BRÜSSEL / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die europäische KI-Verordnung bringt ab Februar 2025 neue Anforderungen für Unternehmen, die Künstliche Intelligenz (KI) einsetzen. Mitarbeiter, die mit KI-Systemen arbeiten, müssen über entsprechende KI-Kompetenz verfügen. Dies stellt Unternehmen vor Herausforderungen, da bisher weder ein nationales Durchführungsgesetz noch eine offizielle Aufsichtsbehörde existiert.

Ab dem 2. Februar 2025 tritt eine entscheidende Neuerung der europäischen KI-Verordnung in Kraft: Unternehmen, die Künstliche Intelligenz einsetzen, sind verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Diese Regelung betrifft nicht nur Anbieter von Hochrisiko-KI, sondern alle Betreiber von KI-Systemen. Die Herausforderung besteht darin, dass es bislang weder ein nationales Durchführungsgesetz noch eine offizielle Aufsichtsbehörde gibt, die die Umsetzung überwacht.
Die Bundesnetzagentur und die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) haben bereits einige Fragen zu den bevorstehenden Anforderungen beantwortet. Laut Artikel 4 der Verordnung müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Dies umfasst technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und Schulung sowie den Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen.
Die konkrete Umsetzung dieser Anforderungen bleibt jedoch unklar. Die KI-Verordnung gibt keine spezifischen Maßnahmen vor, wie eine Sprecherin der Bundesnetzagentur erklärt. Eine Möglichkeit könnten strukturierte Schulungen oder Weiterbildungsprogramme sein, da ein einfaches Selbststudium als nicht ausreichend angesehen wird. Ziel ist es, dass Berufstätige, die mit KI arbeiten, sicher und verantwortungsvoll mit der Technologie umgehen können, wobei technische, rechtliche und ethische Aspekte vermittelt werden müssen.
Die Europäische Union arbeitet derzeit an Leitlinien zur Umsetzung des AI Acts, die konkretere Hinweise enthalten sollen, an denen sich Unternehmen orientieren können. Jonas Wöll, Experte der DIHK, betont, dass die Definition von KI-Kompetenz den sachkundigen Einsatz von KI-Systemen und ein Bewusstsein für Chancen, Risiken und mögliche Schäden umfasst. Unternehmen sollten sich an diesen Aspekten orientieren.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Sorgfaltspflicht der Unternehmen. Sollte durch den Einsatz von KI ein Schaden entstehen, der durch eine angemessene Schulung der Mitarbeiter hätte verhindert werden können, könnten Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie ihrer Pflicht zur Schaffung von KI-Kompetenz nicht nachgekommen sind. Dies unterstreicht die Bedeutung der Schulungspflicht, auch wenn bisher keine Fristen zur Umsetzung bekannt sind.
Die Umsetzung der KI-Verordnung soll durch nationale Aufsichtsbehörden erfolgen, die jedoch erst bis August 2025 etabliert werden müssen. In Deutschland wird voraussichtlich die Bundesnetzagentur diese Rolle übernehmen. Sie betont, dass die Sicherstellung der KI-Kompetenz eine rechtliche Verpflichtung ist, die in der Eigenverantwortung und im Eigeninteresse der Unternehmen liegt.
Die Schulungspflicht gilt ab Februar 2025, und es ist unklar, ob Mitarbeiter ohne entsprechende Schulung von KI-relevanten Aufgaben abgezogen werden müssen. Die Bundesnetzagentur sieht jedoch einen Vorteil in der Pflicht: Eine ausreichende KI-Kompetenz der Mitarbeitenden sollte im Eigeninteresse der Unternehmen liegen, da so die Potenziale von KI besser ausgeschöpft werden können.
Unternehmen können sich zur KI-Verordnung und der Kompetenzpflicht bei öffentlich geförderten Einrichtungen und Institutionen wie den Mittelstand-Digital Zentren informieren, die Unterstützung bei der Umsetzung bieten. Auch Verbände wie Bitkom stellen Informationen bereit. Auf EU-Ebene werden derzeit Leitlinien erarbeitet, die den Betrieben als Orientierung dienen sollen.
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