BRANDENBURG AN DER HAVEL / LONDON (IT BOLTWISE) – Brandenburg will eine Gesetzesinitiative auf den Weg bringen, die Energieversorgern und anderen KRITIS-Betreibern eigenständige Drohnenabwehr erlaubt. Das Vorhaben zielt darauf, Reaktionszeiten im Ernstfall zu verkürzen und nicht nur Polizei oder Bundeswehr als einzige Akteure zu verankern. Gleichzeitig warnen Polizei und Verfassungsschutz vor Kompetenzkonflikten und der Gefahr von Spionage- und Sabotagefällen. Unklar bleibt, wie sich neue Eingriffsbefugnisse mit Regeln für den zivilen Luftraum und dem Versicherungsschutz verzahnen lassen.

Brandenburg will den Schutz kritischer Infrastrukturen an einer Stelle beschleunigen, an der bisher vor allem staatliche Stellen den Ton angeben: Mit einer Gesetzesinitiative sollen Energieversorger und andere KRITIS-Betreiber künftig selbstständig technische Systeme zur Drohnenabwehr einsetzen dürfen. Bislang durften unbemannte Flugsysteme zur Abwehr überwiegend Polizei und Bundeswehr bekämpfen. Der politische Impuls stammt aus dem Umfeld von Innenminister Jan Redmann (CDU), der den Vorstoß am 22. Juli 2026 in Brandenburg an der Havel vorgestellt hat – unter anderem im Kontext eines Besuchs beim Unternehmen ONBERG Autonomous Systems, das als Joint Venture mit der Heidelberger Druckmaschinen AG verknüpft wird.
Für Betreiber ist der Schritt mehr als ein formaler Befugniswechsel. In der Praxis geht es um die Frage, wer im Moment der Bedrohung die technischen Entscheidungen trifft: Detektion, Klassifikation, Bewertung der Lage und schließlich die Wahl der Gegenmaßnahme. Selbstständige Abwehrsysteme bedeuten, dass die Sensorik und die Auswertung näher an den Anlagenstandorten betrieben werden können – also dort, wo Betreiber Daten über An- und Abfahrten, Zugangswege oder Sicherheitszonen ohnehin besitzen. Genau diese Nähe zur Zielumgebung kann die Lücke zwischen Alarmierung und Wirksamkeit verringern, birgt aber gleichzeitig ein Risiko, wenn technische Kriterien mit rechtlichen Zuständigkeiten nicht sauber harmonieren.
Die Gegenposition kommt aus den Sicherheitsbehörden. Vertreter der Polizeibehörden warnen am 24. Juli vor Kompetenzkonflikten, die insbesondere dann auftreten können, wenn im zivilen Luftraum unklare Zuständigkeitsgrenzen aufeinandertreffen. Der Verfassungsschutz rückt zusätzlich die Bedrohungsseite in den Fokus: Die Behörde rief Rüstungsunternehmen am 23. Juli zu verstärkter Wachsamkeit auf, weil die Gefahr von Spionage und Sabotage zugenommen habe. Genannt werden dabei unter anderem versuchte Angriffe gegen Führungskräfte sowie Vorfälle an logistischen Knotenpunkten im europäischen Ausland. Für KRITIS-Betreiber heißt das: Technische Abschirmung wird zunehmend zur organisatorischen Daueraufgabe, nicht nur zum Projekt im Sicherheitsbereich.
Dass die Dringlichkeit wächst, zeigt zugleich, wie schnell auch außerhalb staatlicher Einsatzkontexte neue Drohnenabwehr-Anwendungsfälle entstehen. So setzen Großveranstaltungen bereits auf solche Systeme, etwa die Salzburger Festspiele im Sommer 2026: Ein Drohnenabwehrsystem soll illegale Flugobjekte identifizieren und zur Landung zwingen. Laut Landespolizeidirektion Salzburg kam die Technologie zuvor beim Electric Love Festival zum Einsatz. Der operative Kern ist dabei immer ähnlich: Erkennung fliegender Objekte im definierten Bereich, anschließendes „Handshaking“ mit einer festgelegten Handlungslogik und dann die Umsetzung der Gegenmaßnahme, die sich an Sicherheitszielen orientiert. Brandenburgs Initiative würde dieses Muster potenziell von der Event-Sicherheit stärker in die Industrie verlagern.
