BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – In den ersten sechs Monaten 2026 gab es deutlich mehr freiwillige Ausreisen als Abschiebungen aus Deutschland. Laut Antwort der Bundesregierung nahmen 9.276 Menschen Fördermittel für die freiwillige Ausreise in Anspruch, während 17.892 Grenzübertrittsbescheinigungen ausgestellt wurden. Gleichzeitig sank die Zahl der Abschiebungen im Vergleich zum Vorjahr um 18,2 Prozent auf 9.663. Für die Umsetzung spielten auch gescheiterte Maßnahmen, Kosten für Sammelabschiebungen und Zwangsgelder gegen Airlines eine zentrale Rolle.

Die Dynamik bei Ausreisen aus Deutschland hat sich in den ersten Monaten des Jahres spürbar verschoben: Während freiwillige Ausreisen klar im Vordergrund stehen, bleiben Abschiebungen trotz leicht rückläufiger Gesamtzahlen ein operativ komplexes Feld. Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion geht hervor, dass im ersten Halbjahr insgesamt 17.892 Ausländer ausreisten und sich dafür eine Grenzübertrittsbescheinigung als Nachweis ausstellen ließen. Parallel dazu war die Inanspruchnahme von Fördermitteln für die freiwillige Ausreise deutlich geringer: Nur 9.276 Menschen erhielten Bundesmittel. Genau an dieser Schere wird erkennbar, dass freiwillige Verläufe nicht automatisch aus einem möglichst hohen Mitteleinsatz entstehen, sondern auch davon abhängen, wie viele Betroffene das Angebot tatsächlich annehmen und welche Voraussetzungen in der Praxis erfüllt werden.
Technisch betrachtet ist das Zusammenspiel aus Ausländerbehörden, Bundespolizei und den Rahmenbedingungen an der Grenze entscheidend. Die Bundesregierung nennt als einen Grund für weniger Abschiebungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, dass seit Anfang 2025 deutlich weniger Menschen in Deutschland Asyl beantragen. Gleichzeitig liegt die Zuständigkeit für Abschiebungen in erster Linie bei den Ausländerbehörden der Länder, während die Bundespolizei sie unterstützt. Diese Rollenverteilung wirkt sich häufig auf die „Durchlaufzeit“ aus: Erst wenn Dokumentenlage, Terminierung, Reiseorganisation und rechtliche Voraussetzungen zusammenpassen, wird aus einem geplanten Schritt eine durchgeführte Rückführung. Dass geplante Abschiebungen trotzdem häufig scheitern, zeigt sich daran, wie viele Maßnahmen in der ersten Jahreshälfte nach der Übernahme durch die Bundespolizei abgebrochen wurden.
Zur Einordnung lohnt ein Blick auf die Zahl der Ausreisepflichtigen im Land. Zur Jahresmitte lebten nach Regierungsangaben knapp 259.000 Menschen in Deutschland, die ausreisepflichtig waren; davon besaßen 77 Prozent eine Duldung. Eine Duldung bedeutet dabei nicht „Entwarnung“, sondern eine rechtliche Aussetzung der Abschiebung, etwa weil die Abschiebung vorübergehend unmöglich ist, ein Reisedokument fehlt oder medizinische Gründe vorliegen. Mehr als 60 Prozent der Ausreisepflichtigen, die sich Ende Juni in Deutschland aufhielten, waren abgelehnte Asylbewerber. Entscheidend ist aber: Ausreisepflichtigkeit kann auch andere Hintergründe haben, etwa wenn Arbeitsmigranten keine Beschäftigung mehr haben, Touristen ein abgelaufenes Visum haben oder ehemalige Studierende keinen neuen Aufenthaltstitel erhalten. Dadurch entsteht ein rechtlich und organisatorisch heterogenes Feld, das Abschiebungen nicht nur „an der Entscheidung“, sondern auch an der praktischen Umsetzbarkeit scheitern lässt.
