LONDON (IT BOLTWISE) – Eine Expertin kritisiert, dass der 1967er Weltraumvertrag die aktuellen Konflikte im Mondrennen kaum adressiert. Michelle L.D. Hanlon fordert klarere Regeln für „lunar territory“ und mehr Transparenz beim Umgang mit wachsendem Orbital-Schrott. Sie stellt dabei die Artemis Accords als Gegenentwurf zur bisherigen „Due regard“-Pflicht gegenüber. Zudem mahnt sie, dass „Kessler syndrome“ durch zu volle Umlaufbahnen weiter an Risiko gewinnt.

Das nächste Kapitel der Raumfahrt wird nicht nur in Startfenstern, sondern auch in Paragraphen entschieden. Bei einem Symposium des Radcliffe Institute machte die Weltraumrechts-Expertin Michelle L.D. Hanlon deutlich, warum sie den 1967 verabschiedeten Outer Space Treaty für die heutigen Machtkämpfe im „Moon race“ als zu ungenau ansieht. US-amerikanische und chinesische Pläne, auf dem Mond eine dauerhafte Präsenz aufzubauen, liefen aus ihrer Sicht auf einen Wettlauf hinaus, der rechtlich eher begleitet als geordnet werde. Ihr Kernargument ist dabei nicht, dass Raumfahrt grundsätzlich verboten wäre, sondern dass der Vertrag die Art von Streitfällen nicht sauber vorstrukturiere, die mit neuen Missionen praktisch entstehen.
Technisch und völkerrechtlich knüpft Hanlon an den grundlegenden Prinzipien des Vertrags an: Freiheit der Erkundung und der Nutzung. Genau diese Offenheit ermöglicht nach ihrer Lesart, dass Staaten im Grunde „alles“ im All tun können, solange es nicht mit expliziten Verboten kollidiert – etwa bei bestimmten Waffenarten. Gleichzeitig verlangt der Vertrag nach ihrer Darstellung lediglich „due regard“, also gebotene Rücksicht auf die Interessen anderer. Für moderne Fragen wie die Abgrenzung von „lunar territory“ oder die Folgen zunehmender Trümmer in der Erdumlaufbahn reiche eine solche unscharfe Formulierung jedoch nicht aus, weil sie keine klaren Entscheidungs- oder Abgrenzungslinien vorgibt. Damit verschiebe sich der Anreiz: Wer schneller „ankommt“, könne durch faktische Präsenz de-facto Vorteile schaffen, selbst wenn formale Eigentums- oder Sicherheitskonzepte bislang nicht eindeutig geregelt sind.
Besonders greifbar wird das an Situationen, in denen Missionen in der Nähe kritischer Ressourcen planen. Hanlon verwies auf den Mond-Südpol, wo nach allgemeiner Einschätzung ein Großteil des Mondwassers beziehungsweise relevanter Eisvorkommen vermutet wird. Ihre Befürchtung: Sobald eine Seite dort eine stabile „foothold“-Position besitzt, könnten Ansprüche entstehen, die Konkurrenten in Sicherheitsabständen festlegen. Das wäre zwar aus Sicherheitslogik plausibel, aber in einem Rechtsrahmen mit breiten Prinzipien statt konkreten Koordinationsmechanismen schwer vorhersehbar. Ergänzend adressierte Hanlon auch das Thema nukleare Nutzung: Sie stellte die These in den Raum, dass der Vertrag jedenfalls keine klare „bright line rules“ enthält, um den Bau entsprechender Systeme auf dem Mond pauschal zu unterbinden. Für Staaten und Betreiber bedeutet das letztlich, dass rechtliche Risiken eher im Einzelfall interpretiert werden müssen, statt dass eine gemeinsame Leitlinie vorab Konflikte entschärft.
