LONDON (IT BOLTWISE) – Wenn ein: e Mitgründer: in aussteigt, entscheidet sich oft innerhalb weniger Wochen, ob ein Startup die Anteile sauber weiterführen kann. Die zentrale Frage lautet dann nicht nur, wer künftig welche Prozent hält, sondern ob die ursprünglichen Regeln für Vesting, Cliff und Übertragung überhaupt existieren. In einem Gespräch mit Dr. Max Weber geht es darum, wie Gründungsvereinbarungen diese Situationen praktisch beherrschbar machen. Arne Wittern ergänzt die rechtliche Sicht um eine persönliche Erfahrung aus einem Bruder-Team, in dem der dritte Mitgründer plötzlich wegfiel.

Die Idee hinter einem Co-Founder-Setup ist simpel: Man startet gemeinsam, verteilt Rollen und kombiniert Tempo mit Vertrauen. In der Praxis rutscht dieses Vertrauen aber häufig in ein gefährliches Zeitfenster. Wenn Gründerteams über Monate oder sogar Jahre hinweg arbeiten, ohne die „unromantischen“ Vertragsdetails zu Ende zu denken, wird aus einer theoretischen Frage schnell eine konkrete Zerschneidung von Rechten. Genau an dieser Stelle setzt die Diskussion an: Was passiert, wenn ein: e Mitgründer: in geht – und welche Regelwerke müssen dann bereits stehen, damit die Anteile nicht zu einem offenen Konflikt werden?
Rechtlich beginnt die Klarheit typischerweise nicht bei der Austrittsmeldung, sondern bei der Gründungsvereinbarung. Dr. Max Weber, Rechtsanwalt und Steuerberater bei season5, betont in dem Format, dass Gründervereinbarungen, Vesting-Mechaniken und die Anteilslogik nicht „später“ folgen sollten, wenn der Alltag bereits läuft. Vesting ist dabei mehr als ein Buzzword: Es beschreibt, wie sich Eigentum an einem Unternehmen über Zeit erdient oder aus rechtlicher Sicht kontrolliert verteilt. Entscheidend ist zudem, dass Vesting nicht nur als prozentuale Kurve verstanden wird, sondern als steuerbare Konsequenz für den Fall, dass ein Co-Founder nicht mehr aktiv mitarbeitet. Ohne klare Regelung entsteht sonst eine Lücke zwischen „wer war zuerst da?“ und „wer hat heute Anspruch auf welche Anteile?“
Eine weitere Stelle, an der viele Teams scheitern, ist der sogenannte Cliff. Der Cliff legt fest, ab wann ein Teil der Anteile überhaupt unverfallbar wird. In der frühen Phase mag das Team es sich leisten, diesen Mechanismus noch nicht umzusetzen; wenn jedoch der Austritt kommt, wird der Cliff zur entscheidenden Weiche: Wer bekommt wann wie viel, und auf welcher Rechtsgrundlage? Gerade in Situationen, in denen ein: e Mitgründer: in sehr früh oder kurz nach der Gründung das Unternehmen verlässt, kann ein fehlender oder schlecht ausgeformulierter Cliff dazu führen, dass Rückübertragungen oder Umverteilungen nur noch mit Verhandlungen und nicht mehr über automatisierte Vertragslogik laufen. Das Problem ist weniger akademisch als es klingt: Die Verhandlungen passieren dann im Moment, in dem die Motivation sinkt und die Beziehung belastet ist.
Arne Wittern, Co-Founder und CEO bei Coup, bringt eine persönliche Perspektive ein, die zeigt, wie schnell aus Planung Realität wird. Er hat Coup gemeinsam mit seinem Bruder Erik gegründet, ursprünglich zu dritt. Als der dritte Mitgründer das Unternehmen verließ, wurde aus der anfänglichen Erwartung „das wird schon passen“ eine sehr konkrete Praxisfrage: Welche Regeln gelten für den Abgang, was passiert mit den Anteilen und wie wird verhindert, dass das Team nach dem Austritt erneut am Nullpunkt anfangen muss? Besonders relevant ist dabei, dass der Austritt nicht nur ein rechtliches Ereignis ist, sondern ein Führungs- und Vertrauensereignis. Wenn die Zuständigkeiten und Kapitalpositionen nicht vorab geregelt sind, müssen Gründer in der Krise oft beides gleichzeitig leisten: juristisch neu ordnen und menschlich stabilisieren.
Interessant ist auch der Hinweis, warum Co-Founder-Teams überhaupt mit unterschiedlichen Zeitpunkten arbeiten. In vielen Startups steigt ein: e Mitgründer: in erst Jahre nach der Gründung ein, etwa weil Aufgaben, Finanzierung oder Produktreife eine neue Rollenbesetzung erfordern. Genau dann wird ein Setup besonders schwer, weil die Historie bereits gelaufen ist: Welche Grundlage gilt für die neu hinzukommende Person, wie wird ihr Anteilspaket mit dem bisherigen Einsatz verknüpft, und wie stellt man sicher, dass nachträgliche Eintritte nicht die wirtschaftliche Logik der ersten Runde aushebeln? Vesting, Cliff und die genaue Ausgestaltung der Anteilsverteilung dienen hier als wirtschaftlicher Übersetzer: Sie übersetzen Leistung, Verbleib und unternehmerisches Engagement in nachvollziehbare, vertraglich bindende Mechanismen.
Für Unternehmen und Gründerteams bedeutet das vor allem eins: Die Dokumente müssen nicht „fertig aussehen“, aber sie müssen im Ernstfall funktionieren. Dazu zählt eine Gründungsvereinbarung, die den Austritt eines Co-Founders nicht als Ausnahme behandelt, sondern als behandelbare Vertragsroutine. Dazu zählt auch eine klare Sprache für die Mechanik der Anteile – inklusive der Frage, wie mit Abgangsszenarien umzugehen ist, die sich nicht exakt an das Ideal „verlässt freundlich und pünktlich“ halten. Wer das Setup vorausschauend strukturiert, reduziert späteren Verhandlungsdruck, und zwar nicht nur finanziell, sondern auch emotional. Statt über Prozente zu streiten, wird auf bestehende Regeln verwiesen, und damit bleibt die Energie eher bei Produkt, Teamaufbau und Execution.
Der praktische Nutzen solcher Überlegungen zeigt sich schließlich in der Geschwindigkeit, mit der Teams Entscheidungen treffen können. Die Diskussion stellt den Kerngedanken heraus, dass die rechtliche Vorbereitung oft erst dann Priorität erhält, wenn der Ausstieg bereits im Raum steht. Genau das ist ein Muster, das sich bei vielen Startups wiederfindet: Vertrauen ist da, aber Verträge werden als zweitrangig empfunden. Ein gut austariertes Co-Founder-Setup dreht dieses Verhältnis um. Es nimmt dem Team den Stress, weil die zentralen Fragen – Anteil, Zeitlogik, Cliff und die Konsequenzen eines Abgangs – bereits beantwortet wurden, bevor sie schmerzhaft werden. Und wenn ein: e Mitgründer: in tatsächlich geht, ist die nächste Aktion weniger ein juristisches Improvisieren und mehr die saubere Anwendung der vorher definierten Regeln.
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