NEW YORK / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Karim Khan, ist nach mehrheitlichem Votum der Vertragsstaaten entlassen worden. Laut Beschluss wird ihm schweres Fehlverhalten und eine Verletzung seiner Amtspflichten vorgeworfen. Während das Gericht seinen Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten fortführen will, verschärft sich der politische Konflikt um die Glaubwürdigkeit internationaler Ermittlungen. Damit rückt auch die Frage in den Fokus, wie UN-Untersuchungen in laufenden Verfahren bewertet werden.

Der Internationale Strafgerichtshof mit Sitz in Den Haag steht nach der Entlassung seines Chefanklägers Karim Khan unter zusätzlichem Druck. Die Vertragsstaaten stimmten in New York mehrheitlich für seine Amtsenthebung; in dem Beschluss heißt es, 82 Staaten hätten dafür votiert. In der Darstellung der Versammlung wird Khan dabei ein schweres Fehlverhalten sowie eine schwerwiegende Verletzung seiner Amtspflichten attestiert. Für das Gericht ist das nicht nur ein personeller Einschnitt, sondern ein Vertrauensproblem: Der Chefankläger gilt in der öffentlichen Wahrnehmung als zentrale Schaltstelle, die Ermittlungen bündelt und zugleich die moralische Außenwirkung des Instituts prägt.
Ausgangspunkt des Verfahrens sind Vorwürfe, die bereits 2024 bekannt wurden. Khan war seit 2021 Chefankläger und beantragte unter anderem einen Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu wegen mutmaßlicher Verbrechen im Kontext des Gaza-Kriegs. Im Verlauf der Affäre ging es um sexuelle Übergriffe, die Khan bestreitet. Im Juni dieses Jahres wurde er zunächst suspendiert; die Vorwürfe wurden anschließend erneut öffentlich gemacht, wobei Khan die Vorwürfe und die Umfeldgeschichte insgesamt entschieden zurückweist. Damit prallen im Kern zwei Erzählungen aufeinander: die der Unterstützer des Entlassungsbeschlusses, die von nachgewiesenem Fehlverhalten ausgehen, und die von Khans Seite, die die Vorwürfe als nicht belastbar darstellt.
Besonders umkämpft ist dabei die Bewertung einer UN-Untersuchung. Berichten zufolge hatte eine UN-Kommission die Vorwürfe gegen Khan untersucht und dem Gericht Ende 2025 ihren Bericht übergeben. Das dortige Ergebnis wurde in der Medienberichterstattung so wiedergegeben, dass ein nicht einvernehmlicher sexueller Kontakt in verschiedenen Situationen als erwiesen angesehen worden sei – im Büro, in einer Privatwohnung und während einer Dienstreise. Gleichzeitig stellt jedoch ein Gutachten von drei Richtern Mängel an der UN-Prüfung heraus: Es habe unter anderem an einer ausreichenden Untersuchung der Glaubwürdigkeit der Zeugen gefehlt. In der Folge sei die Schuld Khans aus Sicht dieses Gremiums nicht zweifelsfrei erwiesen. Khans Anwälte erklären demnach, das Ergebnis laute, es sei kein Fehlverhalten oder eine Pflichtverletzung nachgewiesen worden.
Der Konflikt endet damit aber nicht bei der UN-Ebene. Die Vertreter von 21 Staaten im Präsidium der Vertragsstaatenkonferenz sollen anders entschieden haben; zwei Drittel sahen Medienberichten zufolge die Übergriffe als erwiesen an, wodurch die Suspendierung und später die Entlassung in die nächste Phase gingen. Genau diese Bruchstelle macht den Fall über den Einzelfall hinaus politisch: Wenn unterschiedliche Instanzen zu widersprüchlichen Schlussfolgerungen gelangen, geraten nicht nur die betroffenen Personen, sondern auch die Abläufe selbst in Zweifel. Für das Gericht in Den Haag wird damit jede weitere Verfahrenshandlung noch stärker unter der Lupe sein, etwa bei der Begründung von Entscheidungen und bei der Dokumentation, wie Erkenntnisse aus Untersuchungen in die gerichtliche Bewertung überführt werden.
Parallel eskaliert der politische Schlagabtausch, vor allem mit Blick auf die USA. Aus der Kritikrichtung, die dem Gericht Parteilichkeit und eine gezielte Eskalation gegen Israel vorwirft, wird der Fall als weiterer Hebel genutzt. Die US-Regierung verhängte Sanktionen gegen Richter und Mitarbeiter: Betroffene können demnach keine E-Mail-Adressen und Kreditkarten mehr nutzen, nicht mehr in die USA reisen und mögliche Bankguthaben in den Vereinigten Staaten seien gesperrt. Wie stark der Druck ist, zeigt sich daran, dass US-Außenminister Marco Rubio im Juli ankündigte, das Gericht Schritt für Schritt demontieren zu wollen. Auch wenn die USA dem Gericht nicht angehören, wirkt diese Position über Diplomatie, Finanzierungssicherheit und politische Handlungsräume indirekt auf den Betrieb internationaler Verfahren.
Die Gegenseite verknüpft die Personalie zudem mit dem Vorwurf politischer Motivationen. In der unmittelbaren Reaktion auf die Entlassung zitierte die israelische UN-Delegation die Position, Khan habe geglaubt, die Welt würde schwerwiegende Vorwürfe sexuellen Fehlverhaltens ignorieren, wenn er eine politische Hexenjagd gegen Israel startet und einen politisch motivierten Haftbefehl gegen Netanjahu erlässt; er habe sich geirrt. Gleichzeitig hatte Khan zuvor selbst die Vermutung geäußert, Israel stecke hinter den Anschuldigungen, um seine Ermittlungen in Zweifel zu ziehen. Das bedeutet: Selbst wenn ein Verfahren formell rechtlich bleibt, wird es im politischen Diskurs als Teil eines größeren Konflikts gelesen – mit der Folge, dass die juristische Trennung zwischen Einzelfall und außenpolitischer Linie schwerer durchzusetzen ist.
Rechtlich soll der Betrieb jedoch weiterlaufen: Laut Gericht werden stellvertretende Chefankläger das Amt weiterhin leiten und führen. Das Ausscheiden Khans dürfte damit keine Auswirkungen auf den Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten haben; die Suche nach einem Nachfolger soll umgehend starten, allerdings wird eine Ernennung erst für das kommende Jahr erwartet. Ergänzend verschärft ein weiterer Schritt die Lage: Gleichzeitig mit der Sondersitzung kündigte Venezuela seinen Austritt aus dem Weltstrafgericht an. Die Begründung lautet, der Gerichtshof benachteilige Länder des Globalen Südens. Dass diese Debatte gleichzeitig mit dem Gaza-Kontext, der Ukraine und dem Sudan geführt wird, verweist auf ein strukturelles Problem: Das Völkerrecht steht weltweit unter Druck, und die Frage, wie internationale Gerichte durchgesetzt werden, wird zunehmend mit geopolitischen Konfliktlinien verknüpft.
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