Erbschaftsteuer: Finanzamt darf Bescheide nach Erbschein-Änderung korrigieren
LONDON (IT BOLTWISE) – Wenn sich ein Erbschein nachträglich ändert, kann das Finanzamt bereits ergangene Bescheide zur Erbschaftsteuer neu berechnen. Grundlage ist die zivilrechtliche Erbfolge, die der Erbschein mit den jeweiligen Quoten dokumentiert. Entscheidend ist, dass die Steuer als Stichtagssteuer an die Verhältnisse zum Todestag gekoppelt bleibt, Korrekturen aber erst ĂĽber verfahrensrechtliche Mechanismen abgebildet werden. […]


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