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VGH Kassel erklärt Ovag-Aufsichtsratswahlen 2022 für ungültig

KASSEL / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Aufsichtsratswahlen mehrerer Ovag-Gesellschaften aus dem August 2022 fĂĽr unwirksam erklärt. Grund sind Formfehler: Das gesetzlich vorgeschriebene Verhältniswahlrecht sei damals nicht angewendet worden. Als Folge könnten fĂĽr die betroffenen Gesellschaften Neuwahlen anstehen, möglicherweise noch vor 2027. Die Ovag will nun die schriftliche UrteilsbegrĂĽndung abwarten und […]

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