BONN / LONDON (IT BOLTWISE) – Der deutsche Mobilfunkanbieter 1&1 muss keine Millionenstrafe mehr fürchten, da die Bundesnetzagentur das Bußgeldverfahren eingestellt hat. Hintergrund sind die rechtswidrigen 5G-Auktionsregeln von 2019, die nun neu verhandelt werden sollen. Trotz anfänglicher Versäumnisse beim Netzausbau hat 1&1 die Auflagen inzwischen weitgehend erfüllt.

Der Mobilfunkanbieter 1&1 kann aufatmen: Die Bundesnetzagentur hat das Bußgeldverfahren gegen das Unternehmen eingestellt. Ursprünglich drohte 1&1 eine Millionenstrafe, da es die Auflagen zum Mobilfunkausbau nicht fristgerecht erfüllt hatte. Bis Ende 2022 sollten mindestens 1.000 Mobilfunkstandorte errichtet werden, doch 1&1 hatte lediglich fünf Standorte vorzuweisen.
Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, das Verfahren einzustellen, basiert auf einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Dieses hatte im August 2024 entschieden, dass die 5G-Auktionsregeln von 2019 rechtswidrig waren. Das Bundesverkehrsministerium unter der Leitung von Andreas Scheuer hätte keinen Einfluss auf die Erarbeitung der Auktionsregeln nehmen dürfen. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für die gesamte Branche.
Die Bundesnetzagentur hätte das Bußgeldverfahren theoretisch weiterführen können, da die Frequenzzuteilungen weiterhin gültig sind. Dennoch entschied sie sich dagegen, da die Ausbauauflagen inzwischen weitgehend erfüllt sind. Dies zeigt, dass 1&1 trotz anfänglicher Schwierigkeiten beim Netzausbau Fortschritte gemacht hat.
Die Regeln zur Vergabe der Frequenzen aus den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz sollen nun neu entschieden werden. Die Bundesnetzagentur plant, das Verfahren objektiv, transparent und diskriminierungsfrei durchzuführen. Dies soll Rechtsklarheit und Planungssicherheit für die Unternehmen schaffen. Die bestehenden Frequenzzuteilungen bleiben jedoch unverändert wirksam, solange sie nicht von der Bundesnetzagentur aufgehoben oder geändert werden.
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, betonte die Bedeutung einer zügigen Neuausrichtung des 5G-Frequenzverfahrens. Dies sei notwendig, um den Unternehmen schnellstmöglich Planungssicherheit zu bieten. Die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerden hat zwar keine sofortigen Auswirkungen auf den Markt, doch die Neugestaltung der Auktionsregeln könnte langfristig die Wettbewerbsbedingungen im deutschen Mobilfunkmarkt verändern.
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