BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Finanzminister Lars Klingbeil plant, dass Geschäfte, Restaurants und bestimmte Dienstleister künftig auch digitale Zahlungen mit Karte oder Handy anbieten müssen. „Cash only“-Schilder sollen damit verschwinden, ohne Bargeld generell zu verbieten. Eckpunkte werden derzeit mit den anderen Ministerien abgestimmt, bevor ein Gesetzentwurf geschrieben wird. Geplant ist eine Umsetzung für 2027; zugleich gibt es Ausnahmen für nichtkommerzielle Organisationen.

In Deutschland könnte das Schild „Nur Barzahlung“ bald an Bedeutung verlieren. Geschäfte, Restaurants und weitere Anbieter sollen künftig zusätzlich zum Bargeld auch digitale Bezahlmöglichkeiten akzeptieren müssen, also Zahlungen per Karte oder per Handy. Aus dem Finanzministerium heißt es dabei ausdrücklich, dass es um Wahlfreiheit gehen soll: Wer will, soll weiterhin bar zahlen können, aber Kundinnen und Kunden sollen nicht vor der Wahl stehen, ob überhaupt ein bargeldloser Einkauf möglich ist. Hintergrund ist vor allem die Praxis in kleineren Betrieben, die trotz gestiegener Digitalisierung teilweise noch auf Bargeld setzen.
Der rechtliche Ausgangspunkt ist aktuell klar: Scheine und Münzen in Euro gelten in Deutschland als gesetzliches Zahlungsmittel, daraus folgt eine Pflicht zur Annahme von Bargeld. Eine Verpflichtung zur Kartenzahlung besteht dagegen nicht. Genau hier setzt das geplante Vorhaben an und soll eine bisherige Lücke schließen, die sich in alltäglichen Situationen bemerkbar macht: In vielen kleinen Geschäften, Spätis oder Restaurants ist Kartenzahlung nach wie vor nicht verfügbar oder nur ab einem Mindestbetrag. Das sorgt auch dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Verhalten anpassen müssen – statt spontane Entscheidungen nur deshalb zu verschieben, weil ein entsprechender Kartenhinweis fehlt.
Technisch betrachtet betrifft die Initiative nicht nur eine einzelne Zahlmethode, sondern die berechtigte Erwartung, dass Verbraucher an der Kasse nicht jedes Mal vor einem „Geldautomaten-Problem“ stehen. Laut den Eckpunkten soll die digitale Bezahloption in der Verantwortung der Betreiber liegen: Als Verfahren kommen demnach je nach Geschäftsmodell Karte, Handy oder auch weitere mobile Lösungen in Frage. Vorgesehen ist außerdem, dass es keine Umsatzgrenzen und keine zusätzlichen Gebühren für die Kundschaft geben soll. Das Ministerium argumentiert zudem mit einem Sicherheits- und Integrationsnutzen: Digitale Zahlungen werden als besser dokumentiert beschrieben, was Steuerhinterziehung, Geldwäsche und andere Formen von Finanzkriminalität erschweren könne.
Die konkrete Marktfrage lautet: Warum fehlt in manchen Läden trotz verbreiteter Technik die Akzeptanz? Ein zentraler Punkt sind Kosten, die für Händler entstehen können. Dazu gehören Anschaffungen für Lesegeräte ebenso wie Transaktionsgebühren, die je nach Kartenart und Anbieterstruktur unterschiedlich ausfallen. Eine Analyse der Bundesbank wird im Kontext so eingeordnet, dass Geschäftsmodelle häufig am günstigsten fahren, wenn Kundschaft mit Schein und Münze zahlt oder wenn die Girocard als Debit-Variante genutzt wird; für internationale Debitkarten und Kreditkarten sollen die Kosten dagegen höher sein. Dass diese Kostenfrage politisch heikel ist, sieht man daran, wie stark die betroffenen Branchen auf Übergangsfristen, Gebührenverteilung und Umsetzbarkeit pochen.
