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BSG-Klarstellung zur Mitbestimmung und neue Risiken bei Krankenkassen und Banken

KARLSRUHE / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Bundesgerichtshof hat die Mitbestimmungslogik fĂĽr Aufsichtsräte nach dem Drittelbeteiligungsgesetz präzisiert: Zählt wird nur das Personal der einzelnen Gesellschaft, nicht der Konzernverbund. Parallel rĂĽcken gesetzliche Krankenkassen wegen Immobilienfonds in den Fokus, bei denen nach Verbraucherangaben Verlustrisiken entgegen einschlägiger Vorgaben bestanden. Auch im Bankensektor bereitet sich die Commerzbank auf den […]

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