DÜSSELDORF / LONDON (IT BOLTWISE) – Zehntausende Beschäftigte von Galeria warten auf die Entscheidung zum Insolvenzgeld. Experten sehen als Hürde, dass die Planüberwachung nach der Insolvenz von 2024 noch nicht abgeschlossen ist. Nach Informationen aus dem Umfeld des Verfahrens könnte für einen Teil der Belegschaft aber formaljuristisch dennoch ein Anspruch entstehen, weil der Geschäftsbetrieb auf eine andere Gesellschaft übertragen wurde. Parallel sichert eine neue Kreditlinie die Liquidität, während in der Belegschaft weiter Unsicherheit und Kritik an der Sanierung wachsen.

Die Frage, ob Beschäftigte des angeschlagenen Warenhausunternehmens Galeria Insolvenzgeld erhalten, entscheidet sich derzeit an einem scheinbar juristischen Detail: dem Status der Planüberwachung nach der Insolvenz aus dem Jahr 2024. Rund 12.000 Mitarbeitende warten laut dem berichteten Stand auf die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit, obwohl viele Insolvenzrechtsexperten den Anspruch zunächst eher skeptisch bewerten. Der Kern der Debatte lautet: Wenn Zahlungsunfähigkeit und das zugehörige Insolvenzgeschehen aus 2024 noch nicht „abgeschlossen“ sind, könnte das die erneute Zahlung blockieren. Genau an dieser Stelle setzt allerdings eine zweite Sicht an, die sich aus der Organisationsstruktur nach der Übertragung des Geschäftsbetriebs ergibt.
Nach der in der Branche verbreiteten Rechtsauffassung dürfte Insolvenzgeld eigentlich nicht gezahlt werden, weil die Planüberwachung aus dem Vorverfahren noch läuft. Diese Planüberwachung wird typischerweise als Ausschlussgrund für eine erneute Zahlung betrachtet, weil sie signalisiert, dass das „Insolvenzereignis“ in rechtlicher Hinsicht noch nicht beendet ist. Gleichzeitig gibt es einen Ansatz, der die Lage für bestimmte Beschäftigtengruppen verändern könnte: Zwar existiert die 2024 in Insolvenz gegangene Galeria Karstadt Kaufhof GmbH weiterhin, der operative Geschäftsbetrieb wurde aber auf die Galeria S.à r.l. & Co. KG übertragen. Entscheidend ist dann die Frage, ob diese KG im insolvenzgeldrechtlichen Sinne als „neuer Arbeitgeber“ gilt und ob damit ein anderes Insolvenzereignis vorliegt.
In der Bewertung dieser Abgrenzung werden mehrere Prüfpunkte genannt. Der Insolvenzexperte Manfred Hunkemöller ordnet die Übertragung des Geschäftsbetriebs auf eine neue Gesellschaft als ungewöhnlich ein, ohne aus seiner Perspektive die damaligen Motive zu kennen. Der Bonner Rechtsprofessor Gregor Thüsing macht dagegen deutlich, dass die bloße Existenz einer anderen juristischen Person nicht automatisch genügt: Für den Anspruch sei relevant, ob tatsächlich ein neues Insolvenzereignis vorliege und die Galeria S.à r.l. & Co. KG insolvenzgeldrechtlich als anderer Arbeitgeber anzusehen sei. Als argumentative Grundlage werden dabei auch Entscheidungen des Bundessozialgerichts erwähnt, die zumindest Anhaltspunkte liefern, wie in Konstellationen mit Arbeitgeberwechsel während eines Sanierungsverfahrens zu verfahren sein könnte. Thüsing weist zudem darauf hin, dass selbst dann, wenn die genauen Voraussetzungen noch nicht in allen Details höchstrichterlich „ausbuchstabiert“ sind, der Insolvenzverwalter sich darauf stützen und im Zweifel darlegen müsse, dass kein Rechtsmissbrauch vorliegt.
Dass das Verfahren nicht nur theoretisch ist, unterstreicht der nächste Schritt: Der vorläufige Insolvenzverwalter Frank Kebekus hat nach den berichteten Informationen die Zahlung von Insolvenzgeld beantragt. Ziel ist dabei offenbar auch eine schnellere Auszahlung an die Beschäftigten, indem die Zahlung über eine Bank vorfinanziert werden soll. Für das finanzielle Ausmaß sind zudem Größenordnungen genannt worden: Die Gehälter sollen demnach knapp 25 Millionen Euro pro Monat ausmachen. Die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit wird in der Darstellung als „in Kürze“ erwartet – damit rückt der Zeitraum, in dem Beschäftigte über kurzfristige Liquiditätssicherheit oder eine Verzögerung spekulieren, unmittelbar näher an eine harte Faktenlage.