Auch die gesellschaftliche Akzeptanz spricht für einen Ausbau. Laut Bundesbank lag der Anteil bargeldloser Transaktionen im vergangenen Jahr bei 55 Prozent; besonders häufig wurde die Debitkarte eingesetzt (26 Prozent), meist als Girocard, die häufig noch unter dem alten Begriff „EC-Karte“ geführt wird. Mobile Zahlung mit Smartphone oder Smartwatch stieg auf 10 Prozent. Gleichzeitig blieb Bargeld in 45 Prozent der Transaktionen relevant, gerade bei älteren Menschen, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, geringerem Einkommen oder weniger digitaler Erfahrung. Genau diese Mischung aus Gewohnheit und Barrierefreiheit ist der Grund, warum „Wahlfreiheit“ im Gesetzesentwurf so prominent bleiben soll: Das Ziel ist nicht der Ersatz von Bargeld, sondern das Schließen der Verfügbarkeitslücke.
Für die Umsetzung sieht das Ministerium einen mehrstufigen Prozess vor: Zunächst werden die Eckpunkte mit den anderen Ministerien abgestimmt, anschließend soll ein Gesetzentwurf formuliert werden. Bis ein fertiger Entwurf vorliegt, sind Änderungen möglich; auch vor einem Beschluss im Bundestag kann sich noch etwas verschieben. Das erklärte Ziel ist, dass der Entwurf noch in diesem Jahr im Kabinett beschlossen wird und dann 2027 in Kraft treten bzw. umgesetzt wird. Damit wird der Zeitraum auch für technische und organisatorische Anpassungen bei Händlern und Dienstleistern knapp bemessen, was wiederum die Forderungen nach Übergangsregelungen verständlich macht.
Die Reaktionen aus der Branche fallen entsprechend gespalten aus, vor allem bei der Frage, wer die Kosten trägt. Jana Schimke, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga), warnt laut Quelle vor Kosten für Betriebe und nennt als Problem, dass Transaktionsgebühren derzeit prozentual am Zahlungsbetrag bemessen werden. Ulrich Binnebößel vom Handelsverband Deutschland (HDE) hält gesetzliche Vorgaben dagegen für unnötig; er argumentiert, dass eine Akzeptanz „letztlich“ die volle Kartenbandbreite betreffen kann und sonst komplizierte Kundengespräche entstehen würden, die Zeit und Geld kosten. Auf der anderen Seite ordnet das Forschungsumfeld die geplante Pflicht differenzierter ein: Kai Hudetz vom Handelsforschungsinstitut IFH Köln sagt, dass bargeldlose Optionen von vielen Konsumenten als Standard erwartet würden, Bargeld aber vor allem bei älteren Menschen weiterhin bevorzugt sei. Philipp Hübner vom Forschungsinstitut EHI betont zudem, dass mittelständische und große Händler in der Praxis häufig bereits mindestens eine bargeldlose Zahlungsart anbieten; Ausnahmen seien demnach eher bei sehr kleinen Geschäften und Kiosken zu erwarten.
Damit rückt eine typische Implementierungsfrage in den Vordergrund: Eine Pflicht zur Akzeptanz löst nicht automatisch die technische Interoperabilität, sondern zwingt vor allem zu klaren Einkaufs- und Kassenprozessen. Betreiber müssen entscheiden, welche Zahlungswege sie tatsächlich anbieten, wie sie damit umgehen, wenn Kartenarten oder mobile Zahlungsmethoden ausfallen, und wie sie ihre Beschilderung sowie Kassensoftware so gestalten, dass es zu keinen Reibungsverlusten kommt. In der Summe ist die politische Richtung damit weniger eine Technologiewende als eine Verfügbarkeitswende: Nicht neue Infrastruktur an sich ist der Engpass, sondern die Konsequenz, die Verfügbarkeit digitaler Zahlungsmöglichkeiten flächendeckend durchzusetzen. Für Händler, Payments-Anbieter und IT-Dienstleister bedeutet das, dass Planung, Pricing-Modelle und Migrationspfade in den kommenden Monaten besonders wichtig werden, bis feststeht, wie genau die Pflicht ausgestaltet und in der Fläche verankert wird.
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