SAN FRANCISCO / LONDON (IT BOLTWISE) – Meta steckt mitten in einer arbeitsrechtlichen Eskalation: Eine Klage behauptet, das Unternehmen habe KI-Systeme genutzt, um Beschäftigte nach Urlaubs- und Krankheitsphasen überproportional für Massenkündigungen auszuwählen. Konkret geht es um ein internes KI-Set aus Leistungsbewertungen und Daten zu Tastenanschlägen sowie Aktivitäten. Die Kläger beantragen eine sofortige Anordnung zur unabhängigen Prüfung und wollen verhindern, dass die Kündigungen bis zur Klärung in Kraft treten. Meta weist die Vorwürfe zurück und betont, Personalentscheidungen würden durch Menschen getroffen.

Meta verklagt: KI-Scoring soll Kündigungen trotz Eltern- und Krankheitsurlaub gesteuert haben
Meta verklagt: KI-Scoring soll Kündigungen trotz Eltern- und Krankheitsurlaub gesteuert haben (Foto: IT BOLTWISE)
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Meta steht vor Gericht, weil die Kündigungen eines Teils der Belegschaft nach Ansicht mehrerer Kläger nicht allein auf menschlicher Beurteilung beruhen sollen. In einer Klage, die in den USA im nördlichen Kalifornien eingereicht wurde, wird behauptet, Meta habe Künstliche Intelligenz verwendet, um Mitarbeitende für eine Reduktion des Personals um rund 8.000 Jobs „zu taggen“ und damit in eine Auswahl aufzusteigen. Betroffen sind laut Klage 26 Beschäftigte, die zum Zeitpunkt der Entscheidung etwa nach Familien- oder Krankheitsthemen geschützt waren. Die Parteien streiten dabei nicht nur über die finalen Kündigungen, sondern auch über den Mechanismus davor – insbesondere darüber, welche Daten ein KI-System in die Entscheidung einfließen ließ.

Technisch rückt die Klageschrift vor allem Überwachungs- und Bewertungsketten in den Fokus. Beschrieben wird eine „Konstellation“ interner KI-Systeme, darunter KI-gestützte Performance-Ratings sowie Daten aus Keystroke- und Aktivitätsmonitoring. Im Raum steht zudem, dass Produktivitäts- und Leistungskennzahlen in die Auswahl „score, rank and select“ eingeflossen seien. Für den Kernvorwurf ist entscheidend, dass diese Eingangsmetriken nach Darstellung der Kläger nicht existieren oder zumindest anders ausfallen, wenn Mitarbeitende gerade auf medizinischem oder familienrechtlich geschütztem Leave sind. Dadurch könnte das Scoring nicht nur blind gegenüber Abwesenheitszeiten sein, sondern diese Abwesenheit faktisch als negative Leistungsabweichung abbilden.

Der Zeitpunkt verschärft die Lage, weil Meta das umstrittene Monitoring laut Input bereits früher in diesem Jahr eingeführt hatte. Das Programm soll Daten auf Unternehmensgeräten gesammelt haben – unter anderem Keystrokes, Mausaktivität, Browserhistorie sowie zusätzlich Nachrichten und E-Mails, ergänzt um Standortinformationen. Mark Zuckerberg habe intern die Idee erläutert, die KI-Systeme anhand des Verhaltens „wirklich kluger“ Mitarbeitender zu trainieren, um Muster später für Aufgaben zu nutzen. Gleichzeitig stellt die Klage in Frage, ob es genügend Einbindung der Beschäftigten gab: Sie beschreibt ein „low-visibility“-Posting, das nicht von einem Senior Leader stammte, und behauptet, dass es auf manchen Teams zunächst weder Consent- noch Opt-out-Möglichkeiten gegeben habe.

Marktseitig ist das Thema kein Einzelfall, sondern Teil eines breiteren Trends zur datengetriebenen Workforce-Steuerung. Unternehmen wie Amazon, Microsoft und Google nutzen zwar längst KI in HR-nahen Bereichen – allerdings unterscheiden sich Governance und Transparenz stark. In der Arbeitswelt sorgt besonders die Kombination aus Verhaltensdaten (etwa Tastatur- und Aktivitätsmuster) und automatisierten Bewertungssystemen für Reibung, weil sie Bias-Risiken, Datenschutzthemen und Konflikte mit Arbeitsrechten überlagern. Dass Staaten wie Kalifornien, Colorado und Illinois in den letzten Jahren Regeln für „automated decision systems“ eingeführt oder konkretisiert haben, ist für Meta ein zusätzlicher Druckpunkt. Branchenanalysen ordnen solche Verfahren zunehmend als Compliance- und Vertrauensproblem, nicht nur als HR-Tooling-Frage.

