BOCHUM / LONDON (IT BOLTWISE) – Die BG ETEM reformiert ihren Gefahrtarif zum 1. Januar 2027 und bündelt dabei bisher getrennte Elektro-Gewerbezweige unter einer gemeinsamen Gefahrklasse 9,07. Zeitgleich rücken Cyberrisiken in den Arbeitsschutz: Seit Geltung der TRBS 1115 müssen Unternehmen Cybersicherheit in die Gefährdungsbeurteilung einbeziehen. Für rund vier Millionen Beschäftigte in etwa 200.000 Mitgliedsbetrieben verschiebt das die praktische Risikopriorisierung ebenso wie die Dokumentationsanforderungen. Ergänzend verschärft sich der Rahmen für Instandhaltung – und in der Anlagensicherheit gewinnen Funk-Sicherheitslösungen bis SIL 3 an Bedeutung.

Die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft für Energie, Textil, Elektro und Medien (BG ETEM) hat am 26. Juni 2026 eine Reform des Gefahrtarifs beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 gilt eine neue Tarifstruktur, die nicht nur die Beitragslogik, sondern vor allem die Zuordnung von Betrieben zu Risikoklassen verändert. Besonders relevant ist die Zusammenlegung der bisher getrennten Gewerbezweige für Elektroinstallation: Künftig laufen sie über eine gemeinsame Gefahrtarifstelle mit der Gefahrklasse 9,07. Auch die textile Servicesparte wird neu zugeordnet – während die Fotografie eine eigene Tarifstelle erhält. Der Tarif ist bis Ende 2032 befristet und soll die Beitragsberechnung ab 2028 auf eine neue Datenbasis stellen.
Für Unternehmen klingt das zunächst nach einer buchhalterischen Anpassung. In der Praxis betrifft es jedoch die interne Logik von Risikobewertung und Planung: Welche Tätigkeiten in welcher Gefahrtarifstelle landen, wirkt sich mittelbar auf Anreize zur Prävention und auf die Erwartungshaltung bei Audits aus. Parallel verschiebt sich der Schwerpunkt im Arbeitsschutz deutlich Richtung digitaler Anlagen. Seit Anfang des Jahres gilt die aktualisierte Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1115), die die Einbeziehung von Cybersicherheit in den Arbeitsschutz verbindlich macht. Damit wird der Sicherheitslebenszyklus von Anlagen nicht mehr nur mechanisch, sondern auch software- und netzwerkbezogen gedacht – von der Konzeption über Betrieb und Wartung bis zur Außerbetriebnahme.
Die Marktwirkung dieser Pflicht ist spürbar, weil Cyberrisiken längst als reale Betriebsrisiken behandelt werden müssen. Laut Branchenangaben verursachten Cyberattacken im Jahr 2025 einen Gesamtschaden von rund 289,2 Milliarden Euro; 73 Prozent der Unternehmen sollen betroffen gewesen sein. Gleichzeitig berichten die beteiligten Akteure, dass viele Betriebe bereits erste Schritte bei der Gefährdungsbeurteilung gehen: In einer Befragung zur Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie geben 68 Prozent der Unternehmen an, entsprechende Bewertungen durchzuführen. Der Hebel liegt nun in der Qualität: Experten fordern, Cyberrisiken systematisch über den gesamten Sicherheitslebenszyklus zu bewerten. Ein Sicherheitsexperte bringt es auf den Punkt: „Wenn ein Betrieb Safety und Security getrennt verwaltet, entstehen blinde Stellen – besonders bei vernetzten Anlagen.“
Technisch bedeutet das für die Umsetzung vor allem, dass Gefährdungsbeurteilungen und Schutzkonzepte Datenflüsse, Schnittstellen und Angriffsflächen mit abdecken müssen. Das betrifft zum Beispiel Fernwartung, die Segmentierung von Netzwerken in Produktionsbereichen, Identitäts- und Berechtigungsmodelle sowie die Absicherung von Updates und Patches. Hier verschwimmen klassische Grenzen: Während das Arbeitsschutzrecht bislang oft auf Betriebs- und Prozessgefahren fokussierte, verlangt TRBS 1115 eine integrierte Betrachtung. Im Vergleich zu einem reinen IT-Compliance-Ansatz ist der Unterschied, dass Sicherheitsverantwortliche die Risiken entlang konkreter Anlagen und Tätigkeiten priorisieren müssen. Gerade im Maschinen- und Anlagenbau rückt damit die Kopplung von Sicherheitsfunktionen (z. B. Not-Halt) und cyber-resilienten Betriebsabläufen stärker in den Mittelpunkt.
