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Wiedereingliederung: Fahrtkosten in der Praxis nach BSG-Recht

LONDON (IT BOLTWISE) – Das Bundessozialgericht hat die rechtliche Einordnung der stufenweisen Wiedereingliederung neu justiert. Versicherte können Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte während dieser Phase demnach in der Regel nicht ĂĽber die gesetzliche Krankenversicherung erstattet bekommen. Die frĂĽhere Linie aus einem Urteil des Sozialgerichts Dresden bleibt zwar fĂĽr die Rechtsentwicklung relevant, trägt aber nicht mehr […]

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