LEIPZIG/HALLE / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Drohnenabwehr für kritische Infrastruktur rückt politisch näher an die Praxis: Das Bundesinnenministerium prüft ein Modell, bei dem private Sicherheitsfirmen hoheitliche Aufgaben übernehmen könnten. Im Raum steht, ob privates Personal künftig aktiv unbemannte Flugobjekte abwehren darf, etwa zum Schutz von Kraftwerken oder Flughäfen. Gleichzeitig bremsen offene Fragen zur rechtlichen Einordnung, zu Haftungsregeln und zu Finanzierung sowie möglichen Pflichten der Betreiber. Der Druck wächst unter anderem nach einem Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle im August 2026, bei dem der Flugbetrieb für rund zwei Stunden gestoppt werden musste.

KRITIS-Drohnenabwehr: Private Firmen sollen abwehren dürfen – doch Haftung bleibt unklar
KRITIS-Drohnenabwehr: Private Firmen sollen abwehren dürfen – doch Haftung bleibt unklar (Foto: IT BOLTWISE)
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Dass Drohnen mittlerweile nicht mehr nur als Hobby- oder Logistikobjekt auftreten, sondern als sicherheitsrelevante Bedrohung in den Fokus von Betreiberverantwortung und staatlicher Abwehrplanung rückt, zeigt die aktuelle Debatte um den KRITIS-Schutz. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob private Sicherheitsdienstleister künftig nicht nur beobachten und melden, sondern auch aktiv eingreifen sollen. Dabei geht es konkret um die Abwehr unbemannter Flugobjekte zum Schutz sensibler Anlagen wie Kraftwerke oder Flughäfen. Das Bundesinnenministerium unter Bundesinnenminister Dobrindt prüft dafür Medienberichten zufolge ein Modell der Beleihung, bei dem hoheitliche Aufgaben an private Akteure übertragen würden.

Rechtlich ist diese Idee allerdings kein Selbstläufer. Das Ministerium verweist auf Schwierigkeiten bei der Einordnung von Sachbeschädigungen oder Störungen des Funkverkehrs, die bei einer aktiven Drohnenabwehr entstehen könnten. Genau an dieser Schnittstelle entscheidet sich, ob die Maßnahmen eher wie eine zulässige Gefahrenabwehr oder wie ein rechtlich problematischer Eingriff in Kommunikations- und Infrastrukturprozesse behandelt werden. Hinzu kommt die Frage der Haftung: Was passiert bei Fehlfunktionen, bei beschädigter Technik, oder wenn es zu Kollateralschäden kommt? Auch Finanzierung und ein möglicher Pflichtcharakter solcher Maßnahmen für KRITIS-Betreiber seien derzeit noch offen, was die Planbarkeit für Investitionen und Betriebssicherheit deutlich verkompliziert.

Parallel zur Prüfidee im Innenressort drängen Teile der Politik auf einheitlichere Standards. Die GrŸnen-Fraktion fordert in einem Antrag (21/7669), die primäre Zuständigkeit für die Drohnenabwehr bei der Bundespolizei anzusiedeln. Die Bundeswehr solle dabei nur in klar umgrenzten Fällen unterstützen, während Betreiber ihre Maßnahmen eng mit der Bundespolizei abstimmen müssten. Als sicherheitsrelevanter Hintergrund gilt unter anderem ein Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle in der Nacht vom 4. auf den 5. August 2026: Eine Sprengstoff-Drohne soll in der Nähe einer ukrainischen Frachtmaschine vom Typ Antonow aufgetaucht sein, ohne dass die vorhandene Sensorik sie frühzeitig erkannt habe. Der Flugbetrieb sei daraufhin für etwa zwei Stunden eingestellt worden; die Bundesregierung machte Anfang September Russland für den Vorfall verantwortlich.

Der operative und wirtschaftliche Druck entsteht aber nicht nur aus einzelnen Ereignissen, sondern aus steigenden Fallzahlen und den Folgekosten. Das Bundeskriminalamt nennt für 2025 mehr als 1.000 verdächtige Drohnensichtungen in Deutschland. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) registrierte im vergangenen Jahr 116 Drohnen-Störungen an 25 deutschen Flughäfen, und die daraus resultierenden Schäden für Airlines und Flughafenbetreiber werden auf mindestens 60 Millionen Euro beziffert. Solche Größenordnungen erklären, warum Branchenverbände wie der BDEW einen staatlichen Fördertopf für technische Investitionen fordern. Gleichzeitig zeigt sich auf Landesebene, wie schnell der Druck in konkrete Rechts- und Betriebsanforderungen übersetzen kann: In Baden-Württemberg arbeitet das Innenministerium unter Manuel Hagel (CDU) an eigenen Grundlagen, etwa mit der Forderung, Anlagen bis zum Jahresende bei Kartendiensten wie Google Earth zu verpixeln. Im Saarland sieht der Entwurf PRÄNG II unter anderem Rechtsgrundlagen für Drohnenabwehr-Befugnisse und auch für automatisierte Datenanalysen bei konkreten Anlässen vor.