Parallel zu dieser arbeitsrechtlichen Dimension verschiebt sich der Blick auf die operative Liquidität des Konzerns. Bereits im Frühjahr hatte es Berichte über finanzielle Engpässe gegeben, unter anderem mit Klagen von Vermietern wegen ausbleibender Mietzahlungen. Im Juni erhielt die Warenhauskette zudem eine neue Kreditfinanzierung von bis zu 160 Millionen Euro; die Kreditlinie wird dabei durch Galeria-Ware abgesichert. Als Quelle der Finanzierung wird eine Kreditlinie der US-Investmentgesellschaft Gordon Brothers genannt. In den Berichten wird außerdem darauf verwiesen, dass Inhaber und Geschäftsführung bei der Neuausrichtung seit längerer Zeit aufeinander abgestimmt arbeiten bzw. dort Spannungen bestanden haben könnten.
Im Unternehmen selbst verdichten sich währenddessen die Konfliktlinien, die über die reine Zahlungsfrage hinausgehen. Die Belegschaft bekommt die Auswirkungen in den Filialen zu spüren: Defekte Rolltreppen, Fahrstühle und Probleme bei Lüftungsanlagen werden als konkrete Beispiele genannt. Gleichzeitig wird sowohl auf Unternehmerseite als auch auf Eigentümerseite gegenseitige Kritik formuliert: Die Geschäftsführung müsse Probleme schneller angehen und neue Ideen entwickeln; Eigentümer wiederum hätten nach der Übernahme 2024 trotz Investitionsbedarf zu wenig Eigenkapital eingebracht. Berichte aus der Belegschaft schildern zudem, dass die Unsicherheit über die Auszahlung sich mit dem Arbeitsalltag überlagert: Wer zur Arbeit kommt, wisse teils nicht, ob und wann das Gehalt tatsächlich gezahlt wird.
Für die nächsten Wochen ist deshalb weniger die Frage „Insolvenzgeld ja oder nein“ als die konkrete Übergangslogik relevant. Helfen sollen offenbar hohe Umsätze im Weihnachtsquartal, weil sich in dieser Saison typischerweise Einnahmen bündeln und die Liquiditätsplanung für das Tagesgeschäft stabilisieren. Zugleich widersprechen mit der Situation vertraute Personen Berichten, wonach Regale vielerorts nur mäßig gefüllt seien; es wird betont, dass die Kundenfrequenz in einzelnen Regionen nach dem Insolvenzantrag sogar besser sein könne als zuvor. Genau hier wird auch der emotionale Ton der Lage greifbar: Ein Beschäftigter bringt die Gemengelage aus Pragmatismus und Sorge auf den Punkt, indem er beschreibt, wie manche noch einkaufen wollen, bevor der Laden womöglich schließt, während andere auf Unterstützung durch die „Treuen“ hoffen. Entscheidend bleibt schließlich der weitere Fortgang: Gelingt mit oder ohne Insolvenzgeld die Sicherung der Gehälter, muss das Unternehmen nach gut zwei Jahren erneut neue Gesellschafter finden – sonst wird die Fortführung über kurz oder lang erneut zur offenen Frage.
Aus Unternehmenssicht zeigt der Fall Galeria, wie stark finanzielle Rettungsmaßnahmen, Rechtsfragen zum Insolvenzgeld und die tatsächliche Organisationsform ineinandergreifen. Für Beschäftigte bedeutet das vor allem: Anspruchsprüfung folgt nicht nur dem Begriff „Insolvenz“, sondern der konkreten Abfolge von Insolvenzereignis, Arbeitgeberkonstellation und Verfahrensstadium. Für die Sanierung wiederum bleibt die Synchronisation von Finanzierung, operative Umsetzungsfähigkeit in Filialen und rechtssicherer Kommunikation über die Arbeitgeberfrage ein zentrales Risiko – gerade dann, wenn kurzfristige Zahlungen wie Insolvenzgeld zeitkritisch sind und jede Verzögerung die Stabilität im Betrieb spürbar belastet.
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