LONDON (IT BOLTWISE) – Seit Anfang August müssen Unternehmen in der EU synthetische oder manipulierte KI-Inhalte sichtbar kennzeichnen. Die Vorgaben greifen für neue Systeme sofort, während es für bestehende Anwendungen eine Übergangsfrist von vier Monaten gibt. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes. Gleichzeitig verschiebt eine Staffelung für Hochrisiko-KI einen Teil der Pflichten deutlich nach hinten.

Mit dem Inkrafttreten des Artikels 50 der europäischen KI-Verordnung verschiebt sich der Schwerpunkt vom „ob“ zur praktischen Umsetzung: Ab Anfang August müssen Anbieter und Betreiber KI-gestützte Inhalte so kennzeichnen, dass Nutzer sie zuverlässig einordnen können. Konkret richtet sich der Blick auf synthetische oder manipulierte Medien wie Bilder, Videos und Tonaufnahmen. Diese sollen künftig durch Wasserzeichen oder klar erkennbare „KI“-Symbole markiert werden, sobald sie mit KI erstellt wurden oder die KI erkennbar zur Manipulation beigetragen hat.
Für Unternehmen ist damit nicht nur ein neues Compliance-Thema entstanden, sondern eine klar umrissene technische Anforderung an den Content-Workflow. Texte müssen ebenfalls gekennzeichnet werden, allerdings gilt die Pflicht erst ab einer Schwelle von 200 Tokens; kürzere Textabschnitte fallen damit aus dem direkten Anwendungsbereich. Diese Token-Schwelle ist in der Praxis relevant, weil sie die Abgrenzung zwischen „reguliertem“ und „nicht reguliertem“ Text steuert und damit Einfluss auf Automatisierung, Fragmentierung von Dokumenten und die Art hat, wie Redaktionssysteme KI-Ausgaben in einzelne Abschnitte aufteilen.
Die EU-Kommission koppelt die Kennzeichnungspflichten an einen relativ scharfen Sanktionsrahmen. Bei Verstößen sind Bußgelder bis zu 15 Mio. Euro möglich oder alternativ bis zu 3 % des weltweiten Jahresumsatzes. Zur Unterstützung der Umsetzung verwies die Kommission auf einen im Juni veröffentlichten Verhaltenskodex zur KI-Kennzeichnung sowie im Juli auf ergänzende Erläuterungen in Form von FAQ. Branchenweit signalisiert das nicht nur „Regel kennen“, sondern auch „Regel nachweisbar einhalten“: In dem Kontext wurde bereits ein breiter Kodex-Beitritt von 190 Unternehmen genannt, darunter große Technologieanbieter.
Während Artikel 50 nun als sofort wirksame Transparenzbasis gilt, bleibt die Zeitplanung insgesamt für viele Organisationen unruhig. Der Digital Omnibus soll Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme auf Dezember 2027 beziehungsweise August 2028 verlagern. Für Verantwortliche heißt das: Sie müssen zwei Zeitleisten parallel handhaben. Denn neben der sofortigen Kennzeichnung für synthetische Inhalte steht in den kommenden Jahren zusätzlich die Dokumentation und Kontrolle für Hochrisiko-Anwendungsfälle an, bei denen die EU-Controls erst später starten und die Definitionen schon jetzt eine zentrale Rolle spielen.
Dass diese Parallelität nicht rein theoretisch ist, zeigt ein Praxisbeispiel aus dem Medien- und Finanz-Umfeld: Die S-Com aus der Sparkassen-Finanzgruppe hat ihre automatisierten Redaktionsprozesse bereits an die vollständig geltenden Vorgaben angepasst. Der Prozess umfasst dort 17 Einzelschritte; dennoch erfolgen laut Unternehmensangaben weiterhin über 50 % der Übergaben manuell. Gleichzeitig wurde berichtet, dass die Verarbeitungsgeschwindigkeit um 10–13 % gesteigert werden konnte und dass durch neue interne Strukturen ein externer Dienstleister für die Qualitätssicherung eingespart werden konnte. Für viele Unternehmen ist das ein Hinweis darauf, dass Kennzeichnungspflichten nicht nur zusätzliche Metadaten erzeugen, sondern die gesamte Kette von Generierung, Prüfung und Veröffentlichung neu austariert.
Auch die inhaltliche Reichweite ist größer als „nur“ klassische Deepfakes: Die neuen Regeln betreffen Anbieter und Betreiber insbesondere in Bereichen wie Verlagswesen, Rundfunk und Filmproduktion. Gerade dort entstehen Inhalte häufig in Produktionspipelines, in denen KI-Komponenten bereits heute für Vorarbeit, Dramaturgie oder Übersetzung eingesetzt werden. Wenn dann Bilder, Videos oder Tonsequenzen aus KI-gestützten Schritten in publizierte Formate übergehen, muss die Kennzeichnung in den Prozess eingebettet sein – nicht als nachträgliche Ergänzung. Ergänzend wird in der Vorlage auch die Rolle von Kultur- und Pressefreiheit angesprochen: Der Verantwortliche aus dem Kulturressort bezeichnete die Transparenzpflichten als Meilenstein für das Vertrauen in digitale Inhalte, verwies zugleich aber auf Ausnahmeregelungen, die die Kunst- und Pressefreiheit wahren sollen.
Parallel zur EU-weiten Linie treiben einzelne Mitgliedstaaten zusätzliche nationale Umsetzungen voran. In Polen tritt ein nationales Gesetz zur KI-Kennzeichnung am 11. August 2026 in Kraft; die dortige Aufsichtsbehörde KRIBSI soll ab dem 28. Oktober 2026 eigenständig Strafzahlungen bei Verstößen verhängen können. Für IT- und Compliance-Teams bedeutet das, dass sie nicht nur eine EU-weite „Minimum-Interpretation“ planen sollten, sondern ihre technische Kennzeichnungslogik so gestalten, dass sie sich auf unterschiedliche nationale Durchsetzungsmodelle und mögliche Unterschiede bei Melde- oder Prüfroutinen übertragen lässt. In der konkreten Vorbereitung steht deshalb häufig die Frage im Vordergrund, welche KI-Systeme als Hochrisiko gelten und wie die Einstufung die gesetzlichen Dokumentationspflichten auslöst – denn nur wer seine Systemkategorien sauber dokumentiert, kann empfindliche Strafen vermeiden.
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