BGH präzisiert Mitbestimmung: Konzernmehrheiten zählen bei 500-Schwelle nicht
KĂ–LN / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Bundesgerichtshof hat die Unternehmensmitbestimmung bei der 500-Arbeitnehmer-Grenze neu justiert. Konzernbelegschaften werden fĂĽr die Drittelbeteiligung im Aufsichtsrat nicht automatisch zugerechnet, auch wenn Unternehmen gemeinsam wirtschaften. FĂĽr die Praxis heiĂźt das: Beteiligungs- und Schwellenfragen sind stärker gesellschaftsbezogen zu prĂĽfen. Parallel verschieben weitere arbeitsrechtliche Entscheidungen die Regeln rund um Stellvertretung, KĂĽndigungsschutz […]


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