EuGH stärkt Außerdienst: Fahrzeiten, Mitbestimmung und Compliance-Last
BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Europäische Gerichtshof stuft Fahrzeiten bei der Anfahrt zum Einsatzort als Arbeitszeit ein, wenn Arbeitgeber Organisation und VerfĂĽgbarkeit bestimmen. FĂĽr Unternehmen bedeutet das: Zeitwirtschaft, Dokumentation und Schichtplanung mĂĽssen heute schon belastbar sein, sonst drohen rechtliche Auseinandersetzungen. Gleichzeitig verschärfen Mitbestimmungsrechte bei neuen FĂĽhrungsmodellen und formstrenge KĂĽndigungsschutzfälle den Druck auf HR- […]


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