BERLIN / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – In einem bedeutenden Schritt zur Förderung der medizinischen Forschung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bekannt gegeben, dass anonymisierte und aggregierte Daten aus den Krebsfrüherkennungsprogrammen für Darm- und Gebärmutterhalskrebs nun für weitergehende Forschungszwecke zur Verfügung stehen.

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat kürzlich angekündigt, dass anonymisierte, aggregierte Daten aus den Krebsfrüherkennungsprogrammen für Darm- und Gebärmutterhalskrebs künftig für die Forschung zugänglich gemacht werden. Diese Daten, die aus den Jahren 2021 und 2022 stammen, wurden bereits zur Evaluation der Screening-Angebote genutzt und sollen nun der wissenschaftlichen Gemeinschaft zur Verfügung stehen.

Interessierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler müssen für die sogenannte sekundäre Datennutzung einen Antrag beim G-BA stellen. Antragsberechtigt ist jede natürliche oder juristische Person, wobei der Antrag von der Person gestellt werden muss, die die Sekundärdaten nutzen wird. Eine Projektskizze zum Forschungsvorhaben sowie eine Auflistung der dafür erforderlichen konkreten Daten sind ebenfalls erforderlich.

Der G-BA hat die entsprechenden Datensatzbeschreibungen auf seiner Webseite veröffentlicht, um Forschenden einen Überblick über die Art der verfügbaren Daten zu geben. Diese Maßnahme ist Teil eines größeren Trends zur Öffnung von Datenbeständen für die Forschung, was insbesondere in der Onkologie von großer Bedeutung ist.

Die Verfügbarkeit dieser Daten könnte die Forschung in der Onkologie erheblich vorantreiben, indem sie neue Einblicke in die Wirksamkeit und Verbesserung von Früherkennungsprogrammen ermöglicht. Dies ist besonders wichtig, da die Früherkennung eine entscheidende Rolle bei der erfolgreichen Behandlung von Krebs spielt.

In Zukunft sollen auch Daten aus dem Mammografiescreening und anderen Früherkennungsmaßnahmen für die sekundäre Nutzung bereitgestellt werden. Der genaue Zeitpunkt für diese Erweiterung steht jedoch noch nicht fest, was zeigt, dass der G-BA bestrebt ist, die Datenverfügbarkeit kontinuierlich zu erweitern.

Die Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte in einer Selbsterklärung ist ebenfalls Teil des Antragsprozesses, um die Transparenz und Integrität der Forschung zu gewährleisten. Antragstellende verpflichten sich zudem, dem G-BA die Ergebnisse der Forschung unverzüglich nach Veröffentlichung in Form wissenschaftlicher Publikationen zur Verfügung zu stellen.

Diese Initiative könnte nicht nur die Forschung im Bereich der Krebsfrüherkennung fördern, sondern auch als Modell für andere medizinische Bereiche dienen, in denen die Nutzung von Daten zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung beitragen kann.

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Daten aus Krebsfrüherkennungsprogrammen für Forschung zugänglich
Daten aus Krebsfrüherkennungsprogrammen für Forschung zugänglich (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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