BRÜSSEL / LONDON (IT BOLTWISE) – Die EU streicht eine zentrale Ausnahme für sehr günstige Sendungen aus Nicht-EU-Ländern und erhebt künftig auch bei Importen unter 150 Euro Zoll. Für Verbraucher heißt das: Die Zollpauschale von drei Euro pro Warengruppe kann bei Multi-Artikel-Paketen schnell spürbar werden. Experten erwarten, dass die Mehrkosten überwiegend bei den Käuferinnen und Käufern landen, während Händler und Logistiker die Prozesse anpassen müssen. Parallel verschärft die EU die Kontrolle, um einen faireren Wettbewerb gegen Billigimporte sicherzustellen.

Wer bislang bei Plattformen wie Temu oder Shein „unter dem Radar“ einkaufte, muss sich auf spürbare Änderungen beim Einkauf in der EU einstellen. Nach den neuen EU-Zollregeln entfällt die bisherige Ausnahme für Sendungen mit sehr geringem Warenwert aus Drittstaaten. Damit fällt grundsätzlich auch bei Bestellungen unter 150 Euro eine Zollabgabe an, sobald der Versandweg in die EU führt. Die EU will damit nicht nur einzelne Länder treffen, sondern vor allem den massenhaften Import extrem günstiger Pakete adressieren. Für Verbraucher entsteht eine neue Kostenlogik, die häufig erst an der Zustellung sichtbar wird.
Konkret sieht die Übergangsregelung eine pauschale Zollabgabe von drei Euro pro Warengruppe vor. Praktisch bedeutet das: Nicht der Gesamtwert der Sendung entscheidet, sondern die Aufteilung in Warengruppen. Ein Paket mit drei T-Shirts im Wert von 30 Euro könnte so mit insgesamt 3 Euro Zoll belastet werden, weil die Warengruppe „Textilien“ zusammengefasst wird. Kommt ein Kinderspielzeug hinzu, entstehen weitere drei Euro, also insgesamt 6 Euro. Diese Struktur ist besonders für Händler relevant, weil sie die korrekte Wareneinstufung und Abwicklung bestimmt.
Für die Frage, ob diese Mehrkosten tatsächlich den Verbraucher treffen, liefern Branchenstimmen bereits ein klares Bild. Die EU-Kommission macht geltend, dass Importeure und Händler für Anmeldung und Zahlung verantwortlich sind, doch die Zollpauschale kann weitergereicht werden. E-Commerce-Expertin Karolin Junker de Neui von Etribes rechnet nicht damit, dass Anbieter die Kosten schlucken: „Wir sehen bereits, dass die Preise auf den Plattformen steigen, die Kosten landen also überwiegend bei den Verbraucher:innen.“ Auch das Handelsforschungsinstitut EHI geht davon aus, dass zumindest ein Teil der zusätzlichen Kosten weitergegeben wird, weil der Spielraum bei sehr niedrigpreisigen Artikeln begrenzt ist. Verbraucherzentren warnen zusätzlich vor dem Effekt, dass Multi-Item-Bestellungen besonders häufig „kostentreibend“ wirken.
Historisch hat die EU in diesem Bereich immer wieder an einer Balance gearbeitet: Einerseits soll der Onlinehandel reibungslos funktionieren, andererseits dürfen Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen nicht durch regulatorische Schlupflöcher entstehen. In der Praxis sind es gerade Mikro-Sendungen, die schwer zu kontrollieren sind und bei denen lange Zeit vereinfachte Abfertigungen möglich waren. 2025 nennt die EU-Kommission als Problemgröße 5,9 Milliarden Sendungen mit niedrigem Warenwert, bei denen bislang keine Zollpflicht bestand. Das sind rund 16 Millionen Pakete pro Tag, und gegenüber 2022 (1,39 Milliarden) entspricht das einem starken Anstieg. Gleichzeitig machen laut EU-Statistik mehr als 90 Prozent der E-Commerce-Pakete ihren Weg in die Union aus China, während die Kommission bei vielen Waren zudem Abweichungen von europäischen Standards feststellt.
