BERLIN / KÖLN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Bundesnetzagentur zwingt die Deutsche Bahn auf stark ausgelasteten Fernverkehrsstrecken, Wettbewerbern künftig mindestens ein Viertel der Kapazität einzuräumen. Konkret geht es um Knoten wie München und Frankfurt, wo Kapazitätsobergrenzen eine freie Trassenvergabe besonders schwer machen. Bahn und mehrere Bundesländer sehen dadurch Risiken für Regionalverkehr und Angebotsstabilität. Gleichzeitig bleibt rechtlicher Streit absehbar, falls die Beteiligten gegen den Beschluss vorgehen.

BNetzA fordert 25% mehr Wettbewerber-Kapazität im Fernverkehr
BNetzA fordert 25% mehr Wettbewerber-Kapazität im Fernverkehr (Foto: IT BOLTWISE)
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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat nach einem vorläufigen Schritt Ende Juni einen endgültigen Fernverkehrs-Fahrplan für mehr Wettbewerb im stark ausgelasteten Netz gesetzt. Der Kern der Entscheidung: Die zuständige Infrastruktur-Tochter der Deutschen Bahn, DB InfraGo, soll auf ausgewählten, besonders belasteten Korridoren mindestens 25% der Kapazität an Wettbewerber im Fernverkehr vergeben. Das betrifft insbesondere Knoten mit ausgewiesenen Kapazitätsobergrenzen, darunter München und Frankfurt. Bahn und mehrere Bundesländer reagieren dagegen deutlich kritisch. Für die Branche wird damit weniger die Veröffentlichung eines Urteils relevant, sondern die Frage, wie sich Kapazitätslogik künftig technisch und wirtschaftlich im Taktungsbetrieb durchsetzt.

Technisch betrachtet geht es um das Zusammenspiel aus Netzinfrastruktur, Kapazitätsplanung und Trassenvergabe. DB InfraGo als Infrastrukturbetreiber verantwortet, wie Slots und Fahrplantrassen auf überlasteten Strecken verteilt werden, wenn Nachfrage und Infrastrukturgrenzen nicht zusammenpassen. Die BNetzA legt dabei nicht nur fest, dass überhaupt Wettbewerber zum Zug kommen, sondern setzt eine harte Mindestquote: mindestens ein Viertel der Kapazität soll an Wettbewerber gehen. Gerade in Knotenbahnhöfen, in denen sich viele Linien kreuzen und die zeitliche Taktung eng verzahnt ist, hat selbst eine kleine Verschiebung in der Kapazitätsvergabe spürbare Folgen für Anschlusssicherheit, Umsteigezeiten und die Stabilität des Gesamtsystems.

Im Zentrum des Markteffekts steht der geplante Markteintritt des italienischen Fernbahnunternehmens Italo in Deutschland für das Jahr 2028. Italo hatte bei der BNetzA Beschwerde eingelegt und dabei vor allem die Vergabemethode der ohnehin begrenzten Schienenkapazität angegriffen. Das Unternehmen wollte erreichen, dass neue Wettbewerber unter faireren Rahmenbedingungen überhaupt in der Lage sind, Angebote aufzubauen, statt zunächst an Kapazitätsengpässen zu scheitern. Für die Deutsche Bahn ist dieser Schritt besonders heikel, weil der Fernverkehr in der Regel stark auf profitable Relationen ausgerichtet ist, während betriebliche Engpässe oft in Korridoren und Knoten entstehen. Genau dort setzt die Quote an.

Die Deutsche Bahn sieht die Folgen für den Betrieb kritisch und kündigt an, den Beschluss „ausführlich“ zu prüfen und zu bewerten. Noch schärfer fällt die Einordnung aus dem Umfeld von DB InfraGo aus: In einer Stellungnahme gegenüber der zuständigen Beschlusskammer wird die Entscheidung als rechtlich fragwürdig bezeichnet. Genannt werden „Verfahrens- und Aufklärungsfehler“ sowie die fehlende tatbestandliche Grundlage für ein regulatorisches Eingreifen. Die Argumentationslinie lautet sinngemäß: Wenn eine Trassenvergabe an Wettbewerber bislang nicht beanstandet wurde, muss der neue Eingriff besonders gut begründet sein. Daneben äußern auch Bundesländer Bedenken, allerdings mit Schwerpunkt auf die Versorgungsfolgen, nicht auf die Verfahrensfragen.

Bayern warnt insbesondere davor, dass der Regionalverkehr (SPNV) in der Fläche unter Druck geraten könnte. Hintergrund ist ein betriebswirtschaftliches und organisatorisches Risiko: Wenn im Knotenbereich mehr Kapazität in Richtung Fernverkehrswettbewerb verschoben wird, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Regionalzüge weniger Puffer erhalten oder in weniger attraktiven Zeitfenstern fahren. Aus Sicht des bayerischen Verkehrsministers Christian Bernreiter (CSU) droht dadurch ein Verlust an Stabilität gerade dort, wo künftig „mehrere Eisenbahnverkehrsunternehmen um lukrative Trassen konkurrieren“. Brandenburg wiederum fokussiert auf ein anderes Risiko: eine mögliche Angebotsreduzierung des Fernverkehrs in der Fläche. Die Sorge: Wenn die bisherige Quersubventionierung schwach ausgelasteter Fernverkehrsverbindungen wegfällt, konzentriert sich der Verkehr stärker auf wirtschaftlich attraktive Strecken.

