LONDON (IT BOLTWISE) – Im Plenarsaal von Sachsen-Anhalt müssen bis zur konstituierenden Sitzung neue Regeln für die Ausschussbesetzung stehen. Im Fokus steht die Größe der Ausschüsse: Die AfD fordert künftig 12 statt bisher 13 Plätze, was ihr nach Berechnungen sechs Sitze und damit eine starke Blockierwirkung geben könnte. Mehrere Fraktionen prüfen eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht, weil sie die Wahlergebnisse in den Ausschüssen nicht ausreichend gespiegelt sehen. Parallel zeichnet sich auch beim Geschäftsstellen-Umzug von SPD und Grünen ein neuer Konflikt ab.

In Sachsen-Anhalt soll der neue Landtag schon kurz nach der Wahl politisch arbeitsfähig werden – allerdings nicht nur organisatorisch, sondern gleich mit einer Grundsatzfrage zur Machtverteilung. Laut den dargestellten Verhandlungen im Vor-Ältestenrat müssen bis zur konstituierenden Sitzung am 6. Oktober Umbauten vorgenommen werden, weil die FDP künftig nicht mehr vertreten sein wird und das BSW neu in den parlamentarischen Ablauf einzieht. Besonders sichtbar wirkt dabei die geänderte Sitzordnung: Die AfD rückt von der rechten in die Mitte, der AfD-Block mit 39 Abgeordneten sitzt dem Rednerpult bei Debatten unmittelbar gegenüber. Der Effekt ist politisch erkennbar, aber er zeigt auch, wie sehr der neue Landtag seine Arbeitsrealität über symbolische und räumliche Signale steuert.
Der eigentliche Konflikt entzündet sich jedoch an der Ausschussarchitektur, also dort, wo die inhaltliche Arbeit im Parlament in der Praxis vorangetrieben wird. Es geht um die Größe der Ausschüsse: Die AfD-Fraktion schlägt vor, dass Ausschüsse künftig aus 12 statt bisher 13 Abgeordneten bestehen sollen. Die Landtagsverwaltung empfiehlt demgegenüber eine Besetzung mit 11 Abgeordneten – ein Unterschied, der in der Konstellation der Fraktionen schnell zu einer erheblichen Verschiebung führt. Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Stefan Ruland, verweist im Zusammenhang auf eine Stärkelogik: Bei 12 Politikern könnte die AfD sechs Plätze erhalten und damit eine große Gestaltungsmacht entwickeln, ohne selbst eine Mehrheit zu benötigen. Stattdessen entstünde ein Patt von 6:6 Stimmen, mit dem Anträge und Entscheidungen blockiert werden könnten.
Diese Rechnung ist für die Debatte entscheidend, weil sie die rechtspolitische und prozessuale Bedeutung von Ausschussgrößen in greifbare Mechanik übersetzt. Bei 11er-Ausschüssen hätte die AfD fünf Abgeordnete und müsste sich in der Ausschussarbeit mit anderen Fraktionen abstimmen, statt bei vielen Entscheidungen in eine „Veto“-Position zu geraten. Die Ausgangslage wirkt dabei unmissverständlich: Bei der Landtagswahl am 6. September wurde die AfD mit 43,8 Prozent stärkste Kraft; im neuen Parlament stellt sie ebenfalls 39 Abgeordnete. CDU, Linke, Grüne und SPD zusammen kommen auf 39 Sitze, während das BSW mit 5 Abgeordneten vertreten ist, wobei die Mehrheit bei insgesamt 42 Stimmen liegt. Genau in diesem Spannungsfeld zwischen rechnerischer Stärke und tatsächlicher Verfahrensmacht drehen die Fraktionen an der Frage, ob die Ausschusszuschnitte die Mehrheitsverhältnisse so abbilden, wie es im Plenum bereits sichtbar ist – Stichwort Spiegelbildlichkeit.
