LONDON (IT BOLTWISE) – Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Wohnungseigentümergemeinschaften nicht verpflichtet sind, vor der Beauftragung von Erhaltungsmaßnahmen drei Vergleichsangebote einzuholen. Diese Entscheidung könnte die Praxis der Verwaltung von Wohnungseigentum grundlegend verändern und den Eigentümern mehr Entscheidungsfreiheit geben.

BGH-Urteil: Keine Pflicht zu Vergleichsangeboten bei WEG-Erhaltungsmaßnahmen
BGH-Urteil: Keine Pflicht zu Vergleichsangeboten bei WEG-Erhaltungsmaßnahmen (Foto: IT BOLTWISE)
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich ein Urteil gefällt, das die bisherige Praxis bei der Beauftragung von Erhaltungsmaßnahmen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) grundlegend verändert. Laut dem Urteil vom 27. März 2026 besteht keine generelle Verpflichtung mehr, vor der Beauftragung solcher Maßnahmen drei Vergleichsangebote einzuholen. Diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Verwaltung von Wohnungseigentum haben.

Bislang war es gängige Praxis, dass Instanzgerichte eine allgemeine Pflicht zum Einholen von Vergleichsangeboten forderten, insbesondere wenn die Kosten eine Bagatellgrenze von 3000 Euro überschritten. Der BGH hat nun klargestellt, dass eine solche schematische Pflicht nicht der Lebensrealität von Sanierungsmaßnahmen gerecht wird. Vielmehr soll die Entscheidung auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage beruhen, wobei die Umstände des Einzelfalls entscheidend sind.

Ein wesentlicher Aspekt des Urteils ist, dass die Eigentümergemeinschaften mehr Freiheit bei der Auswahl der Anbieter erhalten. Ein vernünftig und wirtschaftlich denkender Eigentümer muss unter Berücksichtigung aller Umstände die Maßnahme für angemessen halten dürfen. Dabei spielen neben dem Preis auch Faktoren wie die Zuverlässigkeit und Sorgfalt des beauftragten Betriebs eine Rolle. Eine langjährige positive Zusammenarbeit mit einem Handwerksbetrieb kann beispielsweise ein sachlicher Grund sein, auf weitere Angebote zu verzichten.

Die Entscheidung des BGH wird von verschiedenen Seiten unterschiedlich bewertet. Während einige Experten die größere Flexibilität begrüßen, warnen andere vor möglichen Risiken. Dr. Sandra von Möller, Vorständin des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum, betont, dass das Urteil kein Freibrief für unkritische Auftragsvergaben sei. Die Verantwortung der Wohnungseigentümer bei der Angebotsprüfung werde erhöht, und sie müssten künftig selbst abwägen, ob Vergleichsangebote erforderlich sind, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Insgesamt könnte das Urteil des BGH zu einer effizienteren Verwaltung von Wohnungseigentum führen, indem es den Eigentümern mehr Entscheidungsfreiheit gibt. Gleichzeitig bleibt die Verwaltung verpflichtet, Angebote auf Plausibilität und Angemessenheit zu prüfen und die Eigentümer umfassend zu informieren. Ein Beschluss kann weiterhin gegen ordnungsgemäße Verwaltung verstoßen, wenn ein Angebot ungeeignet oder überteuert ist. Vergleichsangebote können daher weiterhin entscheidend sein, insbesondere zur fundierten Bewertung der Preisgestaltung.


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