STRAßBURG / LONDON (IT BOLTWISE) – Die EU will die Nutzung sozialer Netzwerke durch Kinder und Jugendliche deutlich einschränken. Ein Gesetzentwurf, angekündigt von Ursula von der Leyen in der State-of-the-Union-Rede, soll Konten für unter 13-Jährige untersagen. Für 13- bis unter 15-Jährige sind nur elternüberwachte Mini-Accounts mit maximal einer Stunde Tagesnutzung vorgesehen. Zusätzlich sind Auflagen gegen endloses Weiterscrollen und manipulative Benachrichtigungen geplant.

EU Kids Act: Neue Altersregeln für Social Media, Chatbots und Spiele
EU Kids Act: Neue Altersregeln für Social Media, Chatbots und Spiele (Foto: IT BOLTWISE)
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Die Ankündigung wirkt auf den ersten Blick wie eine weitere Altersgrenze für Social Media. Bei näherem Hinsehen geht es mit dem sogenannten EU Kids Act aber um mehr als um ein „wir sind dagegen, dass Minderjährige posten“: Die Europäische Kommission plant ein abgestuftes Regelwerk, das je nach Alter unterschiedliche Zugangsmodelle, technische Nachweise und sogar Designpflichten für Produktfunktionen festlegt. Ursula von der Leyen stellte den Entwurf in ihrer State-of-the-Union-Rede in Straßburg in Aussicht, womit sich der Fokus der EU-Politik spürbar von reiner Alterskennzeichnung hin zur verbindlichen technischen Durchsetzung verschiebt.

Technisch gesehen liegt der Kern in der geplanten Altersverifikation. Laut den im Text genannten Auflagen sollen Anbieter „verlässliche Altersverifikationssysteme“ implementieren, um die Grenzen überhaupt praktisch durchsetzen zu können. Damit rückt die Diskussion von der Frage, ob Plattformen ein Geburtsdatum abfragen, hin zur Frage, wie sich Alterschecks datenschutz- und prozessseitig im Alltag skalieren lassen: von der Verlässlichkeit (Fehlerraten, Manipulierbarkeit) über die Nutzerführung bis zur Frage, welche Informationen zur Entscheidung tatsächlich gespeichert werden. Ergänzend sieht der Entwurf eine behördliche Aufsichtsgebühr vor, um Kontroll- und Durchsetzungskosten zu decken.

Der Umfang des Pakets geht zudem über klassische Social Networks hinaus. Aus Kommissionsdokumenten geht hervor, dass neben Video-Sharing-Diensten auch KI-Chatbots sowie Online-Spiele für Nutzer unter 15 Jahren adressiert werden sollen. Das ist insofern bedeutsam, weil „jugendgefährdende Inhalte“ in der Praxis nicht nur an Feed-Mechaniken gekoppelt sind, sondern auch an Interaktionsformen wie Chatbots (z. B. wiederholte Konversationen, Rollenspiele, Tonalität) und an Spielmechaniken (z. B. Belohnungsschleifen). Die Altersstaffelung ist dabei sehr konkret: Für Kinder unter 3 Jahren soll der Zugriff gänzlich verwehrt bleiben. Von 3 bis 12 Jahren sind ausschließlich elternkontrollierte, kindgerechte Dienste vorgesehen. Für 13 bis unter 15 Jahre sollen künftig elternüberwachte Mini-Accounts mit stark eingeschränkter Funktionalität gelten, inklusive eines strikten Nutzungslimits von maximal 1 Stunde täglich.

Ab 15 Jahren ändert sich nicht nur die Zugangslogik, sondern auch die Art der Pflichten. Der Text nennt für 15- bis 18-Jährige „Safe-Design-Pflichten“, die Plattformbetreiber zu zusätzlichen Schutzmaßnahmen anhalten sollen. Parallel dazu plant die EU ein Verbot suchtfördernder Mechanismen: Design-Elemente wie automatisches Weiterscrollen und automatische Benachrichtigungen sollen für jüngere Nutzer untersagt werden. Das adressiert unmittelbar die typischen Produktmechaniken, die Nutzer möglichst lange im Loop halten. Gleichzeitig erhöht es den Aufwand für Produktteams: Interaktionen, Benachrichtigungslogik, Feed-Handling und Onboarding müssen so angepasst werden, dass sie nicht nur rechtlich „altersgerecht“ wirken, sondern die verbotenen Mechanismen auch zuverlässig technisch unterbinden.

Als Begründung führt die Kommission wachsende psychische Risiken für Heranwachsende an. Konkreter wird es durch die genannte Eurobarometer-Erhebung: Teenager verbringen in der Europäischen Union an Schultagen durchschnittlich 4,5 Stunden online. Auch wenn der Entwurf nicht auf eine einzelne Plattform oder ein einzelnes Feature reduziert ist, zielt er auf ein Zusammenspiel aus Verweildauer, Interaktionshäufigkeit und dem Risiko, dass sich Gewohnheiten verfestigen. Für Unternehmen bedeutet das: Ein „Compliance-at-Launch“-Ansatz reicht vermutlich nicht, weil sich Systeme über Updates, neue Funktionen und personalisierte Inhalte laufend weiterentwickeln. Stattdessen wird die Governance entlang der gesamten Produktpipeline wichtiger, inklusive Tests zur Altersstaffel, Auditierbarkeit von Alterschecks sowie einer Nachsteuerung bei Feedback aus dem Monitoring.

Der Zeitplan bleibt dabei ein zentraler Faktor für alle Stakeholder. Die vollständige Vorlage des Vorhabens wird für Donnerstag, den 17.09.2026 erwartet, während juristische Stimmen im Text einen längeren Gesetzgebungsprozess annehmen und eine verbindliche Umsetzung voraussichtlich bis 2029 möglich sei. Der formelle Prozess startet demnach erst mit der Vorstellung des Textes, der anschließend in den 27 Mitgliedstaaten im Rat sowie im Parlament beraten und abgestimmt werden muss; hinzu kommen Übergangsfristen für Plattformbetreiber. Aus wettbewerblicher Sicht kann das wie ein Planungsanker wirken: Unternehmen mit klaren Alters- und Elternkontroll-Mechanismen haben einen Vorteil beim schnellen Umbau, während Anbieter ohne robuste Verifikations- und Safe-Design-Prozesse deutlich mehr Entwicklungs- und Compliance-Kosten einplanen müssen. Und für Produktmanager, Datenschutzverantwortliche sowie Entwickler wird besonders relevant, wie sich Altersverifikation, Funktionsbeschränkungen und verbotene Interaktionsmuster in Einklang mit Nutzerführung und technischen Grenzen dauerhaft umsetzen lassen.


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