WIEN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat der Bybit Payments GmbH eine Konzession als E-Geld-Institut (EMI) erteilt. Damit sollen über Bybit.eu künftig regulierte E-Geld- und Zahlungsfunktionen verfügbar werden, nachdem die Einführung erfolgt. Gleichzeitig bleibt die Kryptowerte-Komponente über die Bybit EU GmbH mit MiCAR-Zulassung getrennt, aber gebündelt auf derselben Plattform. Bybit nennt als mögliche Module unter anderem P2P-Zahlungen, E-Geld-Dienste, starke Kundenauthentifizierung und Open-Banking-Funktionen.

Bybit EU erhält Lizenz als E-Geld-Institut: Zahlungen für Europa geplant
Bybit EU erhält Lizenz als E-Geld-Institut: Zahlungen für Europa geplant (Foto: IT BOLTWISE)
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Mit der EMI-Konzession verschiebt Bybit den Schwerpunkt in Europa spürbar: Nicht nur Krypto-Dienstleistungen sollen über Bybit.eu angeboten werden, sondern auch regulierte Zahlungs- und E-Geld-Funktionen, sobald diese produktiv eingeführt sind. Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat nach Angaben des Unternehmens der Bybit Payments GmbH die Konzession als E-Geld-Institut erteilt. Der Zeitbezug ist dabei konkret datiert: Am 4. August 2026 wurde die Entscheidung kommuniziert, als Standort wird WIEN im Text der Mitteilung genannt.

Technisch und organisatorisch ist die Neuerung weniger eine „neue App“ als vielmehr eine regulatorisch saubere Trennung der Geschäftsrollen. Laut Mitteilung existieren zwei österreichische Einheiten mit unterschiedlichen Zuständigkeiten: Die Bybit EU GmbH erbringt Kryptowerte-Dienstleistungen und verfügt dafür über eine MiCAR-Zulassung. Die Bybit Payments GmbH besitzt dagegen die EMI-Konzession für E-Geld- und Zahlungsdienste. Beide Unternehmen stellen ihre Angebote über die gleiche Plattform Bybit.eu bereit, sollen aber innerhalb ihrer jeweiligen aufsichtsrechtlichen Befugnisse arbeiten, damit Kunde und Produktkette nicht vermischt werden.

Für die geplante Produktlinie skizziert Bybit mehrere Bausteine, die in einer Zahlungslandschaft normalerweise eng miteinander verzahnt sind. Genannt werden unter anderem Zahlungen von Person zu Person, E-Geld-Dienste, starke Kundenauthentifizierung (SCA) sowie Open-Banking-Funktionen. Zusätzlich beschreibt das Unternehmen künftige Zahlungslösungen für Händler und verweist auch auf mögliche Kartenprojekte, sofern die entsprechenden Dienste nach den geltenden Anforderungen eingeführt werden. Gerade die Kombination aus SCA und Open-Banking-Elementen ist dabei relevant, weil sie stark beeinflusst, wie Identitäten geprüft, Transaktionen autorisiert und Schnittstellen in Drittlandsysteme eingebunden werden.

Die Aussagepolitik folgt dem Muster, das in der Finanzmarktregulierung bei Plattform- und Multi-Entity-Modellen üblich ist: Synergien ja, aber keine rechtliche oder technische Vermischung. In diesem Kontext wird auch die direkte Abfolge der Zuständigkeiten betont. In den Worten von Georg Harer, Managing director at Bybit EU GmbH and Bybit Payments GmbH, geht es um ein „gemeinsam weiterentwickeln“ von digitalen Vermögenswerten und Finanzdienstleistungen unter regulatorischen Rahmenbedingungen. Harer nennt die EMI-Konzession dabei einen „wichtigen Meilenstein“ und verknüpft sie explizit mit der MiCAR-Zulassung der Bybit EU GmbH; die Formulierung zielt damit auf eine Plattformlogik ab, die Krypto-Nutzung und Zahlungsdienste im Alltag stärker zusammenführt. Gleichzeitig unterstreicht Bernhard Krick, Managing director at Bybit Payments GmbH, laut Mitteilung, dass die klare Trennung „von grundlegender Bedeutung“ sei und jedes Unternehmen Leistungen im Rahmen seiner eigenen aufsichtsrechtlichen Befugnisse erbringe, während Kunden über Bybit.eu auf diese Leistungen zugreifen.

Marktseitig ist die Entscheidung auch deshalb auffällig, weil sie den Weg von reinen Krypto-Use-Cases zu integrierten Finanz-Workflows weiter ebnet. Regulierte E-Geld- und Zahlungsdienste erhöhen typischerweise die Bandbreite der Nutzeraktionen, etwa wenn Gelder zwischen Konten, Händlerflüssen oder Personenüberweisungen in einer einzigen Nutzeroberfläche abgebildet werden sollen. Für Bybit bedeutet das zwar zusätzlichen Implementierungsaufwand, aber auch mehr Möglichkeiten, Zahlungsinfrastrukturen nicht nur anzudocken, sondern mittelfristig stärker zu kontrollieren. Die Mitteilung ordnet das entsprechend ein: Die Konzession soll Bybit Payments GmbH dabei unterstützen, strategische Beziehungen zu Finanzinstituten, Zahlungsanbietern und Unternehmenspartnern aufzubauen und zugleich die Abhängigkeit von Zahlungsinfrastrukturen Dritter im Laufe der Zeit zu verringern.

Aus historischer Perspektive ist das kein völlig neues Muster in der Krypto-Industrie, aber es ist ein anderer Reifegrad als das reine Angebot von Wallet- oder Tauschfunktionen. Viele Anbieter starten mit klar umrissenen Krypto-Dienstleistungen und erweitern später um Zahlungsmechanismen, sobald sie die regulatorische Grundlage in einzelnen Ländern oder Zonen schaffen. Der MiCAR-Rahmen für Kryptowerte schafft dafür eine Basis, während E-Geld- und Zahlungsdienste in der Regel zusätzlich eigene Zulassungen erfordern. Genau diese Doppelschiene spiegelt die Mitteilung: MiCAR für Kryptowerte über die Bybit EU GmbH und EMI für E-Geld über die Bybit Payments GmbH. Dass Bybit dabei beide Dienste über die gleiche Plattform bündelt, reduziert zwar die Reibung aus Kundensicht, erhöht aber intern die Anforderungen an Compliance, Datenflüsse und Rollenmodellierung.

Für Unternehmen, die eine solche Plattform-Strategie beobachten, ist vor allem die nächste Umsetzungsphase entscheidend. Bybit schreibt, dass weitere Informationen, darunter konkrete Termine für Produkteinführungen und Details zur europaweiten Einführung, „in Kürze“ bekannt gegeben werden. Zudem heißt es, dass Bybit Payments GmbH die E-Geld- und Zahlungsdienste anbieten wird, sobald diese Dienste eingeführt werden. Das deutet darauf hin, dass es sich nicht um eine sofortige Vollaussteuerung sämtlicher Module handelt, sondern um eine stufenweise Einführung. Interessant wird damit auch, wie Bybit die SCA-Pflichten und Open-Banking-Integrationen im Produktdesign umsetzt und wie sauber die Trennung zwischen Kryptowerte- und Zahlungsfunktionen für den Nutzer erkennbar bleibt. In Summe ist die EMI-Konzession für Bybit Payments GmbH ein konkreter regulatorischer Schritt, der die Grundlage für künftige Zahlungsfunktionen schafft, während die MiCAR-Komponente bereits eine separate Zulassung für Kryptowerte-Dienstleistungen abdeckt.


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