Der Vor-Ältestenrat hat die Ausschussfragen am Freitag mit Vertreterinnen und Vertretern von AfD, CDU, SPD, Grünen, Linken und BSW beraten, ohne zu einer Lösung zu kommen. Für den 30. September ist die nächste Runde geplant, und mehrere Fraktionen signalisieren bereits, dass sie im Konfliktfall den Rechtsweg erwägen. Wenn 12er-Ausschüsse festgesetzt würden, beabsichtigen sie laut Darstellung eine Klage beim Landesverfassungsgericht, weil sie das Wahlergebnis in den Mehrheitsverhältnissen nicht ausreichend abgebildet sehen. In der Argumentation spielt dabei nicht nur das Ergebnis, sondern die Funktionslogik der Ausschüsse eine Rolle: Dort werden Gesetzentwürfe und Anträge diskutiert, und Anhörungen finden statt. Außerdem wurden in der Vergangenheit, so die Darstellung, häufig Anliegen kleinerer Fraktionen und der Opposition aufgegriffen – genau davor richten sich nun die Befürchtungen, dass sich das nach einer neuen Sitzlogik ändern könnte.
Aus der Gegenseite kommt der verfassungsbezogene Einwand besonders deutlich von der SPD: Falko Grube argumentiert, es sei nicht verfassungskonform, dass eine Fraktion ohne Mehrheit im Parlament die Hälfte der Sitze in einem Ausschuss besetze. Die AfD-Logik wird dagegen als Forderung nach Kompromissfähigkeit beschrieben, die aber zugleich auf eine konkrete Sitzverteilung zielt. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Tobias Rausch, zeigte sich nach der Beratung gesprächsbereit: Er verschließt sich demnach nicht grundsätzlich einer der beiden Varianten. Gleichzeitig betont er, dass die Landtagsjuristen in einer Stellungnahme auch deutlich gemacht hätten, der AfD-Vorschlag sei verfassungskonform. In der praktischen Umsetzung verweist Rausch zudem auf Berechnungsabweichungen, die je nach Ausgestaltung auftreten können – eine Formulierung, die in solchen Verfahren häufig als Hinweis darauf verstanden wird, dass die exakte Verteilung nicht nur politisch, sondern auch methodisch an Regeln hängt.
Während die Ausschussgröße also noch politisch und juristisch umkämpft ist, deutet sich bereits die nächste Personal- und Organisationsfrage an. Rausch könnte im neuen Landtag eine herausgehobene Rolle einnehmen; auf Nachfrage bestätigte er einen Bericht, dass er bereit wäre, Landtagspräsident zu werden. Er stehe für das Amt zur Verfügung, sofern seine Fraktion ihn am Dienstag bestimmen sollte. Parallel rückt ein weiterer Konfliktpunkt in den Fokus: Die AfD erwägt, die Geschäftsstellen von SPD und Grünen aus dem Landtagsgebäude in andere Gebäude auszulagern, vor allem als Schritt mit Symbolwirkung. Ein Umzug wäre dabei auch organisatorisch relevant, weil die Linke aktuell bereits wegen eines Umbaus andere Räumlichkeiten nutzt. Grube sagt, die Fraktionen strebten weiter an, im Haupthaus zu bleiben, aber es gebe noch keine Einigung. Auch die Grünen lehnen einen Umzug ab und führen keinen Sachgrund an; Olaf Meister geht davon aus, dass die Fraktionen im Hauptgebäude bleiben.
Für die kommenden Wochen bedeutet das: Der neue Landtag startet nicht nur mit veränderten Sitzplänen, sondern mit einem Verfahren, das die Machtbalance in den Ausschüssen festlegt. Genau dort wird sich entscheiden, wie intensiv Debatten geführt, Anhörungen gestaltet und Anträge weiterverfolgt werden. Wer einen 12er-Mechanismus etabliert, setzt potentiell auf Blockierfähigkeit und damit auf Verhandlungsdruck. Wer hingegen 11er-Varianten favorisiert, setzt stärker auf Koalitions- oder Abstimmungszwänge innerhalb der Ausschüsse. Unabhängig davon, wie sich die Geschäftsordnung am 6. Oktober konkret gestaltet, dürfte der juristische und politische Streit darüber, ob die Ausschusszuschnitte die Mehrheiten spiegeln, die erste Phase der Legislatur spürbar prägen. Damit verschiebt sich die Aufmerksamkeit vom Wahlabend hin zur Frage, wie aus Stimmen wirksame Entscheidungswege werden – und wie schnell der Landtag tatsächlich Handlungsfähigkeit aufbaut.
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