BAG kippt Freistellungsklauseln: Arbeitgeber müssen Einzelfallinteressen nachweisen
OFFENBACH / LONDON (IT BOLTWISE) – Das Bundesarbeitsgericht stärkt den Kündigungsschutz bei einseitigen Arbeitgeberentscheidungen und erklärt pauschale Freistellungsklauseln für unwirksam. Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer nach einer Kündigung nur noch dann freistellen, wenn sie konkrete überwiegende Interessen im Einzelfall belegen können. In mehreren aktuellen Verfahren praxieren Gerichte außerdem streng bei Mitbestimmungsrechten, Formvorgaben und krankheitsbedingten Kündigungen. Für Personalabteilungen […]


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