BRÜSSEL / LONDON (IT BOLTWISE) – Die EU steht vor einem rechtlichen Dilemma: Ein geplantes Verbot von Bezeichnungen wie “Veggie-Burger” könnte gegen bestehendes EU-Recht verstoßen. Ein Gutachten von Foodwatch warnt davor, dass solche Maßnahmen nicht nur unsinnig, sondern auch rechtswidrig sein könnten. Die Diskussionen im EU-Parlament spitzen sich zu, während die EVP-Fraktion auf eine exklusive Zuweisung tierischer Produktnamen drängt.

Die Debatte um die Bezeichnungen pflanzlicher Produkte in der Europäischen Union hat eine neue Dimension erreicht. Ein von der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch in Auftrag gegebenes Gutachten legt dar, dass ein Verbot von Begriffen wie “Veggie-Burger” nicht nur unsinnig, sondern auch rechtlich unhaltbar wäre. Diese geplanten Richtlinien stehen im Widerspruch zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das besagt, dass Mitgliedstaaten Produktnamen nur dann verbieten dürfen, wenn alternative Benennungen bereitgestellt werden.
Das EuGH-Urteil vom Oktober 2024 und die EU-Lebensmittelinformationsverordnung bilden die Grundlage für diese Argumentation. Laut dem Gutachten wäre ein EU-weites Verbot von Begriffen wie “Tofuwürstchen” oder “Seitanschnitzel” nicht nur unpraktisch, sondern auch rechtswidrig. Chris Methmann, Geschäftsführer von Foodwatch, kritisierte die Vorschläge scharf und forderte ein Einschreiten von Bundesagrarminister Alois Rainer, der sich bereits in der Vergangenheit gegen solche Verbotstendenzen ausgesprochen hat.
Die Vorschläge, die von französischen Abgeordneten der Europäischen Volkspartei (EVP) eingebracht wurden, sorgen für Verwirrung. Sie sehen vor, Begriffe wie “Wurst” und “Schnitzel” ausschließlich tierischen Produkten zuzuweisen. Diese Regelungen könnten sogar dazu führen, dass paniertes Schnitzel nicht mehr als solches anerkannt wird, was den Aufruhr in der Branche verständlich macht.
Das Mitte-Rechts-Bündnis der EVP, zu dem auch CDU und CSU gehören, hat im EU-Parlament trotz erheblicher Gegenstimmen deutscher Unionsabgeordneter an Boden gewonnen. Doch um die Vorschläge in rechtlich bindende Vorgaben zu überführen, bedarf es noch der Zustimmung der Mehrheit der EU-Staaten. Die Verhandlungen, die am Mittwoch in ihre möglicherweise finale Phase gehen, bleiben spannend und könnten weitreichende Auswirkungen auf die Kennzeichnung pflanzlicher Produkte in der EU haben.
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