LONDON (IT BOLTWISE) – Legora baut eine eigene, umfangreich kuratierte Rechtsdatenbasis auf, um KI-Fehler wie falsche oder überholte Gesetzeszitate zu reduzieren. Das Startup holt dafür juristische Daten teils direkt aus öffentlich zugänglichen Gerichtsurteilen und von lizenzierten Verlagspartnern. Neben der technischen Qualität zielt Legora auch auf den Markt: Statt eines Big-Duos soll mittelfristig ein Big-Three-Szenario möglich werden. Entscheidend ist, ob Kanzleien ihre bisherigen LexisNexis- und Westlaw-Routinen wirklich aufgeben.

Wenn ein KI-System im juristischen Umfeld „zu sicher“ wirkt, liegt das Risiko selten nur im Modell selbst, sondern häufig in der Wissensbasis. Denn „Good law“ ist in der Praxis nicht das, was beim ersten Lesen richtig klingt, sondern das, was zum Zeitpunkt des Verfahrens weiterhin gilt: ein Urteil, das nicht aufgehoben, nicht durch eine neue Rechtsnorm ersetzt und nicht durch eine spätere gerichtliche Entscheidung ausgehöhlt wurde. Genau an dieser Stelle setzt Legora an und will mit einer KI-gestützten Rechtsrecherche die Wahrscheinlichkeit senken, dass falsche oder überholte Informationen in Antworten einfließen.
Technisch betrachtet geht es bei Legoras Ansatz um einen Aufbau und die kontinuierliche Pflege eines sogenannten Korpus: also um eine strukturierte Sammlung von Rechtstexten, die nicht nur vorhanden ist, sondern auch semantisch so verknüpft wird, dass Rangfolge und Beziehungen zwischen Entscheidungen sowie zwischen Fällen und Statutes nachvollziehbar werden. Das Unternehmen wächst dafür laut Darstellung gezielt in Richtung Rechtsdaten. So hat Legora eine Gruppe ehemaliger Anwälte eingestellt, die in den abgedeckten Rechtsordnungen die relevanten Quellen zusammentragen und anschließend abbilden sollen, wie die einzelnen Bestandteile zueinander stehen. Das Ziel ist dabei nicht nur Abrufbarkeit, sondern bessere „Grounding“-Voraussetzungen für die spätere KI-Ausgabe.
Legora verfolgt dabei zwei Strategien, die bewusst unterschiedliche Risiken und Abhängigkeiten adressieren. Einerseits hat das schwedische Unternehmen bereits Lizenzvereinbarungen mit „tens“ von Verlagen weltweit geschlossen, darunter auch Wolters Kluwer. Andererseits will es schrittweise mehr Recht direkt aus der zugrunde liegenden Welt heraus „ernten“: In den USA seien Gerichtsentscheidungen zwar öffentliche Aufzeichnungen, doch die Versionen, die Anwaltschaften tatsächlich zitieren dürften, steckten oft in gedruckten Bänden, die im Besitz von LexisNexis und Westlaw sind. Um diese juristisch zitierfähigen Fassungen für Legora nutzbar zu machen, müssten Mitarbeitende die Buchrücken entfernen, Verlags-Headnotes und Zusammenfassungen herauslösen, Seiten scannen und dann gegenprüfen, ob die digitalen Kopien inhaltlich korrekt sind. Das ist arbeitsintensiv, aber es adressiert genau das Qualitätsproblem, das bei reinen Web-Scrapes regelmäßig auftaucht.
Im Markt ist Legora damit nicht nur ein „weiteres“ Legal-Tech-Startup. Die Ausgangslage ist historisch verfestigt: Über Jahrzehnte wird die Rechtsrecherche in großen Kanzleien von einem Duopol dominiert. Für viele große Firmen sind LexisNexis und Westlaw kein Nice-to-have, sondern ein Werkzeug, das Juristen in denselben Routinen benutzen wie ein Office-Dokument: Fälle und Gesetze nachschlagen, prüfen, ob die geplanten Quellen noch „good law“ sind, und dann weiter in der Erstellung von Schriftsätzen. Gleichzeitig investieren die Platzhirsche seit Jahren in Technologien, die nachgelagertes Drafting und Analyse unterstützen. Legoras Vorstoß richtet sich deshalb auch gegen eine wahrgenommene Zwangslage: Zugang zu den besten Rechtsdaten oder bessere Technologie—Beides gleichzeitig scheint in der Praxis nicht immer leicht verfügbar zu sein.
In Gesprächen mit potenziellen Kunden setzt Legora auf zwei Argumentationslinien: Erstens die Reduktion von Fehlerbildern, die in KI-Systemen unter dem Stichwort „Halluzinationen“ diskutiert werden – also Ausgaben, die plausibel klingen, aber inhaltlich nicht korrekt sind. Zweitens will das Startup langfristig den Marktanteil ausbauen und eine Position als Alternative etablieren, die nicht nur ergänzend, sondern wettbewerbsfähig ist. In diesem Kontext hebt Melanie Brown als Senior Director Legal Data den technischen Anspruch hervor: „It needs everything to be able to reason effectively“ – also nicht irgendeine Teilmenge, sondern möglichst umfassende, überprüfbare Daten, die das System in die Lage versetzen, seine Grenzen besser einzuschätzen und in Argumentationen konsistent zu bleiben. Brown hatte zuvor bei Rlex gearbeitet, das LexisNexis besitzt, bevor sie zu Legora wechselte.
Der Gegenwind ist trotzdem real. Juristische Arbeitsprozesse sind nicht nur Informationsprozesse, sondern auch Vertrauensprozesse. Selbst wenn Legora perspektivisch eine ähnliche Datenmenge bereitstellen könnte, würde es vermutlich nicht automatisch denselben „Halo“ der Autorität mitbringen wie die etablierten Plattformen, die viele Kanzleien seit Jahren nutzen. Hinzu kommt der praktische Umstellungsaufwand: Anwälte müssten nicht nur ein neues Tool lernen, sondern auch ihre Gewohnheit ändern, mit denselben Denkpfaden und Suchmasken schneller zu Ergebnissen zu kommen. Legora adressiert dieses Thema indirekt, indem es betont, wie viel Aufwand in der Verifikation steckt – doch ob daraus ein aus Nutzersicht „genauso vertrautes“ Recherche-Erlebnis wird, entscheidet sich im Alltag.
Daneben verschiebt Legora die Konkurrenzachse auch in Richtung eines zweiten Wettbewerbers. Zusätzlich zum Duopol kämpft das Startup laut Darstellung gegen Harvey, ein besser finanziertes Unternehmen, das sich an große Kanzleien und juristische Abteilungen in Unternehmen richtet. In der Praxis dürfte dieser Kampf stärker produktgetrieben sein als datengetrieben: Legora setzt darauf, dass der Aufwand für die eigene Bibliothek in eine bessere Nutzererfahrung übersetzt – und zwar sowohl in der Geschwindigkeit als auch in der Qualität der Such- und Analysewege. Sollte das gelingen, könnte sich das Kräfteverhältnis tatsächlich Richtung „Big Three“ bewegen. Scheitert es, bleibt Legora möglicherweise eher ein Nischenanbieter, der in bestimmten Workflows punktet – und genau diese Unsicherheit dürfte für viele Entscheider der Grund sein, LexisNexis und Westlaw nicht vorschnell abzuschalten.
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