LONDON (IT BOLTWISE) – Zum Sommer 2026 bündelt eine aktualisierte S3-Leitlinie neue Empfehlungen für die Palliativmedizin bei nicht heilbaren Krebserkrankungen. Zusätzlich ändern sich Arzneimittel-Details bei der Geriatrie, etwa durch Umstellungen bei Levothyroxin-Präparaten und neue Fachinformationen für Antiemetika. Im gleichen Zeitraum greifen Erleichterungen bei eRezepten in der Heimversorgung und strengere Vorgaben bei Cannabis-Verordnungen. Der Beitrag ordnet die wichtigsten Punkte ein und zeigt, welche Wirkstoffrisiken im Alter besonders relevant bleiben.

Die Palliativversorgung in Deutschland rückt in diesem Sommer gleich an mehreren Stellen gleichzeitig in den Fokus: Mit der Version 3.0 der S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit nicht heilbaren Krebserkrankungen wurden 15 Themenbereiche aktualisiert. Federführend arbeitet dabei die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP). Solche S3-Leitlinien sind in der Praxis mehr als eine theoretische Orientierung, weil sie Diagnose- und Behandlungswege häufig so konkretisieren, dass Teams im Krankenhaus, in Hospizen und in der ambulanten Versorgung Entscheidungen wiederholbar treffen können. Neu ist dabei nicht nur die medizinische Detailtiefe, sondern auch der stärker ausgeprägte Blick auf Entscheidungsunterstützung in der Sterbephase sowie auf den Umgang mit Todeswünschen.
Technisch-organisatorisch spiegeln sich diese Leitlinien-Updates auch in der Art der Kommunikation rund um Therapieziele: Die Überarbeitung enthält Kapitel zur Unterstützung von Angehörigen und zur Spiritualität. Damit verschiebt sich der Schwerpunkt nicht weg von Symptomkontrolle, aber die Leitlinie macht deutlicher, dass psychosoziale und spirituelle Aspekte in der letzten Lebensphase praktisch verankert werden müssen. Inhaltlich gehören zu den aktualisierten Bereichen unter anderem die Behandlung von Atemnot, Tumorschmerz, Depressionen und Schlafstörungen. Gerade bei Atemnot und Schmerzen ist die Wahl des richtigen Vorgehens im Verlauf entscheidend, weil sich Symptome im Wochen- und Tagesrhythmus verändern und damit auch die Bereitschaft zur Anpassung medikamentöser und nicht-medikamentöser Strategien steigt.
Parallel zu den Leitlinien laufen in der geriatrischen Versorgung ganz konkrete Arzneimittel-Themen weiter, die im Alltag oft unterschätzt werden. Zum 1. August 2026 wurde das Levothyroxin-Präparat Eferox umgestellt: Der Wirkstoff bleibt unverändert, als Hilfsstoff kommt jedoch Maisstärke statt zuvor anderer Bestandteile zum Einsatz. Für sensible Patientinnen und Patienten empfehlen Fachleute eine Kontrolle des TSH-Werts nach der Umstellung, weil schon geringfügige Effekte auf die Bioverfügbarkeit die Stoffwechsellage beeinflussen können. Auch bei Antiemetika gibt es aktualisierte Fachinformationen, etwa für Dimenhydrinat-haltige Präparate wie Vomex A: In der Geriatrie steigt die Relevanz typischer Kontraindikationen wie Engwinkelglaukom oder Prostatahyperplasie, zudem spielen Erkrankungen wie Parkinson in der Nutzen-Risiko-Abwägung eine größere Rolle. Herstellerhinweise zu Risiken wie QT-Zeit-Verlängerung im EKG sowie zu Vorsicht bei Leber- oder Niereninsuffizienz unterstreichen, dass Monitoring hier Teil der Therapiequalität wird.
Ein weiterer praktischer Hebel ist die Digitalisierung im Arzneimittelprozess. Seit dem 30. Juli 2026 dürfen Arztpraxen eRezepte direkt an die heimversorgende Apotheke übermitteln, wenn ein Heimversorgungsvertrag vorliegt. Die Ausnahme vom Zuweisungsverbot ist bis Ende 2028 befristet und läuft über den KIM-Dienst, also die Kommunikation im Medizinwesen. Ab 2029 sollen Pflegeheime dann vollständig an den eRezept-Fachdienst angeschlossen werden. Für stationäre und teilstationäre Einrichtungen bedeutet das: Bestellwege werden planbarer, während die Schnittstelle zwischen verordnender Stelle, Rezeptverarbeitung und Medikation in der Versorgungskette stärker standardisiert wird. Daneben verschärfen sich die Regeln bei Cannabis-Verordnungen: Cannabisblüten sind seit Ende Juli nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erstattungsfähig; Erstattungsanspruch besteht nur noch auf Fertigarzneimittel oder Extrakte, und vor Behandlungsbeginn ist in der Regel eine Genehmigung erforderlich.
Wie stark medikamentöse Risiken im Alter die Versorgung beeinflussen, zeigt auch der Blick auf die Pipeline: Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) gab eine positive Stellungnahme für Evolocumab zur Primärprävention bei Erwachsenen mit hohem Risiko für Herzinfarkte oder Schlaganfälle ab. Solche Entwicklungen sind nicht automatisch nur „neue Optionen“, sondern verändern auch, wie Ärztinnen und Ärzte Risikoprofile, Nebenwirkungswahrscheinlichkeiten und langfristige Therapieziele gewichten. In der Augenheilkunde hat die US-Gesundheitsbehörde FDA im Juli 2026 mit Lytenava die erste spezifische Bevacizumab-Formulierung für die feuchte Makuladegeneration (nAMD) genehmigt; der Marktstart wird noch vor Jahresende erwartet. In der Adipositas-Therapie wurde außerdem eine Semaglutid-Tablette (Wegovy) in der EU zugelassen, mit Studienergebnissen, die auf einen durchschnittlichen Gewichtsverlust von über 16 Prozent hindeuten, und für Deutschland wird ein Verfügbarkeitszeitpunkt ab September 2026 genannt.
Gerade bei älteren Patientinnen und Patienten wird der Nutzen neuer Therapien aber nur dann real, wenn das gesamte Wirkstoff-Umfeld sauber gemanagt wird. Im Text wird zudem auf ein breites Risiko-Spektrum verwiesen, weil über 180 Wirkstoffe im Alter als potenziell problematisch gelten können. Für viele Teams führt das zu einer Alltagspraxis, die eher wie Risikomanagement funktioniert als wie reine Verordnung: Wechselwirkungen, altersbedingte Pharmakokinetik und symptombezogene Ziele werden zusammen betrachtet. Ein Beispiel dafür liefern die Hinweise zu Antihistaminika bei atopischem Ekzem/Neurodermitis: Eine Ende Juli im BMJ veröffentlichte Metaanalyse von 47 Studien kommt zu dem Schluss, dass Antihistaminika bei Neurodermitis kaum wirken, während bei Präparaten der ersten Generation außerdem kognitive Risiken diskutiert werden. Für die Versorgung heißt das nicht, dass Antihistaminika grundsätzlich „falsch“ sind, aber es spricht dafür, wirksamere topische Therapien oder Biologika konsequenter in den Mittelpunkt zu rücken, statt sich auf ältere Wirkprinzipien zu verlassen.
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