LONDON (IT BOLTWISE) – Die EU-Kommission widerspricht den deutschen Plänen zur Erweiterung des verpflichtenden Tierhaltungslogos für Fleisch. In der vorliegenden Ausgestaltung seien die Regelungen nicht EU-konform, heißt es in einer Stellungnahme. Soll Deutschland die Vorgaben so umsetzen, könnte nach den Angaben ein Strafverfahren drohen. Das Bundesagrarministerium prüft die Kritik; der Start für Schweinefleisch wurde zudem bereits auf Anfang 2027 verschoben.

Die Tierhaltungskennzeichnung in Deutschland bleibt ein politisches und juristisches Risiko. Im Zentrum steht das verpflichtende Logo für Fleisch, das nach mehreren Gesetzesänderungen künftig auch den Gastronomie- und Restaurantbereich erreichen soll. Zudem soll Fleisch aus dem Ausland, das bisher nicht in gleicher Weise unter die deutsche Kennzeichnungspflicht fällt, in das System integriert werden. Damit erweitert die Bundesregierung die ursprüngliche Idee deutlich – und genau diese Reichweite wird nun von der EU-Kommission angegriffen.
Nach Angaben aus Brüssel ist die aktuelle Ausgestaltung in ihrer geplanten Form nicht mit EU-Regeln kompatibel. Die Kritik knüpft vor allem daran, wie ausländische Erzeuger in das deutsche Pflichtsystem eingebunden werden sollen. Im Gesetzentwurf sei vorgesehen, dass ausländische Kennzeichnungssysteme nicht automatisch anerkannt werden, sondern Erzeuger künftig nachweisen müssen, dass sie die deutschen Anforderungen erfüllen. Wird dieser Nachweis nicht geführt, müsste das Fleisch mit der niedrigsten Stufe „mindestens Stall“ gekennzeichnet werden – mit der Folge, dass das Logo für Verbraucher nicht zuverlässig die tatsächlichen Haltungsbedingungen abbildet.
Die Kommission sieht dadurch nicht nur ein Informationsproblem, sondern auch einen Eingriff in den freien Warenverkehr. In der Stellungnahme, datiert auf den 11. August, argumentiert die EU, dass die Regelung ausländische Anbieter zusätzlich belaste, weil sie sich an das deutsche Raster anpassen müssten. Besonders anschaulich wird diese Kritik am Beispiel Dänemark: Dort wird auf Verbesserungen in der Schweinehaltung verwiesen, etwa auf die Haltung einer größeren Anzahl von Schweinen mit intakten Schwänzen sowie auf die Erhöhung der Zahl nicht kastrierter Tiere. An den deutschen Tierhaltungsstufen komme dieser Fortschritt aber im Ergebnis nicht sichtbar an, wenn das Fleisch wegen fehlender Anerkennung mit der niedrigsten Kategorie versehen werden müsste.
Parallel dazu meldet die EU-Kommission auch Bedenken zum Verwaltungsaufwand, die Bio-Produkte betreffen. Für Fleisch, das in Deutschland als biologisch verkauft werden soll, reiche es nach Sicht der Kommission nicht aus, dass es bereits in einem anderen EU-Staat als ökologisch oder biologisch anerkannt ist. Vielmehr müsse zusätzlich auch das deutsche Mitteilungs-, Registrierungs- und Rückverfolgbarkeitssystem eingehalten werden. Die EU bewertet das als weiteren möglichen Verstoß gegen EU-Recht und stellt damit erneut die Frage, ob der deutsche Gesetzesentwurf die europäischen Binnenmarktregeln ausreichend berücksichtigt.
Das Bundesagrarministerium will die Einwände der EU-Kommission nach eigenen Angaben derzeit prüfen. Für die politische Umsetzung heißt das: Nach dem bereits kommunizierten Zeitplan soll der Start mit Schweinefleisch nicht wie ursprünglich vorgesehen früher erfolgen, sondern auf Anfang 2027 verschoben werden. Hintergrund ist, dass Union und SPD mehrere Änderungen an der staatlichen Kennzeichnung planen, die im Jahr 2023 noch von der Ampel-Koalition per Gesetz beschlossen worden war. Damit bleibt der Reformkurs zwar bestehen, aber die konkrete Ausgestaltung der Pflichten könnte sich durch den Brüsseler Druck noch einmal verschieben.
Auch bei der Detaillogik des Labels entsteht durch die Kritik neuer Abstimmungsbedarf. Das geplante Kennzeichnungssystem nutzt fünf Kategorien, die von „Stall“ mit den gesetzlichen Mindestanforderungen bis hin zu „Bio“ reichen. Bereits seit 2019 existiert eine freiwillige Kennzeichnung der Supermarktketten, die inzwischen die gleichen Stufen abbildet und Fleisch von Schweinen, Rindern und Geflügel umfasst. Mit der verpflichtenden Ausweitung auf weitere Absatzkanäle und mit der geplanten Einbeziehung ausländischer Ware wird die Schnittstelle zwischen bestehender Praxis und neuer Regulierung allerdings größer – und genau dort wirkt die EU-Kommission auf eine rechtssichere Auslegung hin.
Für Unternehmen in der Lieferkette bedeutet das in der Zwischenzeit vor allem Planungsunsicherheit. Händler, Schlachtereien und Importeure müssen künftig davon ausgehen, dass Anerkennungs- und Nachweislogiken ein entscheidendes Detail werden. Wer aus dem Ausland liefert, steht damit vor der Frage, ob und wie die eigenen Zertifikate und Systeme so aufbereitet werden müssen, dass sie die deutschen Anforderungen tatsächlich erfüllen. Zugleich erhöht die Möglichkeit, dass bei nicht erbrachtem Nachweis automatisch die niedrigste Stufe verwendet wird, den Druck auf Datenqualität und Dokumentation – und macht die Umsetzung einer Regel, die für Verbraucher am Ende verständlich sein soll, auch organisatorisch anspruchsvoll.
Die nächsten politischen Schritte sind zudem zeitlich begrenzt: Die geplanten Änderungen dürften nicht vor Mitte November beschlossen werden. Bis dahin ist die Prüfung der EU-Einwände der zentrale Taktgeber. Sollte Deutschland die Kritik aufnehmen und den Entwurf so anpassen, dass ausländische Erzeuger nicht in eine strukturell nachteilige Sonderrolle geraten, könnte das Verfahren noch rechtzeitig stabilisiert werden. Bleibt die Umsetzung hingegen in der bisherigen Form, wächst der politische und administrative Aufwand – und die Gefahr, dass juristische Auseinandersetzungen, die in der Stellungnahme angesprochen werden, die Reform zusätzlich verlangsamen.
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