Im rechtlichen Teil der Auseinandersetzung geht es daher um mehr als den Streit über einzelne Fälle. Die Kläger beantragen eine vorläufige gerichtliche Anordnung, um Meta davon abzuhalten, Kündigungen final zu vollziehen, während sie die Ansprüche weiterverfolgen. Zu den möglichen Schadenspositionen zählen laut Klage Unterbrechungen bei Arbeitgeber-gestützter Krankenversicherung, verlorene Equity oder Benefits sowie weitere Schäden, inklusive möglicher Reinstatement-Optionen und Back Pay. Zusätzlich fordern die Anwälte kurzfristig die Zulassung eines unabhängigen Audits, um zu klären, warum die 26 genannten Beschäftigten betroffen waren. Meta bestreitet die Vorwürfe: Ein Meta-Sprecher sagte, die Ansprüche seien unbegründet und Entscheidungen würden von Menschen getroffen, nicht von KI.

Die einzelnen Klägerbeispiele sollen die Kausalität zwischen Leave-Status und Scoring-Outcome stützen. Genannt wird etwa eine Wissenschaftlerin, die sich im genehmigten Schwangerschafts-Leave befunden habe und zwei Tage vor der Geburt von der Kündigung erfahren worden sei. Ein weiterer Fall beschreibt einen Ingenieur, der durch einen „lowered rating“ benachteiligt worden sein soll, nachdem er sich Zeit für eine Verletzung genommen hatte. Auch ein Manager, der sich im medizinischen Leave befand, soll laut Klage 16 Tage in der Freistellung gekündigt worden sein. Solche Details sind juristisch relevant, weil sie das Muster „Metrics fehlen oder sinken wegen Abwesenheit“ konkretisieren sollen, statt nur eine generelle Verzerrung zu behaupten.

Gleichzeitig zeigt der Prozess, wie dynamisch sich der Konflikt um KI-gestützte Selektion in Richtung Datenschutz und Verfahrensfairness bewegt. Die Klage erwähnt, dass mehr als 1.600 Mitarbeitende eine Petition unterzeichnet haben, die den Privacy-Verstoß thematisierte, woraufhin Zuckerberg im Juni angekündigt habe, das Programm zu pausieren. Ob eine Pause bereits rechtliche Risiken reduziert, ist jedoch offen, weil die Kläger darauf setzen, dass die Auswahlmechanik vor der Pause final wirksam gewesen sein könnte. Der Schutzzeitraum ist außerdem eng getaktet: Die Kläger bleiben laut Antrag bis zum 22. Juli Mitarbeiter, danach soll die Kündigungsphase beginnen. Parallel wird wegen möglicher Retaliation beantragt, die Kläger anonym zu behandeln und den Employment-Status per Gerichtsbeschluss zu sichern, solange Arbitration läuft.

Für den Ausblick gilt: Unternehmen, die KI in HR oder Workforce-Management einsetzen, werden mittelfristig an Nachweis- und Transparenzpflichten gemessen. Aus technischer Sicht liegt der Hebel häufig in der Modell- und Datenaufbereitung: Wenn Abwesenheitsphasen, medizinische Einschränkungen oder familienrechtliche Schutzzeiten in Trainingsdaten nicht sauber abgebildet werden, können automatisierte Scores unbeabsichtigt Rechte „bestrafen“. Aus Compliance-Sicht ist zudem entscheidend, wie Entscheidungslogiken dokumentiert, geprüft und auditierbar gemacht werden. Vergleichbar zu Sicherheits-Reviews in anderen Domänen werden unabhängige Prüfpfade für „automated decision systems“ wichtiger, ebenso wie Opt-out- und Consent-Mechanismen. Der Fall könnte damit zum Referenzpunkt für die nächste Ausbaustufe von KI-Governance im Enterprise-Umfeld werden.


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