LEIPZIG/HALLE / LONDON (IT BOLTWISE) – Erneut startet ein Abschiebeflug nach Kabul ab dem Flughafen Leipzig/Halle. Laut sächsischen Angaben bestätigte das Innenministerium die Durchführung der Abschiebung, während das zuständige Bundesinnenministerium zunächst nicht erreichbar war. Augenzeugen berichten in Kabul von Familien, die auf die Rückkehr ihrer Angehörigen warteten. Grundlage sind Vereinbarungen mit den Taliban, die Deutschland Abschiebungen ohne Vermittlerstaaten ermöglichen sollen.

Ein weiterer Charterflug bringt aus Deutschland abgeschobene afghanische Staatsangehörige in Richtung Kabul. Der Flieger startete nach dpa-Informationen in der Nacht zum Dienstag vom Flughafen Leipzig/Halle. Das sächsische Innenministerium bestätigte die Abschiebung, während das Bundesinnenministerium für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen war. In Kabul schildern Augenzeugen mehrere Familien, die am Flughafen auf ihre Angehörigen warteten und damit sichtbar machen, wie stark Abschiebungen am konkreten Einzelschicksal ansetzen.
Nach übereinstimmenden Darstellungen werden die Rückkehrenden nach ihrer Ankunft von den regierenden Taliban in Verfahren eingebunden. Dazu gehören laut Aussagen von Beamten vor Ort Verhöre; erst danach könnten Betroffene – sofern entsprechende Zusagen der Familien vorliegen – gegebenenfalls freigelassen werden. Dieser Ablauf steht in einem Spannungsfeld aus staatlicher Umsetzung und humanitärer Lage: Während Behörden den Vollzug abgelehnter Asylanträge als zwingend beschreiben, treffen die Betroffenen unmittelbar nach der Ankunft auf ein Regime, dessen Vorgehensweisen in der Vergangenheit wiederholt international kritisiert wurden. Dass Details zu den diesmal Abgeschobenen zunächst nicht bekannt wurden, erschwert zusätzlich jede Einordnung zu möglichen Schutzbedarfen im konkreten Einzelfall.
Begründet wird die Praxis mit einer direkten Vereinbarung mit den in Afghanistan herrschenden islamistischen Taliban. Diese soll der Bundesregierung regelmäßige Abschiebungen nach Afghanistan ohne Vermittlerstaaten ermöglichen. Genau hier setzen auch politische und gesellschaftliche Kritik an: Kritiker bemängeln, dass die Bundesregierung die Taliban einerseits wegen Menschenrechtsverletzungen – insbesondere mit Blick auf Frauen – nicht anerkenne, andererseits aber praktische Zugeständnisse mache, um Abschiebungen zu ermöglichen. Als konkretes Beispiel wird genannt, dass die Entsendung einzelner Diplomaten an afghanische Vertretungen in Deutschland erlaubt worden sei, obwohl zuvor dort ausschließlich Diplomaten aus der Zeit der Vorgängerregierung tätig gewesen waren.
Die Debatte um Kooperation und Gesprächsbereitschaft bekommt zudem einen zeitlichen Kontext. Anfang Juni war eine Sammelabschiebung von ausreisepflichtigen Männern nach Afghanistan abgesagt worden, nachdem die Taliban-Machthaber nicht kooperiert hatten. Laut den Informationen wurde der Flug gestrichen, nachdem sich die Taliban in Kabul unzufrieden gezeigt hätten über die aus ihrer Sicht mangelnde Gesprächebereitschaft von Vertretern des Auswärtigen Amts. Aus dieser Folgeaussage lässt sich ablesen, dass die Abschiebepraxis nicht nur von verwaltungsrechtlichen Fragen, sondern auch von diplomatischen Signalen abhängt – etwa davon, wer mit wem spricht und wie verbindlich Termine und Erwartungen aus Sicht der afghanischen Seite vereinbart werden.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt verteidigte die Ausweitung der Abschiebepraxis gegen Kritik. Seine zentrale Linie: Wer ein Asylverfahren negativ durchlaufen habe und verpflichtend ausreisepflichtig sei, müsse damit rechnen, dass die Ausreise auch dann erwirkt werde, wenn sie nicht freiwillig vollzogen werde. Damit verschiebt sich die Argumentation stark in Richtung Rechtsdurchsetzung. Humanitäre Konsequenzen geraten dabei in eine zweite Ebene, obwohl Afghanistan derzeit eine schwere humanitäre Krise durchläuft. Mindestens 3,7 Millionen Kleinkinder und 1,2 Millionen schwangere oder stillende Mütter gelten als akut mangelernährt; in nahezu allen Provinzen wird kritischer Hunger erwartet. Jahrelange Dürre und Erdbeben verschärfen die Situation zusätzlich.
Auch die Rückkehrzahlen wirken wie ein Multiplikator auf die Notlage. Nach Angaben des UN-Flüchtlingswerks (UNHCR) sind seit Sommer 2021 insgesamt knapp 3,9 Millionen Menschen aus den Nachbarländern Iran und Pakistan nach Afghanistan zurückgekehrt. Mehr als 90 Prozent dieser Rückkehrer leben laut UNHCR von weniger als 5 US-Dollar am Tag. In dieser Gemengelage wird Abschiebepolitik nicht nur zu einer Frage des Aufenthaltsrechts, sondern zu einer Entscheidung über die Eintrittsschwelle in ein Land, in dem der Spielraum für Schutz, Versorgung und sichere Integration stark begrenzt ist. Für betroffene Familien entsteht gleichzeitig ein neuer Erwartungsdruck: Wer am Flughafen wartet, hofft auf Freilassung nach Zusicherungen – während zugleich die Voraussetzungen für einen stabilen Start in Kabul selbst von der Lage vor Ort abhängen.
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