Auch die Instandhaltung rückt stärker in den Fokus – und verschärft damit indirekt die Haftungslandschaft. Der Bundestag hat der Umsetzung der EU-Reparaturrichtlinie zugestimmt: Hersteller müssen künftig Ersatzteile bereithalten und Reparaturen ermöglichen. Für Elektriker und Servicetechniker kann das eine stärkere Position im Servicegeschäft bedeuten, weil Reparaturen innerhalb der Gewährleistung typischerweise zu einer Verlängerung der Frist um ein Jahr führen. Zusätzlich soll eine Online-Plattform die Vernetzung von Reparaturbetrieben fördern. Gleichzeitig zeigen juristische Auseinandersetzungen, dass lückenlose Sicherheitsdokumentation entscheidend bleibt: In einem Verfahren vor dem Landgericht Essen geht es um Schadenersatzansprüche nach einem massiven Einbruch in eine Schließfachanlage, wobei die Bank sich auf Versicherungsgrenzen beruft.
In der Anlagensicherheit zeigen sich derweil konkrete technische Gegenbewegungen, die sich in der täglichen Praxis niederschlagen. Mitte Juni wurde das System RE 6900 vorgestellt: Eine Funk-Sicherheitslösung, die vor allem in Roboterzellen und weitläufigen Logistikanlagen zum Einsatz kommen soll. Sie unterstützt drahtlose Not-Halt-Funktionen und zielt auf Sicherheitsanforderungen bis SIL 3. Ergänzende Bausteine wie Bewegungsdetektion und RFID-Legitimation sollen Unfälle in automatisierten Umgebungen reduzieren. Im Wettbewerb um solche Lösungen positionieren sich neben klassischen Prüforganisationen zunehmend Anbieter mit Fokus auf integrierte Security-by-Design-Konzepte; als Vergleichsklammer lohnt der Blick auf DEKRA, die ihr Engagement durch neue Partnerschaften weiter ausbaut. Am 25. Juni unterzeichnete DEKRA in Genf ein Memorandum of Understanding mit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und will über den „Vision Zero Fund“ Expertise in globale Lieferketten einbringen.
Die tarifliche Reform und die TRBS-Verschärfung treffen zudem auf einen Markt, der ohnehin unter Fachkräftemangel leidet. Ende Juni meldeten Stellenportale hunderte offene Positionen für Elektriker, Elektroniker und spezialisierte Prüftechniker. Besonders gesucht werden Fachkräfte für DGUV-Prüfungen, Blitzschutz sowie die Wartung komplexer Kälte- und Versorgungssysteme. Unternehmen werben laut Berichten auch verstärkt um Quereinsteiger, was die Betriebe zwingt, Wissensübergabe und Schulung strukturell zu professionalisieren. In diesem Umfeld wird die Dokumentation zur Engpassgröße: Gefährdungsbeurteilungen müssen nicht nur existieren, sondern nachweisbar nachvollziehbar sein. Eine wichtige Konsequenz für Entscheider ist daher, dass Prozesse für Risikoanalyse, Prüfzyklen und Sicherheitsfreigaben in eine skalierbare Plattformlogik überführt werden sollten.
Für die nächsten Jahre zeichnet sich daraus ein klarer Ausblick ab. Bis Ende 2032 läuft die neue Tarifstruktur, und die Beitragsberechnungen sollen ab 2028 darauf basieren. Gleichzeitig werden Sicherheitsanforderungen in der Industrie laufend weiter präzisiert, während täglich neue Schwachstellen in Softwareprodukten bekannt werden – im BSI-Lagebericht waren es durchschnittlich 119 pro Tag. Das erhöht den Druck, Cyber-Risiken nicht als einmalige Aufgabe zu behandeln, sondern als fortlaufendes Risikomanagement mit klaren Verantwortlichkeiten, Messpunkten und Incident-Prozessen. Für Entwickler und Systemintegratoren entsteht eine Marktchance: Wenn Plattformen für Gefährdungsbeurteilung, Nachweisführung und Sicherheitsarchitektur enger miteinander gekoppelt werden, sinken Audit-Aufwände und die Wahrscheinlichkeit von Haftungsdiskussionen. Entscheidend wird sein, dass Safety- und Security-Konzepte nicht nebeneinander laufen, sondern gemeinsam in den Betrieb hineinwachsen.
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