Invalidenrenten in der Insolvenz: Doppelbesteuerung vermeiden
LONDON (IT BOLTWISE) – Invalidenrenten sollen nach einer Insolvenz nicht doppelt zur Kasse gebeten werden. Der Hintergrund ist laut Text, dass diese Zahlungen als Entschädigung fĂĽr entgangenen Verdienst gelten. Wenn Bescheide nachträglich zurĂĽckgefordert oder MittelprĂĽfungen ausgelöst werden, verschlechtert das den Status nach der Insolvenzeröffnung. Damit entsteht aus einer geschuldeten Leistung faktisch ein RĂĽckzahlungsrisiko in Form […]


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