LONDON (IT BOLTWISE) – Die German Tech Holding verlangt von der SGT Capital-Gruppe 6,1 Mio. Euro, wobei ein großer Teil der Forderungen seit Monaten überfällig ist. Laut GTH hängt die Zahlungsfähigkeit der Schuldner offenbar am geplanten Utimaco-Exit. Gleichzeitig berichtet die German Tech Holding von weiteren gerichtlichen Erfolgen in Frankfurt am Main und verweist auf mehrere Sicherheiten wie D&O-Versicherung und Ansprüche aus dem Investment. Im Raum steht zudem ein Schiedsverfahren, für das Daten aus einem E-Mail-Account gerichtlich abgesichert werden sollen.

Die German Tech Holding (GTH) rückt in ihrer aktuellen Forderungsdurchsetzung eine klare Kernfrage in den Mittelpunkt: Kann die SGT Capital-Gruppe ihre Zahlungsverpflichtungen trotz laufender Streitigkeiten bedienen? Im Zentrum steht ein Gesamtbetrag von rund 6,1 Mio. Euro, der sich nach Darstellung der GTH über mehrere Gesellschaften der SGT-Gruppe erstreckt. Dazu gehören unter anderem die SGT Capital LLC sowie weitere Einheiten wie die SGT Beteiligungsberatung und der SGT Capital Fund II. Besonders brisant ist dabei die zeitliche Komponente: Etwa die Hälfte der geforderten Summe soll bereits seit Monaten überfällig sein, was den Druck auf Liquidität und operative Zahlungsplanung erhöht.
Der geforderte Betrag wird in der Darstellung der GTH in drei Blöcke zerlegt: Ein Darlehen in Höhe von 4,2 Mio. Euro, zusätzliche Darlehens- und sonstige Forderungen von 0,5 Mio. Euro sowie Auslagenerstattungen in Höhe von 1,4 Mio. Euro. Für die Einordnung ist wichtig, dass sich solche Forderungsmischungen in der Praxis selten linear abarbeiten lassen. Darlehensverträge, Nebenforderungen und Auslagenerstattungen folgen häufig unterschiedlichen Rechtsgrundlagen, Fristen und Beweislastregeln. Genau hier setzen die laufenden Verfahren an, denn die GTH beschreibt, dass sich die SGT-Gruppe seit der Trennung im Februar 2024 laut eigener Lesart weitgehend ihrer Verpflichtungen entzogen habe.
Als Dreh- und Angelpunkt nennt die GTH den geplanten Exit des Utimaco-Investments. Konkret erklärt die GTH, die Laufzeit eines werthaltig besicherten Darlehens in Höhe von 4,2 Mio. Euro um knapp 1,5 Jahre verlängern zu wollen. Die Endfälligkeit zum 31.12.2027 soll die SGTLLC nach Ansicht der GTH unter Druck setzen. Ohne einen Verkauf von Utimaco mit Closing vor Ende 2027 drohen nach der Argumentation wirtschaftliche Turbulenzen bis hin zu einem Liquidationsverfahren. Dass es sich nicht um die erste Konfrontation in dieser Art handelt, führt die GTH als historischen Vergleich an: Bereits 2019 sei der SGT-Vorl1euferfonds XiO Fund I LP unter Zwangsverwaltung gestellt worden. Solche Verweise sind strategisch relevant, weil sie zeigen sollen, wie schnell Liquiditätsengpässe in Investmentstrukturen rechtlich eskalieren können.
Parallel zur Liquiditätsfrage betont die GTH ihre Position vor Gericht. Sie berichtet von fünf wichtigen gerichtlichen Erfolgen in den letzten Monaten. Unter anderem habe das Landgericht Frankfurt am Main Anträge der SGT-Gruppe zurückgewiesen; zudem habe die GTH erreicht, dass öffentliche Äußerungen zur Besicherung und zu Rechtsstreitigkeiten unterbleiben sollen. Auch eine einstweilige Verfügung gegen Carsten Geyer sei nach Darstellung der GTH aufgehoben worden. Besonders auf der Beweisebene bewegt sich ein Punkt, der nicht nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich berührt: Carsten Geyer habe eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, die die GTH als im Widerspruch zu den tatsächlichen Gegebenheiten stehend bewertet. Der Vorgang „einer mutmaßlich falschen eidesstattlichen Versicherung“ liege zur Prüfung bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, also noch im Stadium behördlicher Prüfung.
