Cherry SE: Stimmrechtsmitteilung nach § 40 WpHG mit Bezug zu Tochterveräußerung
MĂśNCHEN / LONDON (IT BOLTWISE) – Cherry SE hat eine Stimmrechtsmitteilung nach § 40 Abs. 1 WpHG veröffentlicht. Hintergrund ist die VeräuĂźerung eines Tochterunternehmens, wodurch Stimmrechte nicht mehr zuzurechnen sind. Als Mitteilungspflichtiger wird die Lemanik Holding S.A. mit Sitz in Lugano genannt. Laut Text hält das veräuĂźerte Unternehmen zudem weiterhin zwischen 5% und 10% Stimmrechte […]


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