DÜSSELDORF / LONDON (IT BOLTWISE) – Ein Gerichtsurteil in Düsseldorf hat Amazon dazu verpflichtet, Prime-Kunden Rückzahlungen zu leisten. Die Preiserhöhung von 2022 wurde als unzulässig erklärt, da Amazon die Zustimmung der Kunden nicht eingeholt hatte. Die Verbraucherzentrale NRW plant eine Sammelklage, um die Rückerstattung der zu viel gezahlten Beträge zu erreichen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Amazon eine empfindliche Niederlage zugefügt, indem es die Preiserhöhung für das Prime-Abonnement aus dem Jahr 2022 für unzulässig erklärte. Diese Entscheidung bestätigt das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom Januar 2025. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte gegen die Art und Weise geklagt, wie Amazon die Preise erhöht hatte, ohne die ausdrückliche Zustimmung der Kunden einzuholen.
Im Sommer 2022 hatte Amazon seine Prime-Mitglieder darüber informiert, dass die Kosten für das Abonnement steigen würden. Seit September 2022 verlangt das Unternehmen bei jährlicher Zahlung 89,90 Euro statt zuvor 69 Euro, was einer Erhöhung von bis zu 30 Prozent entspricht. Amazon rechtfertigte die Preiserhöhung mit gestiegenen Kosten durch Inflation. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Preisanpassungsklausel in den Teilnahmebedingungen unwirksam sei, da sie Amazon einseitig und ohne transparente Kriterien die Möglichkeit zur Preisänderung einräumte.
Die Verbraucherzentrale NRW sieht nun die Möglichkeit, dass Kunden die zu viel gezahlten Beträge zurückfordern können. Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Organisation, betonte, dass Unternehmen Preise für laufende Verträge nicht nach Belieben anpassen dürften. Das Gericht habe klargemacht, dass Kunden auf faire und transparente Vertragsbedingungen vertrauen dürften. Betroffen sind alle Nutzer, die im September 2022 bereits eine Prime-Mitgliedschaft hatten und den erhöhten Preis gezahlt haben.
Die Verbraucherzentrale plant eine Sammelklage, um die Differenz zwischen altem und neuem Preis an die Kunden erstatten zu lassen. Eine Klage ist allerdings noch nicht eingereicht. Betroffene können sich derzeit für einen Newsletter anmelden, um über den Fortgang informiert zu werden. Amazon kündigte an, das Urteil gründlich prüfen zu wollen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist noch nicht rechtskräftig, die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.
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