Technisch und operativ dürfte die größte Herausforderung weniger die Zollsatzlogik sein, sondern die Integration in bestehende Logistik- und Vorab-Abfertigungsprozesse. Die Paketbranche befürchtet, dass es ab Juli zu Verzögerungen kommen kann, weil zusätzliche Kontrollen Kapazitäten binden. Branchenverband BPEX verweist darauf, dass Zollfreigaben länger dauern und es so zu Verzögerungen in der Abfertigung kommen kann. DHL hingegen erwartet für den Großteil der Sendungen eine vorverzollte Abwicklung: 85 bis 90 Prozent sollen über zwei Systeme vorverzollt sein und dann „ganz normal“ beim Empfänger landen. Bei 10 bis 15 Prozent könnte DHL zunächst ins Obligo gehen und Steuern sowie Gebühren begleichen; der Empfänger zahlt dann an der Haustür eine Pauschale von 7,50 Euro, zusätzlich zu den zuvor bezahlten Beträgen.
Parallel zur Zollpauschale läuft bereits die nächste Stufe der Reform an. Die drei Euro pro Warengruppe gelten voraussichtlich nur zwei Jahre, bis zum 1. Juli 2028. Danach soll grundsätzlich ab dem ersten Euro Zollpflicht gelten, inklusive der üblichen Zollsätze nach Warenwert, Ursprung und Wareneinstufung. Unabhängig davon ist außerdem ab 1. November eine neue Bearbeitungsgebühr für jedes online bestellte und in die EU eingeführte Produkt vorgesehen; die konkrete Höhe ist jedoch noch nicht final festgelegt. Die EU begründet diese zeitliche Staffelung mit dem Aufbau einer neuen digitalen Plattform, die mehr Daten erfasst und komplexere Berechnungen erlaubt. Aus Sicht von Unternehmen bedeutet das: Für KI-/Datengetriebene Compliance-Workflows wird die Datengüte (Warencodes, Ursprung, Einstufung) noch stärker zum Engpass.
Für Verbraucher bleibt vor allem die Frage: Wie erkennt man im Bestellprozess die Kostenverteilung? Der deutsche Zoll empfiehlt, in den Geschäftsbedingungen zu prüfen, ob die pauschale Zollabgabe bereits im Verkaufspreis berücksichtigt ist oder ob die Zollabwicklung durch den Käufer erfolgt. In der Regel kümmert sich Post oder Kurier um die Zollabwicklung und geht bei Einfuhrabgaben zunächst in Vorleistung. Zusätzlich können Einfuhrumsatzsteuer und je nach Dienstleister Servicepauschalen anfallen, weil die Anmeldung beim Zoll abgewickelt wird. Verbraucherschützer raten zudem dazu, auf Versandinformationen, ungewöhnlich lange Lieferzeiten und Hinweise zur Versandherkunft zu achten. Allein das Impressum über den Sitz des Händlers reicht als Indikator oft nicht aus, weil die Ware dennoch aus einem Drittstaat geliefert werden kann.
Ob die Regeln den Einkauf aus China kurzfristig bremsen, ist offen. Lars Hofacker vom EHI erwartet eher weniger einzelne Sendungen mit geringem Warenwert aus Drittstaaten, bezweifelt aber, dass dadurch die Gesamtzahl der Pakete automatisch sinkt. Der Grund: Große Plattformen können ihre Logistik schnell umbauen, etwa indem sie mehr Lieferungen aus europäischen Strukturen bedienen. Auch Samina Sultan vom Institut der deutschen Wirtschaft weist darauf hin, dass große E-Commerce-Plattformen aus China sich schon teils vorbereitet haben. Alien Mulyk vom bevh geht ebenfalls davon aus, dass Billigimporten aus Asien die Abgabe „wenig anhaben“ wird, weil Anbieter Logistik nach Europa verlagern. Langfristig dürfte die Reform vor allem den Druck erhöhen, Compliance und Datenprozesse in den Handel zu integrieren – eine Entwicklung, die für europäische Anbieter Chancen schafft, aber für Verbraucher den Gesamtpreis beim Checkout realistisch einkalkulieren lässt.
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