Die Bundesregierung verweist zudem auf typische Gründe, warum Rückführungen scheitern. Bei 734 Abschiebungen, die im ersten Halbjahr 2026 nach der Übernahme durch die Bundespolizei scheiterten, waren Widerstandshandlungen in 130 Fällen der Grund. In 56 Fällen gab es medizinische Bedenken. Diese Kategorien sind nicht nur statistische Labels, sondern spiegeln unterschiedliche Risikoprofile wider: Widerstandshandlungen betreffen die operative Steuerung im Prozess, medizinische Bedenken hingegen die Einschätzung der Reisefähigkeit und die Abwägung im Einzelfall. Gleichzeitig bleibt die Zahl der insgesamt durchgeführten Abschiebungen im Vergleich zum Vorjahr geringer: Sie sank um 18,2 Prozent auf 9.663. Für die Praxis heißt das nicht, dass weniger „Durchführungen“ insgesamt stattgefunden hätten als im Vorjahr, sondern dass die Mischung aus tatsächlicher Durchführung, Abbrüchen und Rahmenbedingungen den Output verändert hat.
Ein weiterer Faktor, der in der Regierungsantwort konkret quantifiziert wird, betrifft die Rollen im Transportprozess. Die Zahl der Piloten, die sich weigern, Ausreisepflichtige in ihren Linienmaschinen zu befördern, hat demnach zugenommen: Im ersten Halbjahr 2026 kam das in 280 Fällen vor, im Gesamtjahr 2025 waren es 514 solcher Fälle. Damit verschiebt sich die Last ebenfalls in Richtung alternativer Reise- und Transportlösungen, etwa durch Charterlogistik oder andere organisatorische Umstellungen. Interessant ist dabei auch die fehlende statistische Erfassung der Motive: Die Bundesregierung nennt die Ablehnungsrate, aber nicht die Gründe hinter den Entscheidungen. Außerdem wurde der Einsatz körperlicher Gewalt als „Hilfsmittel“ bei Abschiebungen von insgesamt 786 Menschen dokumentiert. Besonders häufig seien diese Maßnahmen bei Abschiebungen nach Algerien, Marokko und Nigeria angewendet worden, typischerweise unter Nutzung von Fesselungs- und Fixierungsmitteln.
Die Kostenseite macht deutlich, warum sich die Debatte auch auf Budgetplanung und Logistikstrategien verlagert. Die Linksfraktion wollte eine Aufstellung der Kosten für Sammelabschiebungen, und die Liste zeigt vergleichsweise große Unterschiede je Strecke und Rahmenbedingungen. Ein Abschiebeflug vom Flughafen Leipzig/Halle nach Pakistan kostete im vergangenen Mai rund 518.000 Euro und war in diesem Zeitraum der teuerste Abschiebeflug. Für diesen Flug gab es laut Angaben eine Finanzierung des Charterfluges durch die EU-Grenzschutzagentur Frontex; an Bord waren 33 Ausreisepflichtige und 75 Bundespolizisten. Demgegenüber gab es bei zwei Sammelabschiebungen nach Afghanistan im April und Juni keine Finanzierung durch Frontex, wobei jeweils Flugkosten von mehr als 300.000 Euro anfielen. Mehrere von Frontex finanziell unterstützte Flüge nach Nigeria kosteten jeweils rund 400.000 Euro, teils mit dem Ansteuern weiterer afrikanischer Staaten wie Ghana, Gambia, Guinea-Bissau oder Senegal. Für die Sicherheitsbegleitung bei Rückführungen entstanden dem Bund im ersten Halbjahr 2026 rund 5,93 Millionen Euro.
Auch jenseits der Rückführungsflüge entstehen Kosten, diesmal auf der Seite der Beförderung. In 867 Fällen verhängte die Bundespolizei im ersten Halbjahr 2026 nach Regierungsangaben ein Zwangsgeld gegen eine Fluggesellschaft, weil sie Ausreisepflichtige ohne gültigen Aufenthaltstitel beziehungsweise Pass nach Deutschland gebracht hatte. Die Gesamtsumme lag bei rund 1,46 Millionen Euro. Rechtlich ist dabei relevant, dass laut Gesetz pro unrechtmäßig beförderter Person Zwangsgeld zwischen 1.000 Euro und 5.000 Euro fällig wird. Politisch wird das Zahlenbild entsprechend unterschiedlich gelesen: „Auch wenn die absolute Zahl leicht abgenommen hat: Abschiebungen werden immer rigider durchgesetzt“, kommentiert die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, die vorgelegten Werte. Sie fordert „humanitäre Bleiberechtsregeln statt Abschiebungen um jeden Preis.“ Für Unternehmen und Logistikakteure bedeutet das vor allem: Die Luftfahrtseite bleibt ein sicherheits- und compliance-nahes Themenfeld, in dem organisatorische Prozesse und Dokumentenprüfung unmittelbar auf finanzielle Risiken einzahlen.
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