Technisch bleibt die Abwehr unbemannter Flugobjekte anspruchsvoll, weil die Gegenmaßnahmen schnell weiterentwickelt werden. Das Technologiezentrum Drohnensicherheit in Cochstedt, das Mitte August 2026 eröffnet wurde, erprobt dabei mehrere Methoden wie Jammer, Spoofing, Netze und Hacking. Entscheidend ist jedoch die Systemgrenze: Kein Ansatz bietet einen perfekten Schutz, und neue Angriffsmethoden benötigen teils nur wenige Wochen, um reale Lücken in Erkennung und Reaktionsketten auszunutzen. Daraus entsteht auch ein organisatorisches Problem für Betreiber und Dienstleister: Wer eine aktive Abwehr betreibt, muss nicht nur Sensorik und Wirkmittel beherrschen, sondern auch Prozesse für Abbruchkriterien, Eskalationsstufen und Dokumentation nachweisen können. Genau diese Lücke ist in der politischen Diskussion über Beleihung und Haftung so zentral, weil sie im Ernstfall über Kosten, Verantwortung und rechtliche Bewertung entscheidet.

Dass sich andere Länder bereits mit massiven Investitionen positionieren, zeigt die internationale Dynamik. Das österreichische Bundesheer stellt 2,5 Milliarden Euro für ein Drohnenkompetenzzentrum in Salzburg bereit, nachdem es Sichtungen über Militäranlagen gab. Auch die Schweiz hat nach Angaben aus dem Umfeld sicherheitsrelevanter Übungen eine Verbundsübung der Kantonspolizei Bern mit der Armee zur Abwehr von Drohnen an Sendeanlagen durchgeführt. Sicherheitsdirektor Philippe Müller betonte dabei, dass Drohnenabwehr keine theoretische Zukunftsfrage mehr sei, nachdem im Sommer Drohnen über Kernkraftwerken und Militärflugplätzen gesichtet worden seien. Für Betreiber bedeutet das: Wer heute nur mit reaktiven Maßnahmen plant, unterschätzt schnell die Lernkurve beider Seiten – Angreifer testen Taktiken, während Abwehrkonzepte kontinuierlich angepasst werden müssen.

Für die nächste Ausbaustufe ist weniger die Schlagzeile entscheidend als die konkrete Umsetzung im Betrieb. KRITIS-Anforderungen lassen sich nur dann belastbar erfüllen, wenn Gefährdungsbeurteilungen, Zuständigkeiten, Kommunikationswege und Dokumentationspflichten zusammenpassen. Der Deutsche Beamtenbund NRW fordert deshalb, Drohnenschutz konsequent in die Sicherheitskonzepte von Großveranstaltungen zu integrieren, mit festen Ansprechpartnern und spezifischen Evakuierungskonzepten für den Fall eines Drohnenangriffs. Wenn das Modell der Beleihung tatsächlich weiter konkretisiert wird, müssen Betreiber und Sicherheitsfirmen zudem klären, wie Abwehrhandlungen technisch so umgesetzt werden, dass sie Haftungs- und Rechtsfragen möglichst minimieren. Das bedeutet in der Praxis: saubere technische Schnittstellen zwischen Sensorik, Entscheidungsketten und Wirkmitteln sowie nachvollziehbare Betriebsunterlagen, die auch bei Streitfällen tragen.

Unterm Strich wirkt die Debatte wie ein Realitätscheck für die Sicherheitsbranche: Politische Handlungsoptionen werden zwar erweitert, aber der Engpass liegt in der rechtlichen und organisatorischen Absicherung. Solange Haftung, Finanzierung und mögliche Betreiberpflichten nicht eindeutig geregelt sind, bleibt die Umsetzung für viele KRITIS-Standorte ein Kosten- und Risikoabgleich statt ein Automatismus. Gleichzeitig machen Kennzahlen aus Sicherheitsbehörden und der Luftfahrt-Umfeld deutlich, dass Untätigkeit ebenfalls teuer wird. Die kommenden Monate werden deshalb weniger von grundsätzlichen Prinzipien geprägt sein, sondern von Detailfragen: Welche Befugnisse gelten in welchem Szenario, wie werden Fehlfunktionen bewertet, und wie lässt sich ein Abwehrsystem so betreiben, dass es im Ernstfall sowohl wirksam als auch rechtlich vertretbar ist.


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