LONDON (IT BOLTWISE) – Sony Music und Universal Music bringen eine zweite Klage gegen die KI-Musikplattform Suno vor. Im Fokus steht das Modell v6, das nach Angaben der Kläger auf 60.202 Tonaufnahmen ohne Lizenz trainiert worden sein soll. Die Labels sehen das neue Modell nicht als Neuanfang, sondern als „Frucht desselben vergifteten Baumes“ und argumentieren mit Verfahren zu Fair Use sowie Knowledge Distillation. Zusätzlich wird die Frage nach möglichen Schäden für das Musik-Ökosystem neu zugespitzt.

Der Rechtsstreit um KI-generierte Musik geht in eine weitere Runde: Sony Music Entertainment und Universal Music Group haben beim Bundesgericht in Boston eine zweite Klage gegen die KI-Musikplattform Suno eingereicht. Streitgegenstand sind 60.202 urheberrechtlich geschützte Tonaufnahmen, die Suno laut Klageschrift ohne Lizenz für das Training der eigenen Modelle genutzt haben soll. Damit rückt nicht nur die Frage in den Mittelpunkt, ob Trainingsdaten ohne Rechte eingeholt werden dürfen, sondern auch, wie stark sich technische Modellzyklen in der rechtlichen Bewertung voneinander unterscheiden lassen.
Im Zentrum steht dabei das neue Musik-Modell v6. Die Kläger argumentieren, v6 sei kein Neuanfang, sondern „die Frucht desselben vergifteten Baumes“: Wer ein vorangegangenes Modell auf Basis angeblich rechtsverletzender Trainingsdaten aufgebaut habe, könne diese Verletzung im Nachfolge-Training nicht einfach „wegtrainieren“. Juristisch stützt sich die Argumentation auf den Mechanismus, den die Labels als Knowledge Distillation beschreiben. Dabei übernimmt ein neues Modell nach ihrer Darstellung das erlernte Verhalten eines Vorgängermodells und wird nicht allein anhand vollständig frischer und lizenzierter Daten trainiert.
Technisch wird der Vorwurf mit zwei weiteren Details untermauert. Erstens bezieht sich die Klage auf Versionen v4 bis v5.5, die nach Sicht der Kläger auf unlizenzierten Aufnahmen trainiert worden seien. Zweitens geht es um die Funktionsweise von Suno beim Erzeugen von Ergebnissen: Suno generiere pro Prompt zwei Tracks, und welche Variante Nutzer auswählten, werde als Präferenzdaten gespeichert und in die Entwicklung von v6 einbezogen. Für die Kläger bedeutet das, dass nicht nur das ursprüngliche Modellverhalten in das neue Modell „übergeht“, sondern auch Feedbackschleifen eine indirekte Fortsetzung der behaupteten Rechtsverletzung darstellen.
Auf der Gegenseite verweist Suno auf Fair Use. Nach diesem Standpunkt soll das Training von KI-Modellen auf urheberrechtlich geschütztem Material eine zulässige, „angemessene“ Nutzung sein. Außerdem führt Suno an, v6 sei von Grund auf neu trainiert worden und enthalte keine Daten von Universal oder Sony. Ergänzend nennt das Unternehmen Lizenzdeals mit Warner Music Group, BMG und Believe, die beim Start von v6 kommuniziert wurden. Die Labels halten diese Verträge für relevant, weil sie nach ihrer Interpretation zeigen, dass ein Markt für die Lizenzierung von Aufnahmen zum KI-Training existiert; als gerichtliche Feststellung sehen sie das jedoch nicht.
Der mögliche Schaden steht ebenfalls im Raum. In der Klageschrift stellen Sony und Universal den Wettbewerbsvorteil KI-generierter Musik in den Kontext von Aufmerksamkeit, Platzierungen und Streaming-Tantiemen. Als Indiz verweisen sie auf Daten des Streamingdienstes Deezer, wonach täglich rund 90.000 neue KI-Tracks hochgeladen werden. Aus Sicht der Kläger kann diese Menge das gesamte Musik-Ökosystem unter Druck setzen, weil Nutzer Zeit und Budgets auf Inhalte verschieben, die ohne den klassischen Produktions- und Lizenzweg entstehen. Zugleich ist auch diese Bewertung als Argumentation zu verstehen, nicht als bereits festgestellter Marktmechanismus.
Hinzu kommt, dass der neue Prozess parallel zu einer ersten Klage aus Juni 2024 läuft, die 560 Werke umfasst und sich stärker auf die Fair-Use-Frage konzentriert. Richter F. Dennis Saylor IV habe laut Berichterstattung darin abgelehnt, die 60.202 neuen Werke in das ältere Verfahren aufzunehmen, um Verzögerungen zu vermeiden. Die Fact Discovery im ersten Fall endet am 30. September. In der weiteren Debatte klaffen außerdem die Interessen von Labels und Musikern: Die Musikergewerkschaft AFM verklagte Universal und Warner wegen der KI-Deals, weil Vergütung und Mitspracherecht der Musiker unklar seien; parallel wird von einer Sammelklage berichtet, die sich auf die Nutzung von Künstleridentitäten beziehen soll. Damit wird der Streit nicht nur zu einem Fragekomplex rund um Trainingsrechte, sondern auch zu einem Konflikt um Kontrolle, Transparenz und Beteiligung.
Welche Richtung das Verfahren einschlägt, bleibt offen; beide Prozesse sind noch nicht entschieden. Für Unternehmen und Entwickler in der KI-gestützten Audio- und Kreativbranche ist das vor allem deshalb relevant, weil der Ausgang solcher Verfahren die praktische Gestaltung von Datenpipelines beeinflussen kann: Wie werden Trainingssets dokumentiert, welche Nachweise werden für Lizenzketten gebraucht und wie lassen sich Feedbackdaten aus Nutzerinteraktionen rechtlich abgrenzen? Selbst wenn einzelne Aspekte später separat betrachtet werden, zeigt der Streit um v6, dass technische Begriffe wie Knowledge Distillation in der juristischen Argumentation schnell zu Hebeln werden können, um Kontinuitäten zwischen Modellgenerationen zu behaupten oder zu widerlegen.
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