MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Eine neue Verordnung zur Einwilligungsverwaltung tritt in Kraft und verspricht, die Flut an Cookie-Bannern auf Webseiten zu reduzieren. Nutzer sollen künftig ihre Entscheidungen zu Cookies dauerhaft speichern können, was die digitale Selbstbestimmung stärken soll.

Die Einführung der neuen Verordnung zur Einwilligungsverwaltung markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung einer benutzerfreundlicheren und datenschutzkonformen Internetnutzung. Ab sofort können Nutzer ihre Zustimmung oder Ablehnung von Cookies über anerkannte Dienste dauerhaft hinterlegen. Dies soll die ständige Konfrontation mit Cookie-Bannern reduzieren, die bisher bei jedem Besuch einer Webseite erneut auftauchten.
Diese Verordnung basiert auf dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) und wurde von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Sie ermöglicht die Einbindung unabhängiger Dienste, die nutzerfreundliche und wettbewerbskonforme Verfahren zur Verwaltung von Cookie-Entscheidungen bieten. Ein zentraler Punkt der Verordnung ist die freiwillige Einbindung dieser Dienste durch Webseitenbetreiber, was jedoch auch Kritik hervorruft.
Verbraucherschützer äußern Bedenken, dass Webseitenbetreiber die abgegebenen Entscheidungen der Nutzer nicht akzeptieren müssen. Dies könnte dazu führen, dass Nutzer, die keine Zustimmung zum Setzen von Cookies erteilen, weiterhin mit Anfragen konfrontiert werden. Nur ein explizites Opt-in soll dauerhaft gelten, was die Effektivität der Verordnung in Frage stellt.
Technisch könnten Personal Information Management Systems (PIMS) oder Single-Sign-on-Lösungen als Verwaltungsdienste in Betracht kommen. Allerdings gibt es bislang keine konkreten Anbieter, die die Anforderungen der Verordnung erfüllen. Die Anerkennung dieser Dienste erfolgt erst nach Vorlage eines Sicherheitskonzepts bei der Bundesdatenschutzbeauftragten.
Bundesdigitalminister Volker Wissing betont, dass die Verordnung die Anzahl der notwendigen Klicks reduziert und den Nutzern mehr Kontrolle über ihre Einwilligungen gibt. Dies soll den Datenschutz und die digitale Selbstbestimmung stärken. Die getroffenen Entscheidungen bleiben bis zum Widerruf gültig, es sei denn, der Kontext oder die Erwartungen der Parteien erfordern etwas anderes.
Die Verordnung könnte einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der Cookie-Banner-Flut leisten, indem sie den Nutzern mehr Kontrolle über ihre Daten gibt. Dennoch bleibt abzuwarten, wie effektiv die freiwillige Einbindung der Dienste durch Webseitenbetreiber umgesetzt wird und ob die Bedenken der Datenschützer adressiert werden können.

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