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BAG kippt Freistellungsklauseln: Arbeitgeber mĂĽssen Einzelfallinteressen nachweisen

OFFENBACH / LONDON (IT BOLTWISE) – Das Bundesarbeitsgericht stärkt den KĂĽndigungsschutz bei einseitigen Arbeitgeberentscheidungen und erklärt pauschale Freistellungsklauseln fĂĽr unwirksam. Arbeitgeber dĂĽrfen Arbeitnehmer nach einer KĂĽndigung nur noch dann freistellen, wenn sie konkrete ĂĽberwiegende Interessen im Einzelfall belegen können. In mehreren aktuellen Verfahren praxieren Gerichte auĂźerdem streng bei Mitbestimmungsrechten, Formvorgaben und krankheitsbedingten KĂĽndigungen. FĂĽr Personalabteilungen […]

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