LUXEMBURG / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Europäische Rechnungshof sieht bei der Auszahlung von EU-Geldern im vergangenen Haushaltsjahr weiter Verstöße in Milliardenhöhe. Schätzungsweise 3,8 % der Ausgaben waren nach Ansicht der Prüfer nicht vorschriftsgemäß, was bei rund 176,3 Milliarden Euro Gesamtausgaben etwa 6,7 Milliarden Euro entspricht. Besonders kritisch bewerten die Auditoren Fälle, in denen Vergabevorschriften verletzt wurden oder Mittel zu früh geflossen sind. Gleichzeitig warnen sie vor den Folgen einer steigenden EU-Verschuldung, die bis 2027 auf bis zu eine Billion Euro wachsen könnte.

Der Europäische Rechnungshof legt mit einem neuen Bericht den Finger in eine wunde Stelle der EU-Finanzierung: Bei der Verwendung von Fördermitteln werde nach wie vor „in erheblichem Ausmaß“ geschlampt oder getrickst, lautet der Tenor der Prüfer. Konkret stufen sie den Anteil nicht vorschriftsgemäßer Ausgaben für das vergangene Haushaltsjahr auf geschätzte 3,8 % der Gesamtausgaben. Bei rund 176,3 Milliarden Euro entspricht das etwa 6,7 Milliarden Euro – nach dem Vorjahreswert von 3,6 % und deutlich über der Quote von 2023, die die EU-Prüfer mit 5,6 % als höchsten Stand seit Jahren bezifferten. Ab einer Schwelle von zwei Prozent gelten vorschriftswidrige Ausgaben als „wesentlich“.
Damit ist nicht nur die Höhe relevant, sondern vor allem die Art der Abweichungen. Zu den häufigsten Problemen zählen dem Bericht zufolge Verstöße gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie die Finanzierung von Projekten oder Ausgaben, die nicht förderfähig waren. In der Praxis heißt das: Selbst wenn Programme politisch gut begründet sind, können operative Fehler in Ausschreibungen, Dokumentationen oder Förderlogiken dazu führen, dass Ausgaben am Ende nicht den vereinbarten Regeln entsprechen. Für Entscheider in Verwaltungen und Unternehmen ist das deshalb mehr als eine Fußnote – solche Befunde wirken sich auf Vergabeverfahren, Nachweise und letztlich auch auf Zahlungsflüsse aus.
Besonders in den Fokus rücken die Prüfer dabei Auszahlungen aus dem Corona-Aufbaufonds. Hintergrund ist das Prinzip, dass Mitgliedsländer einen Plan mit konkreten Investitions- und Reformvorhaben vorlegen müssen und die Gelder erst dann fließen sollen, wenn zugesagte Etappenziele bei der Umsetzung erreicht wurden. Für 2025 fanden die Prüfer bei 37 Zahlungen aus diesem Topf in neun Fällen nicht den geltenden Vorschriften und Bedingungen. Als Ursachen nennt der Bericht unter anderem verletzte Vergabevorschriften sowie Mittel, die geflossen seien, bevor die entsprechenden Ziele erreicht wurden. Diese Logik ist auch deshalb entscheidend, weil sie die spätere Prüfung, die Nachsteuerung und den Umgang mit Risiken im Projektportfolio beeinflusst.
Im gleichen Atemzug verweist der Rechnungshof auf Muster, die bei der Zielsteuerung auftreten können: Fälle, in denen ursprünglich vereinbarte Ziele nachträglich abgeschwächt oder geändert wurden. Der Präsident des EuRH, Tony Murphy, formuliert die Kritik sinngemäß so, dass Ambitionen in Plänen reduziert würden, um im Wesentlichen die Auszahlung sicherzustellen. Der Bericht beschreibt als Beispiel aus Luxemburg eine Telemedizinanwendung, die eigentlich für alle Einwohner geplant war, anschließend aber nur für einen kleinen Personenkreis entwickelt worden sei. Genau an solchen Stellen wird sichtbar, warum die Kopplung von Geldflüssen an überprüfbare Meilensteine für die Glaubwürdigkeit des Fördersystems so zentral ist – denn ohne belastbare Erfolgskriterien verlagert sich die Steuerung von Ergebnissen hin zu Formalien.
Während die EU-Prüfer also auf die Qualität der Auszahlungspraxis zielen, kommt zugleich ein ökonomischer Rahmen hinzu, der den Druck verstärkt: Der Rechnungshof warnt vor den Folgen zunehmender Verschuldung der EU. Bis 2027 könne die Verschuldung auf bis zu eine Billion Euro steigen – rund zehnmal so viel wie vor dem Start des Corona-Aufbaufonds 2020. Nach der Darstellung des deutschen Mitglieds des Rechnungshofes, Daniel Caspary, fließt künftig fast jeder zehnte Euro des europäischen Haushalts in die Tilgung von Schulden. Mittelfristig rechnet er zudem mit einer deutlichen Erhöhung nationaler Beiträge, „insbesondere auch für Deutschland als größten Nettozahler“.
In den laufenden Haushaltsverhandlungen in Brüssel bekommt diese Debatte damit zusätzlichen Zündstoff. Der Rechnungshof weist darauf hin, dass der Kommissionsvorschlag für den langfristigen EU-Etat 2028 bis 2034 ähnlich wie beim Corona-Aufbaufonds vorsieht, Gelder stärker an Reformen, konkrete Ziele und erreichte Meilensteine zu koppeln. Die EU-Kommission signalisierte gleichzeitig, die Analyse und Empfehlungen ernst zu nehmen, und verwies darauf, Fehler so weit wie möglich begrenzen zu wollen. Zudem betonte ein Sprecher, dass die Kommission die Fehlerquote anders berechne als der Rechnungshof: Nach eigener Kalkulation bleibe sie unter dem Zielwert von zwei Prozent. Für Anwender bedeutet das vor allem: In der Förderrealität dürfte die Frage, wie Ziele definiert, gemessen und dokumentiert werden, noch stärker ins Zentrum von Projektsteuerung und Compliance-Prozessen rücken.
Für Unternehmen, die in EU-Programme eingebunden sind – etwa über Liefer- und Dienstleistungsverträge oder über die Umsetzung geförderter Vorhaben – verschiebt sich damit der Fokus von der Angebotsphase in Richtung Nachweis- und Ergebnisfähigkeit. Ausschreibungen brauchen belastbare Vergabeunterlagen, Förderanträge müssen klar zwischen förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten trennen, und Projektpläne sollten so gestaltet sein, dass Etappenziele nicht nur „erreichbar“ wirken, sondern im Sinne der Prüfung auch tatsächlich erreicht werden können. Gleichzeitig lohnt es sich, das Spannungsfeld zwischen politischer Zielsetzung und operativer Umsetzung ernst zu nehmen, denn je knapper die öffentlichen Mittel werden und je höher der Anteil der Haushaltsausgaben für Schulden ist, desto geringere Toleranz besteht in der Praxis für Auszahlungen ohne harten Zielnachweis.
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