BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – In einem bedeutenden Schritt zur Lösung von Streitigkeiten über Ticketstornierungen haben CTS Eventim und die Verbraucherzentrale Bundesverband eine Einigung erzielt. Mehr als 5000 Ticketkäufer, die von pandemiebedingten Veranstaltungsabsagen betroffen waren, erhalten nun einen 20-Euro-Gutschein. Diese Einigung beendet ein langwieriges Musterfeststellungsverfahren, das im Zuge der Pandemie initiiert wurde.

Die Einigung zwischen CTS Eventim und der Verbraucherzentrale Bundesverband markiert einen wichtigen Meilenstein im Umgang mit den Herausforderungen, die durch die pandemiebedingten Veranstaltungsabsagen entstanden sind. Über 5000 Ticketkäufer, die sich einer Sammelklage angeschlossen hatten, profitieren nun von einem 20-Euro-Gutschein, der über ein speziell eingerichtetes Onlineportal abgerufen werden kann. Diese Lösung wurde nach intensiven Verhandlungen erreicht und beendet das Musterfeststellungsverfahren, das im Dezember 2022 beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingereicht wurde.
Die Verbraucherzentrale hatte die Klage eingereicht, um die Rechte der Ticketkäufer zu schützen, die durch die pandemiebedingten Absagen finanziell belastet wurden. CTS Eventim hatte die Vorwürfe der unrechtmäßigen Einbehaltung von Ticketzahlungen stets zurückgewiesen, doch die Einigung zeigt, dass beide Seiten bereit waren, einen Kompromiss zu finden, um die Situation zu klären. Der Gutscheinanspruch gilt als Abgeltung aller Verbraucherforderungen gegenüber dem Ticketanbieter, wobei der Status quo in Bezug auf generelle Ansprüche unberührt bleibt.
Das Musterfeststellungsverfahren, das im Rahmen des deutschen Rechtssystems eine kollektive Klärung von Verbraucheransprüchen ermöglicht, hat sich als effektives Mittel erwiesen, um die Interessen der Geschädigten zu bündeln. Dieses Verfahren ist vergleichbar mit dem bekannten VW-Abgasskandal, bei dem ebenfalls eine Plattform geschaffen wurde, um kollektive Ansprüche zu bündeln. Die Einigung zwischen CTS Eventim und der Verbraucherzentrale zeigt, dass solche Verfahren auch in anderen Bereichen erfolgreich angewendet werden können.
Für die betroffenen Ticketkäufer bedeutet die Einigung eine Erleichterung, da sie nun nicht mehr in Einzelverfahren ihre Ansprüche durchsetzen müssen. Der 20-Euro-Gutschein stellt eine pauschale Entschädigung dar, die den Aufwand und die Unsicherheit individueller Klagen vermeidet. Diese Lösung könnte als Vorbild für zukünftige Streitigkeiten im Bereich der Veranstaltungsbranche dienen, insbesondere in Zeiten, in denen unvorhersehbare Ereignisse wie eine Pandemie zu massiven Absagen führen können.
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