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FMA verhängt Auflage gegen TiH GmbH wegen unerlaubter AIF-Verwaltung

AMSTETTEN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat mit Bescheid vom 27.08.2026 der TiH GmbH eine Auflage erteilt: Die Verwaltung alternativer Investmentfonds ohne die erforderliche Erlaubnis soll unterlassen werden. Grundlage ist die Einordnung als unerlaubte Verwaltung nach § 60 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z. 1 […]

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