MÜNCHEN / LONDON (IT BOLTWISE) – Das Landgericht München I hat entschieden, dass Amazon seinen Prime-Video-Kunden keine Werbung aufzwingen darf. Diese Entscheidung folgt auf eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, die Amazons Vorgehen als unlauteren Wettbewerb ansah. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die Streaming-Branche haben.

Das Landgericht München I hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Amazon seinen Prime-Video-Kunden keine Werbung aufzwingen darf. Diese Entscheidung fiel zugunsten des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, der gegen Amazons Pläne, Werbung in das ursprünglich werbefreie Prime Video einzuführen, geklagt hatte. Die Richter sahen in Amazons Vorgehen einen Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb, da weder das Gesetz noch die Nutzungsbedingungen eine einseitige Vertragsänderung erlauben.
Amazon hatte Anfang 2024 seine Prime-Video-Kunden darüber informiert, dass ab Februar Werbung in begrenztem Umfang gesendet würde, es sei denn, die Kunden zahlten einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat. Diese Ankündigung stieß auf heftige Kritik, da viele Kunden das werbefreie Angebot als einen der Hauptgründe für ihr Abonnement nannten. Die Verbraucherschützer argumentierten, dass die Kunden bei Vertragsabschluss von einem werbefreien Angebot ausgegangen seien, was für viele ein entscheidender Faktor gewesen sei.
In seiner Verteidigung argumentierte Amazon, dass Prime Video als rundfunkähnliches Telemedium betrachtet werden könne, bei dem Werbung Teil des Programms sein könne. Das Gericht wies diese Argumentation jedoch zurück und betonte, dass Amazon sich an seine ursprünglichen Vertragsbedingungen halten müsse, die ein werbefreies Streaming-Erlebnis versprachen. Die Richter werteten die von Amazon versandte E-Mail als irreführend nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).
Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die gesamte Streaming-Branche haben, da es die Rechte der Verbraucher gegenüber großen Plattformen stärkt. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale sieht in dem Urteil ein positives Signal für eine noch anhängige Sammelklage auf Schadensersatz gegen Amazon. Amazon selbst prüft derzeit weitere rechtliche Schritte, um gegen das Urteil vorzugehen. Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig, und es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt.
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