Parallel dazu verändert sich der regulatorische Rahmen für Drohnenflüge. Der Bundesverband Copter Piloten (BVCP) begrüßte am 24. Juli neue Regelungen für Drohnenflüge in Kontrollzonen deutscher Verkehrsflughäfen. Die Neuerung (NfL 2026-1-3884) sieht vor, dass allgemeine Flugverkehrskontrollfreigaben für festgelegte Bereiche künftig entfallen. Die Deutsche Flugsicherung bereitet eine schrittweise, flughafenspezifische Umsetzung vor. Das ist für die Praxis relevant, weil ein robustes Drohnenabwehrkonzept nicht im luftleeren Raum existiert: Es muss mit Flugregeln, Freigabeprozessen und dem tatsächlichen Umfeld der Luftraumnutzung zusammenspielen.
Technologisch rückt zudem die Bandbreite der Erkennung und Verfolgung in den Vordergrund. Branchennahe Schätzungen beziffern das Marktvolumen für Drohnenabwehrsysteme bis 2025 auf rund zwei Milliarden US-Dollar. In diesem Kontext werden KI-gestützte Tracker entwickelt, etwa durch indische Anbieter: Genannt wird ein Ansatz, bei dem ein KI-System bis zu 20 Ziele gleichzeitig über 1,5 Kilometer verfolgen können soll. Auch in Konfliktlagen wird an kostengünstigeren Gegenmaßnahmen gearbeitet; für die Ukraine wird berichtet, dass an Laserwaffen zur Abwehr von Shahed-Drohnen gearbeitet werde. Unternehmen und öffentliche Stellen stehen damit vor einer technischen Kernfrage: Wie hoch ist die Treffsicherheit unter realen Bedingungen wie wechselnder Sicht, Störeinflüssen, Zielvielfalt und gleichzeitigem Betrieb am Standort?
Während die Abschirmung der Infrastruktur damit in vielen Köpfen als „Zeitenwende“ für die Sicherheitsstrategie ankommt, bleibt der rechtliche und versicherungsrechtliche Alltag für private Nutzer schwierig. Eine Analyse vom 24. Juli hebt hervor, dass Privathaftpflichtversicherungen Drohnenschäden nicht automatisch abdecken. Besonders riskant sind dabei Verstöße gegen Flugregeln, weil diese den Versicherungsschutz gefährden können. Für Brandenburgs Initiative ergibt sich daraus ein zweischichtiges Bild: Auf der einen Seite sollen KRITIS-Betreiber schneller und zielgerichteter reagieren können. Auf der anderen Seite bleibt die Verantwortung für regelkonformes Verhalten in der Breite ein Thema, das Versicherer und Behörden über Schnittstellen hinweg mitdenken müssen.
Für die Markt- und Innovationsseite bedeutet das: Neue gesetzliche Spielräume können Investitionen in Sensorik, Automatisierung und KI-gestützte Entscheidungsunterstützung beschleunigen, gleichzeitig aber auch höhere Anforderungen an Nachweisbarkeit, Betriebsprozesse und Einsatzlogik stellen. Klar ist auch: Brandenburg ist mit dem Vorstoß nicht allein in der Entwicklung hin zu teilautonomen Sicherheitskonzepten, doch der konkrete Zuschnitt auf private KRITIS-Betreiber ist politisch sensibel. Damit diese Entwicklung in der Praxis trägt, dürfte entscheidend werden, wie Zuständigkeiten bei Alarmierung und Gegenmaßnahmen formal abgegrenzt werden und wie Betreiber Systeme so betreiben, dass sie nicht nur technisch funktionieren, sondern im Ernstfall auch rechtlich und organisatorisch anschlussfähig bleiben.
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