LOS ANGELES / LONDON (IT BOLTWISE) – Sony Music Entertainment hat erneut rechtliche Schritte gegen das KI-Startup Udio eingeleitet und vor allem eine mögliche unautorisierte Nutzung von Musikaufnahmen zum Training von KI-Modellen kritisiert. Laut Klage soll Udio aus Eingabeaufforderungen („Prompts“) Audio erzeugen, das sehr nah an urheberrechtlich geschützte Aufnahmen heranreiche. Im Kern geht es um die Frage, wie sich generative KI in der Musikbranche weiter durchsetzen darf, ohne Rechteinhaber zu umgehen. Sony fordert dabei Schadensersatz in einer Größenordnung von bis zu 150.000 US-Dollar pro betroffenem Werk sowie weitere Kosten.

Sony Music Entertainment setzt den Rechtsstreit um KI-generierte Musik fort und hat nach Angaben aus den USA eine neue Klage gegen das Startup Udio eingereicht. Im Mittelpunkt steht der Vorwurf, Udio habe für das Training seiner KI-Modelle urheberrechtlich geschützte Aufnahmen ohne Genehmigung verwendet. Konkret geht Sony davon aus, dass es um mehr als 30.000 einzelne Aufzeichnungen geht, aus denen die KI gelernt habe, um anschließend auf Prompt-Basis Songs zu erzeugen.
Technisch beschreibt die Klage dabei nicht nur ein abstraktes „Lernen aus Daten“, sondern knüpft an die Nutzeroberfläche von Udio an: Nutzer können Texteingaben machen, die den gewünschten Song-Typ oder die gewünschte musikalische Richtung beschreiben, woraufhin das System Audio generiert. Sony argumentiert, die Plattform sei in der Lage, Klangmaterial hervorzubringen, das den von Sony vertretenen, urheberrechtlich geschützten Aufnahmen ähnelt. Aus Sicht des Unternehmens treibt Udio damit die Marktverbreitung von KI-Musik voran, ohne die Rechte von Urheber- und Leistungsschutzberechtigten angemessen zu respektieren.
Besonders bedeutsam ist, wie Sony die Dimension der behaupteten Rechtsverletzung quantifiziert. Die neue Klage erhöht die Zahl der Aufnahmen, die Sony Udio vorwirft verletzt zu haben. Als Beispiele nennt Sony Werke von Künstlerinnen und Künstlern wie Alicia Keys, Dolly Parton und Elvis Presley. In der Antragstellung fordert Sony Schadensersatz in Höhe von bis zu 150.000 US-Dollar pro verletztem Werk, alternativ den tatsächlichen Schaden bzw. die Gewinne, die Udio durch die behauptete Verletzung erzielt haben soll, plus weitere Schäden und Kosten.
Der Rechtskonflikt passt in eine breitere Entwicklung, in der sich die Unterhaltungsindustrie mit dem Training generativer KI auseinandersetzen muss. Bereits zuvor hatte Sony 2024 eine Klage gegen Udio zusammen mit weiteren Unternehmen im Umfeld des Musikstreamings/der Labels angestoßen. Seither haben andere große Musikrechtsinhaber laut Berichten Lizenzvereinbarungen mit Udio geschlossen, wobei Künstlerinnen und Künstler wählen können, ob ihre Kataloge einbezogen werden. Genau an dieser Stelle wird der Markt oft zum „Aushandlungsraum“: Wo Lizenzen greifen, sollen Datenzugang und Vergütung klarer geregelt sein; wo keine Einigung besteht, entzündet sich der Streit regelmäßig an der Frage, ob und wie geschützte Inhalte für Trainingszwecke verwendet werden durften.
Udio stellt demgegenüber die eigene Position in das Zentrum: Das Unternehmen habe keine Absicht, Inhalte für den Trainingstensatz zu reproduzieren, und argumentiert, generative Modelle würden aus Beispielen lernen. Diese Argumentation folgt einem Grundmuster, das in vielen KI-Verfahren auftaucht: Das Modell lerne statistische Muster aus einem Korpus, statt einzelne Tracks unverändert wiederzugeben. Gleichzeitig wächst parallel der Druck in Richtung mehr Transparenz, weil kreative Rechteinhaber in Hollywood und Musikbranchen verstärkt befürchten, dass ihre Werke ohne Erlaubnis in Trainingspipelines gelangen und dabei weder kompensiert noch kontrollierbar werden.
Für die Branche liegt die strategische Konsequenz auf der Hand: Auch wenn KI-Anwendungen in der Produktion ökonomische Versprechen machen können, etwa indem sie in Teilbereichen wie Visual Effects Ideen schneller testen oder Kosten senken, bleibt in der Musik Erzeugung und Vermarktung unmittelbar an Verwertungsrechte gekoppelt. Der Blick auf die Wettbewerbslandschaft zeigt dabei, dass der Umgang mit KI nicht nur eine technische, sondern auch eine rechtlich-geschäftliche Frage ist. Einige Anbieter und Rechteinhaber gehen Kooperationen ein, während andere weiterhin klagen; parallel wird auch außerhalb der Musik an KI-Systemen gearbeitet, die Medieninhalte generieren oder bearbeiten, etwa durch Partnerschaften mit spezialisierten KI-Tools. In diesem Spannungsfeld entscheiden die Gerichte am Ende nicht nur über einzelne Ansprüche, sondern setzen auch Standards dafür, wie Trainingsdaten in Zukunft beschafft und dokumentiert werden müssen.
Offen bleibt in diesem konkreten Fall, wie die Gerichte die behauptete Ähnlichkeit zwischen generierten Ausgaben und geschützten Aufnahmen bewerten und wie hoch die nachgewiesenen Schäden ausfallen. Udio hatte auf die neue Anfrage nicht unmittelbar reagiert; zugleich verweist das Unternehmen in der Vergangenheit darauf, man beschäftige sich nicht mit der Reproduktion von Inhalten im Training. Für Unternehmen mit KI-Strategie bedeutet das: Wer generative Musiksysteme entwickelt oder integriert, sollte Trainingsdaten, Lizenzstatus und Bewertungslogik für Ähnlichkeit nicht als Randthema behandeln, sondern als Kernbestandteil des Risikomanagements. Die nächste Phase wird deshalb weniger über neue Modelle entscheiden als darüber, wie sauber die Datenbasis und die Nachweispflichten im Streitfall aufgestellt sind.
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