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Bund-Länder-Finanzreform: 80% Kostenübernahme bei neuen Sozialgesetzen ab 1. September

BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Bund und Länder einigen sich auf eine Finanzreform, die Kommunen bei neuen oder geänderten Sozialleistungsgesetzen entlasten soll. Kern ist ein Mechanismus nach dem Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“, bei dem der Bund 80 Prozent der Mehrkosten ĂĽbernehmen soll, wenn eine Schwelle ĂĽberschritten wird. Die Regel gilt ab dem 1. September. […]

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