Damit treffen zwei Logiken aufeinander, die in der Eisenbahn liberalisierter Märkte historisch immer wieder gerungen haben. Seit der schrittweisen Öffnung des Personenverkehrs für Wettbewerb in Europa wurden Zuständigkeiten und Marktrollen getrennt: Infrastruktur- und Betriebszugang folgen jeweils unterschiedlichen Regeln, während Fahrplantrassen der Engpass sind. In früheren Auseinandersetzungen ging es häufig um die Frage, wie transparent und diskriminierungsfrei Kapazitäten vergeben werden. Der heutige Beschluss setzt nun einen messbaren Hebel: eine Mindestquote für Wettbewerber auf stark ausgelasteten Korridoren. Im Vergleich zu einem rein prozeduralen Ansatz, bei dem vor allem Prüf- und Begründungsanforderungen im Vordergrund stehen, verschiebt die Quote das Machtverhältnis in Richtung regulatorischer Durchsetzung.

Auch für die Wettbewerbslandschaft ist das Timing relevant. Italo plant 2028 den Markteintritt; eine Kapazitätsplanung mit Aussicht auf konkrete Zeithorizonte erfordert gewöhnlich Vorlauf für Fahrzeug- und Personalplanung, Marketing und eine belastbare Fahrplanarchitektur. Wenn die Mindestquote erst jetzt verbindlich wird, müssen Wettbewerber und Infrastrukturbetreiber ihre Planungen für Trassenvarianten, Betriebsqualität und Anschlussbeziehungen neu ausarbeiten. Für die Deutsche Bahn wiederum kann das bedeuten, dass sie ihre bisherigen Kapazitätszuschnitte in Knoten wie München und Frankfurt anpassen muss. Aus der Perspektive einer marktwirtschaftlichen Bewertung ist das vor allem dann sinnvoll, wenn der Wettbewerb tatsächlich neue Verkehrsnachfrage generiert und nicht lediglich bestehende Slots umverteilt.

Die rechtliche Dimension dürfte den Einfluss auf die Marktvorbereitung zusätzlich verlängern. Beteiligte wie die Bahn können nun gegen den Beschluss beim Verwaltungsgericht in Köln vorgehen. Das schafft nicht nur ein weiteres Verfahren, sondern auch eine Phase der Unsicherheit: Selbst wenn die BNetzA den Beschluss endgültig getroffen hat, könnten sich operative Auslegungsfragen während des gerichtlichen Vorgehens verschieben. Für die Branche bedeutet das: Kapazitätsplanung bleibt nicht nur eine Ingenieursaufgabe, sondern wird stärker zur Frage von Rechtskonformität und Risikoabschätzung. Unternehmen, die Trassen für Fernverkehr aufbauen wollen, müssen folglich einkalkulieren, dass verbindliche Quoten entweder schneller stabil werden oder zeitweise in der Umsetzung angehalten werden.

Für Unternehmen außerhalb des direkten Fahrplanwettbewerbs ist der Beschluss dennoch ein Signal. Regulatorische Vorgaben zur Kapazitätsverteilung können sich künftig auch auf das Vertragsdesign, auf Service-Level-Aspekte und auf die Ausgestaltung von Betriebsabläufen auswirken, etwa über Anforderungen an Echtzeit-Dispo, Pönal-Logik bei Störfällen und die technische Bereitschaft für Fahrplananpassungen. In der Systematik ähnelt das dem Trend, in dem auch in anderen Netzmärkten Mindeststandards für diskriminierungsfreie Zugänge stärker durchgesetzt werden. Wenn die BNetzA die Quote auf weitere Korridore ausdehnt oder die Umsetzung verfeinert, entstehen für Entwickler und Betreiber zugleich neue Chancen: von Planungs- und Optimierungssoftware bis zu Data-Engineering für kapazitätsbasierte Betriebsentscheide.

Aus heutiger Sicht ist offen, ob sich der Beschluss im Kern als robustes Mittel zur Wettbewerbssicherung erweist oder ob die Einwände der Länder und der Bahn rechtlich und operativ mehr Gewicht bekommen. Entscheidend wird sein, wie die Mindestquote in der Praxis mit den Qualitätszielen des Gesamtsystems vereinbar bleibt: Anschlüsse, Pünktlichkeit und Flächenwirkung im SPNV. Ebenso wird relevant sein, ob Italo seine geplante Angebotsstrategie für 2028 auf Basis der neuen Kapazitätslogik zuverlässig aufsetzen kann. Für den Markt der nächsten Jahre ist deshalb weniger der Streit an sich prägend, sondern die Frage, ob sich Wettbewerb im Fernverkehr ohne spürbare Nebenwirkungen in den Knoten und für die regionale Versorgung technisch sauber integrieren lässt.


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