachdem es bereits Anfang des Jahres von 49 auf 58 Euro gestiegen war. Diese Entscheidung ist Teil eines anhaltenden Finanzstreits zwischen Bund und Ländern, der sich um die Frage dreht, wie die erwarteten Mehrkosten bei Verkehrsunternehmen ausgeglichen werden sollen.
Das Deutschlandticket, das seit Mai 2023 verfügbar ist, wird von rund 14 Millionen Menschen genutzt und ermöglicht bundesweit Fahrten im öffentlichen Regional- und Nahverkehr. Es ist im Vergleich zu bisherigen Abonnements günstiger, was zu Einnahmeausfällen führt. Der Bund und die Länder stellen bisher zusammen drei Milliarden Euro pro Jahr bereit, um diese Lücke zu schließen, doch ohne eine Erhöhung dieser Mittel droht bereits 2026 eine massive Finanzierungslücke von prognostizierten 800 Millionen Euro.
Vor der Verkehrsministerkonferenz hatten Länderminister die Bundesregierung kritisiert und ihr vorgeworfen, Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag nicht einzuhalten. Im Vertrag von CDU, CSU und SPD wird eine schrittweise Erhöhung des Nutzeranteils ab 2029 angestrebt, jedoch stehen diese Vorhaben unter Finanzierungsvorbehalt. Die Finanzplanung des Bundes weist Milliardenlücken auf, und auch die Länder wollen nicht mehr als 1,5 Milliarden Euro pro Jahr beitragen.
In München wurde zudem ein Preismechanismus diskutiert, der ab 2027 greifen soll. Der Preis des Deutschlandtickets soll dann anhand eines Kostenindexes fortgeschrieben werden, der insbesondere Personal- und Energiekosten abbildet. Dieser Index soll nach Anhörung der Branche festgelegt werden. Die formelle Beschlussfassung über die Preiserhöhung erfolgt im Bundesrat, wobei der Bundesverkehrsminister bei den Gesprächen in München durch einen Staatssekretär vertreten wurde.

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