Als Gegenmodell brachte Hanlon die von den USA initiierte Artemis-Accords-Struktur ins Spiel, die seit 2020 den Versuch unternimmt, Teile des 1967er Vertrags in konkrete Erwartungen zu übersetzen. Ihrer Einordnung nach haben 76 Staaten die Accords unterzeichnet, während China und Russland sich laut Diskussion nicht angeschlossen haben. Damit wird die Frage der Harmonisierung zwischen unterschiedlichen Regelauffassungen zum eigentlichen Wettbewerbsfaktor: Nicht nur die Technik zählt, sondern auch, welche normative Schablone ein Akteur durchsetzen kann, wenn es um Transparenz, Sicherheitsabstände und den Umgang mit riskanten Technologien geht. In diesem Kontext erwähnte Hanlon außerdem, dass das US-amerikanische Vorgehen zur Bestätigung eigener Fähigkeiten im Weltraum als Schritt in Richtung Transparenz verstanden werden könne – ähnlich, wie sie betont, auch für andere Staaten mit entsprechenden Möglichkeiten gilt.
Neben dem Mond verschiebt sich der Druck deutlich auf die Erdumlaufbahn. Hanlon warnte, dass die Bahnen der Erde immer dichter werden und damit das Risiko für Kessler-Syndrom steigt: Ein Dominoeffekt, bei dem Kollisionen Trümmer erzeugen und weitere Kollisionen nach sich ziehen. Aus ihrer Sicht ist das mehr als ein technisches Detail, weil jedes zusätzliche Fragment die Planungsrealität für Satellitenbetreiber verändert – etwa durch neue Pflichtfenster für Ausweichmanöver, strengere Kollisionsvermeidungs- und Bahnplanungsregeln sowie potenziell höhere operative Kosten. Um die Größenordnung zu illustrieren, nannte sie Anträge für große Satellitenzahlen, unter anderem 200.000 in China und 280.000 in Rwanda. Daraus folgerte sie: „Rules of the road“ für den Orbit müssten endlich belastbar werden; „due regard“ allein würde nicht genügen.
Für Unternehmen und Forschungseinrichtungen ergibt sich daraus ein praktisches Bild: Wer Nutzlasten, Launch-Services oder Betriebssysteme für Satelliten entwickelt, wird zunehmend auch zu einem Akteur im Rechts- und Governance-Design. Denn sobald Transparenz- und Sicherheitsanforderungen zwischen Vertragslogiken auseinanderlaufen, verschiebt sich die Risikoprüfung in Richtung Compliance-ähnlicher Prozesse, selbst wenn es formal keine einheitlichen globalen Spielregeln gibt. Ebenso wächst die Bedeutung von Datenarchitekturen und Betriebsprotokollen, die Trümmerstatistiken, Bahnen und Deorbit-Planungen konsistent dokumentieren können. In diesem Umfeld wird die nächste Generation von „Space-infrastructure“-Anbietern nicht nur durch Sensorik und Antriebe Wettbewerb schaffen, sondern auch durch nachweisbare Betriebsdisziplin, die im Streitfall als belastbare Grundlage dienen kann.
Ob der 1967er Vertrag dennoch als Fundament taugt, hängt aus Hanlons Perspektive vor allem davon ab, ob Staaten den Sprung von Prinzipien zu konkret messbaren Regeln schaffen. Das betrifft nicht nur den Umgang mit „lunar territory“, sondern ebenso die Frage, wie Koordination in einer Umgebung funktioniert, in der Trümmer, Launch-Tempo und Ressourcenknappheit gleichzeitig steigen. Für die nächsten Jahre dürfte damit die wichtigste Open Question weniger „Wer darf wohin?“ sein, sondern „Wie verhindert man, dass frühe Präsenz zukünftige Konflikte unverhältnismäßig festschreibt?“ Wenn das nicht schnell geklärt wird, droht die Mond- wie auch die Orbitalumgebung in eine Situation zu kippen, die sich nur noch mit hohem Aufwand reparieren lässt.
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