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VW-Urteil zu Jubiläumsprämien: Sonderzahlungen rückwirkend nachzahlen

BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Ein Gericht stärkt Arbeitnehmer bei tariflichen Sonderzahlungen: VW muss Jubiläumsprämien in voller Höhe und rückwirkend nachzahlen. Betroffen sind Prämien für Dienstjubiläen, die bereits zum 1. Januar 2025 fällig wurden. Das Urteil stellt klar, dass eine später eingeführte Pauschalregel keine rückwirkende Anwendung auf bereits entstandene Ansprüche darf. Für Unternehmen bedeutet […]

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