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Landgericht Frankfurt: Geringer Wasseraustritt rechtfertigt keine Mietminderung

FRANKFURT AM MAIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Das Landgericht Frankfurt am Main stuft einen nur geringfügigen Wasseraustritt aus der Dusche nicht als Mietmangel ein. Im zugrunde liegenden Fall hatte die Mieterin daraufhin die Miete gekürzt, obwohl vor Ort kein relevanter Austritt feststellbar war. Die Richter sehen in einer unberechtigten Kürzung schnell ein Risiko für […]

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