Im nächsten Schritt verschiebt sich die Auseinandersetzung in Richtung Kommunikation und Verfahrensethik. Die GTH beschreibt eine anonyme E-Mail-Schmutzkampagne mit haltlosen Kindesmissbrauchsvorwürfen. Nach Darstellung der GTH soll Marianne Rajic entweder selbst Urheberin einer solchen strafbaren Kampagne sein oder mit dem Täter in Verbindung stehen; zugleich soll Carsten Geyer diese verleumderische E-Mail weiterverbreitet haben. Solche Aussagen tragen in der Berichterstattung ein erhöhtes Risiko, weil sie straf- und persönlichkeitsrechtlich sensibel sind; die GTH formuliert sie daher als Vorwurf und ordnet sie dem eigenen Ermittlungs- und Prozessrahmen zu. Zugleich stellt die GTH in den Raum, dass die gerichtlichen Erfolge zeigen würden, dass die Vorwürfe gegen sie nicht haltbar gewesen seien. In der praktischen Logik bedeutet das: Die GTH versucht, die Glaubwürdigkeit der eigenen Position durch Prozessresultate zu stützen und die Angriffsstrategie der Gegenseite in den rechtlichen Kontext einzubetten.
Weil es bei der Durchsetzung nicht nur um das „Ob“, sondern auch um das „Womit“ geht, nennt die GTH weitere haftende Sicherheiten. Neben ehemaligen Direktoren sollen nach ihrer Einschätzung insbesondere die D&O-Versicherung und abgetretene Auszahlungsansprüche aus dem Utimaco-Investment tragen. Ebenso verweist die GTH darauf, dass CSC Intertrust als Fondsadministrator für die ordnungsgemäße Verwendung des Fondsvermögens haftbar sein könne. Zusätzlich nennt die GTH einen konkreten Verfahrensschritt: Ein Teilbetrag von 0,5 Mio. Euro sei bereits beim Liquidator des Luxemburger Vehikels klageweise geltend gemacht worden. Für den Zufluss erwartet die GTH zeitnah entweder eine Auszahlung aus der vom Liquidator verwalteten Masse oder einen Capital Call bei den Anteilsinhabern. Solche Szenarien sind in Fondsstrukturen üblich, weil sie je nach Vermögenslage entweder über laufende Liquidationserlöse oder über nachschüssige Mittelbeschaffung laufen.
Auch das Schiedsverfahren wird in die Gesamtlogik hineingezogen. Die GTH führt aus, die SGT-Gruppe schulde offenbar Daten des E-Mail-Accounts ihres Geschäftsführers unter @sgt-capital.com für ein mutmaßlich existenzielles Schiedsverfahren mit Summit Partners. Die GTH habe einen Löschanspruch geltend gemacht, der beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit liegt. Sollte der Anspruch durchgesetzt werden, so die Darstellung der GTH, könnten die Schuldner möglicherweise auf Zustimmung angewiesen sein, um ihren Verpflichtungen im Schiedsverfahren nachkommen zu können. Technisch gesehen geht es dabei um die Kollision zwischen verfahrensnotwendigen Beweismitteln und datenschutzrechtlichen Lösch- bzw. Zugriffsbefugnissen. Für Unternehmen und Prozessbeteiligte ist das ein typischer Engpass, weil das Timing von Datenlöschungen, Fristen im Schiedsverfahren und behördliche Prüfung nicht immer synchron laufen.
Am Ende stellt die GTH die Zahlungsdurchsetzung als „Vertragserfüllung statt Vermögensverschiebung“ dar und richtet den Fokus auf erwartete Zahlungseingänge. Sie hält 0,5 bis 1 Mio. Euro, die noch in 2026 zufließen sollen, für realistisch, sofern die SGT-Gruppe ihren Verpflichtungen nachkommt. Ob dieser Korridor tatsächlich erreicht wird, hängt weniger von der juristischen Argumentationslinie als vom Zusammenspiel mehrerer Faktoren ab: der tatsächlichen Liquiditätslage, dem Fortschritt beim Utimaco-Exit, dem Stand der Liquidations- bzw. Administratorprozesse sowie der Frage, wie schnell streitige Daten- und Verfahrensfragen geklärt werden. Gerade weil die GTH mehrere Verfahren parallel nennt, wird in dieser Konstellation sichtbar, wie stark Investment- und Holdingstrukturen von einem „Terminkalender“ abhängen, der sich aus Vertragslaufzeiten, Gerichtsbeschlüssen und Vollzugsmechanismen zusammensetzt.
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