BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Nach Angriffen auf Stromanlagen in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen rückt der Schutz kritischer Infrastruktur stärker in den Fokus. Politiker fordern präzisere Befugnisse für Videoüberwachung und eine schlagkräftigere Drohnenabwehr, während Datenschutzbedenken betont werden. Gleichzeitig bleibt offen, wer für Abwehrmaßnahmen haften soll, wenn private Akteure ins Spiel kommen. Parallel diskutieren Experten, wie sich Reparaturfähigkeit, Ersatzteilverfügbarkeit und standardisierte Komponenten verbessern lassen.

Die Debatte um den Schutz kritischer Infrastruktur bekommt durch die jüngsten Vorfälle eine neue Dringlichkeit. Laut Angaben der Landesregierung starteten Unbekannte am Dienstagmorgen in der Nähe des Umspannwerks Turnow-Preilack unweit des Kraftwerks Jänschwalde in Brandenburg einen Angriff auf die Stromversorgung. Dabei lenkten sie nach Darstellung der Behörden mit selbstgebauten Flugkörpern, die Silvesterraketen ähneln, leitfähiges Material in Richtung von Hochspannungsleitungen. Am Dienstagabend folgte eine Störung an einem Umspannwerk in Bergheim bei Köln, nachdem Unbekannte Kabel über die Oberleitung gebracht und damit einen Kurzschluss ausgelöst haben sollen. In beiden Fällen fanden Ermittler Abschussvorrichtungen und Pyrotechnik, die womöglich bereits länger installiert waren.
Dass die Ermittler auffällige Parallelen sehen, verschiebt die Diskussion vom Einzelfall hin zu einem Systemproblem: Wie robust sind Stromnetze und Umspannwerke gegen verteilte, schnell wiederholbare Angriffe? Die zuständige Politik verweist dabei sowohl auf technische Schutzmaßnahmen als auch auf den organisatorischen Unterbau. Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) stellt klar, dass kein einzelnes staatliches Gesetz Anlagen allein absichern könne; „Das öffentliche Leben in Deutschland steht und fällt mit der Sicherheit unserer kritischen Infrastruktur, aber kein staatliches Gesetz alleine kann die Anlagen gegen Angriffe und Sabotage absichern“, sagt er. Für Krings gehören dazu Resilienzpläne, gesicherte Zäune und Alarmanlagen sowie „zuverlässige IT, Stromgeneratoren oder Vorräte“.
Besonders kontrovers wird die Frage, wie viel Überwachung im Umfeld kritischer Anlagen technisch und rechtlich möglich ist. Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) argumentiert im Morgenmagazin von WDR 2, dass Deutschland bei Videoanlagen „extrem sensibel“ sei, sobald es um Eingriffe in Bürgerrechte oder Datenschutz geht. Gleichzeitig gibt er zu bedenken, dass Betreiber kritischer Infrastruktur ihre Anlagen bislang nicht umfassend mit Videokameras überwachen dürfen, etwa wenn es um Bereiche geht, die unmittelbar über das eigentliche Gelände hinausreichen. Reul formuliert damit das Kernproblem: Ein rein defensives Sicherheitskonzept reicht bei Sabotage- und Zivilluftdruck-ähnlichen Bedrohungen nicht, doch eine Ausweitung der Sensorik kollidiert mit datenschutzrechtlichen Grenzen, insbesondere in der direkten Umgebung von Firmengeländen oder an Stromleitungen.
Die technische Folge ist, dass Unternehmen und Betreiber nicht nur nach Kameras, sondern nach einer ganzen Kette aus Erkennung, Abwehr und Wiederherstellung suchen. Genau hier setzt die Forderung nach Drohnenabwehr an, obwohl sie in Deutschland zunächst stark als hoheitliche Aufgabe beschrieben wird. Der Brandenburger SPD-Innenpolitiker Erik Stohn betont im Inforadio, dass Drohnenabwehr „momentan absolut hoheitliche Aufgabe“ sei, der Bundespolizei, Landespolizei und in bestimmten Fällen der Bundeswehr zugeordnet. Er knüpft daran die Frage nach gesetzlicher Grundlage: „Da muss geklärt werden: Wer darf das überhaupt? Welche Qualifikation muss er dafür mitbringen? Und Haftungsfragen sind auch zu klären.“ Dieses Haftungsthema ist im Alltag der Sicherheitsplanung entscheidend, weil es Risiko, Kosten und Verantwortlichkeiten für Eingriffe in den Luftraum neu ordnen kann.
Auch Verbandsvertreter sehen eine neue Qualität der Bedrohung und damit steigenden Handlungsdruck auf Betreiber. Der Vize-Vorsitzende des Bundesverbands für den Schutz Kritischer Infrastrukturen, Hans-Walter Borries, beschreibt die Lage als „hybride Vorkriegsführung“ und führt aus, dass damit eigentlich Aufgaben für eine Bundespolizei verbunden wären. Gleichzeitig seien die vorhandenen Möglichkeiten nach seinen Worten nicht ausreichend, weswegen Firmen intern neu priorisieren müssten: „Müssen wir mehr in diesen Bereich investieren?“ In der Diskussion taucht außerdem ein harter Kostentreiber auf, den Borries quantifiziert: Er geht von einer „Vervier- bis Versechsfachung der Kosten“ aus, die Unternehmen derzeit nicht alleine stemmen könnten.
Statt vollständiger Abschirmung rückt in der Fachdebatte daher ein rollierendes Sicherheitsmodell in den Vordergrund. Die Direktorin des Hessischen Drohnenkompetenzzentrums (HDKZ), Michèle Knodt, formuliert den Gedanken deutlich: „Wir müssen uns davon verabschieden, dass wir durch höhere Zäune und Überwachungskameras eine räumlich verteilte kritische Infrastruktur wie unsere Stromnetze und Umspannwerke vollständig schützen können.“ Stattdessen nennt sie schnell verfügbare Einsatzteams für Reparaturen, ausreichend bevorratete Ersatzteile und eine stärkere Standardisierung von Komponenten, damit Teile zwischen Betreibern und Regionen schneller verfügbar sind. Auch für die unmittelbare Abwehr spricht sie eine praktikable Zwischenlösung an: Betreiber dürften Drohnen auf ihrem Gelände abwehren, wenn das per sogenannter Beleihung geregelt wird. Dabei überträgt der Staat Befugnisse an private Akteure, behält aber die Aufsicht; Verpflichtungen aus dem neuen Kritis-Dachgesetz träten demnach erst ein, wenn die passende Rechtsverordnung erlassen ist.
Dass das Thema zugleich eine sicherheitspolitische Dimension hat, zeigt auch ein weiterer Fall aus dem Rüstungsumfeld. Nach einer Brandattacke auf eine Baustelle in München, die das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) als Anschlagsversuch gegen ein Unternehmen aus dem Rüstungsbereich einordnet, dauern Ermittlungen an; später nahm die Polizei zwei Menschen fest, deren Verbindung zur Tat nun geprüft werden muss. Zudem verweist die Bundesregierung unter Verweis auf nachrichtendienstliche Erkenntnisse, Tatmuster und Ermittlungsergebnisse auf Russland als Verantwortlichen für einen misslungenen Sprengstoff-Anschlag mit einer Drohne auf dem Flughafen Leipzig/Halle Anfang August, während der Kreml dies bestreitet. Für Unternehmen heißt das: Sicherheitskonzepte können nicht allein aus Technik bestehen, sondern müssen auch mit Szenarien umgehen, in denen Angreifer Motive aus dem geopolitischen Umfeld ableiten.
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